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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,790
BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91 (https://dejure.org/1992,790)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1992 - IV ZR 87/91 (https://dejure.org/1992,790)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1992 - IV ZR 87/91 (https://dejure.org/1992,790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Versicherungsschutzes aus der Gebäudeversicherung bei Sturmschäden - Gefahrerhöhung durch Reparaturen am Dach eines versicherten Gebäudes - Begriff des Gebäude"bestandteils" im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 95 Abs. 2 ; VGB § 2, § 5 Nr. 2c
    Gebäudeversicherung; Sturmschadenversicherung; Ersatzbestandteile

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    VGB § 2, § 5 Nr. 2 c
    Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung: Abdeckplanen als Bestandteile des Gebäudes? (IBR 1992, 179)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 793
  • MDR 1993, 32
  • VersR 1992, 606
  • BauR 1992, 395
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Eine nach §§ 8 Nr. 2 VGB, 23 VVG anzuzeigende Gefahrenänderung kommt nur in Betracht, wenn sie einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, der mindestens von so langer Dauer ist, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann (vgl. BGHZ 7, 311, 318).
  • BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 86/84

    Auslegung der Benzinklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Gleichwohl kann der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendete Begriff in Grenzfällen in einem von der genauen gesetzlichen Definition abweichenden Sinne zu verstehen sein, etwa wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (Senatsurteil vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537, 538).
  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 151/86

    Umfang des Deckungsausschlusses für Wärmeschäden

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung verstehen muß (Senatsurteil vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 151/86 - VersR 1988, 282 unter II m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.06.1982 - 20 U 3/82

    Einstandspflicht; Gebäudeversicherung; Hausratversicherung; Eingebaute Sache; …

    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Dennoch kann bei der Auslegung des Begriffs "Bestandteile" eines Gebäudes nicht ohne jede Einschränkung auf § 95 Abs. 2 BGB zurückgegriffen werden (OLG Hamm, VersR 1983, 285).
  • OLG Köln, 06.06.1974 - 12 U 226/73
    Auszug aus BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
    Dabei kommt es nicht darauf an, daß das Abdeckmaterial fest in das Dach eingefügt wird (so aber OLG Köln, VersR 1974, 990).
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann allerdings dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteile vom 18. März 1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2; vom 5. Juli 1995 - IV ZR 133/94 - VersR 1995, 951 unter 2 b).
  • BGH, 25.03.1998 - IV ZR 137/97

    Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung für unterhalb des Kellerbodens …

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer erwartet aber von seiner Wohngebäudeversicherung einen umfassenden und - soweit sich aus ihr keine Einschränkungen ergeben - lückenlosen Schutz (Senatsurteil vom 16. Juni 1993 - IV ZR 226/92 - VersR 1993, 1102 unter I. 3. b; vgl. auch Senatsurteil vom 18. März 1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606, 607 unter 2.).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Dieser Grundsatz erfährt eine Ausnahme, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet (vgl. Senatsurteil vom 18.3. 1992 - IV ZR 87/91V ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2 m.w.N.).
  • AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02

    Versicherung einer Einbauküche durch eine Gebäudeversicherung; Bewertung eines …

    Bestandteilen, aber ohne Zubehör" verstehen mußte (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 606).

    Zur Klärung des in den Allgemeinen Vertragsbedingungen verwendeten Begriffs "Bestandteil" ist auch dann auf gesetzliche Definitionen Rücksicht zu nehmen, wenn diese nicht deckungsgleich sind mit dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BGH Versicherungsrecht 92, 606).

  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 36/92

    Abgrenzung zur Hausratversicherung (hier: Einbauküche)

    Es entspricht auch der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, daß in Fällen, in denen die Rechtssprache mit einem in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet, im Zweifel anzunehmen ist, daß auch die AVB darunter nichts anderes verstehen wollen (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 606 ff., 607;… Prölss/Martin VVG, 24. Aufl., Vorbemerkung III A 4 vor § 1 mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Winter, r+s 1991, 397 ff. zu Ziffer III und VI).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 278/09

    Sturmversicherung: Versicherungsschutz bei Wassereintritt infolge einer …

    Danach kämen nur solche Öffnungen für einen Ausschluss in Betracht, durch die Regen ungehindert eindringen könne (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 gegen den weiten Begriff einer Öffnung, wie er etwa in OLG Köln, VersR 1974, 990 zugrunde gelegt wurde).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 229/93

    Begriff der Beförderung einer Sache

    Dieser Grundsatz gilt zwar nicht, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet (Senatsurteil vom 18.3.1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 20.06.2022 - 12 U 532/21

    Feststellungsklage des Halters eines Traubenvollernters gegen den …

    Dieser Grundsatz gilt zwar nicht, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet (BGH VersR 1992, 606 unter 2. m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537, 538; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. März 1992 IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 unter 2).
  • OLG Hamm, 26.01.2005 - 20 U 170/04

    Einbeziehung von Vorsatztaten in die Forderungsausfallversicherung; Ausschluss …

    Dabei gilt, dass dann, wenn die Rechtssprache mit einem verwendeten Ausdruck einen bestimmten Begriff verbindet, im Zweifel anzunehmen ist, dass auch die AVB darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH in: RuS 1992, 168 (169)).
  • OLG Koblenz, 23.09.2011 - 10 U 148/11

    Wohngebäudeversicherung: Mitversicherung einer mit dem Haus außen verbundenen …

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 129/93

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Versicherungsnehmers in der …

  • OLG Köln, 22.06.1999 - 9 U 179/98

    Erstattungsanspruch eines Hausratversicherers gegen einen Gebäudeversicherer …

  • OLG Koblenz, 16.05.2022 - 12 U 532/21

    Beim Betrieb, Zusammenhang, Traubenvollenter, beförderte Sache

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 108/97

    Leistungspflicht aus einer Unfall-Zusatzversicherung ; Leistungen aus einer …

  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07

    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 12 S 7/07

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für einen Ausgleichsanspruch wegen …

  • OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06

    Auslegung eines mit einem Kreditkartenvertrag abgeschlossenen …

  • OLG Hamm, 10.08.2012 - 20 U 239/11

    Sanierungsgeld; Waldorfschule

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