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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1952 - IV ZR 89/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1360
BGH, 30.10.1952 - IV ZR 89/52 (https://dejure.org/1952,1360)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1952 - IV ZR 89/52 (https://dejure.org/1952,1360)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1952 - IV ZR 89/52 (https://dejure.org/1952,1360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1952, 1032
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.10.1930 - IV 688/29

    1. Wem steht der Anspruch auf Vergütung aus § 951 BGB. zu, wenn der Eigentümer …

    Auszug aus BGH, 30.10.1952 - IV ZR 89/52
    Diese Ausführungen entsprechen der allgemein anerkannten Rechtsprechung des Reichsgerichts, dass der Anspruch aus § 951 Abs. 1 an dieselben Bedingungen geknüpft sei, die nach § 812 Abs. 1 für den Bereicherungsanspruch überhaupt bestehen, und dass er deshalb ausgeschlossen sei, wenn der frühere Eigentümer der mit einem Grundstück verbundenen beweglichen Sache die Verbindung in Erfüllung einer Vertragspflicht - gegenüber dem Grundstückseigentümer oder einem Dritten - hergestellt hat (RG-Urteile 6.5.1907 - IV 421/06 = SeuffArch 63 Nr. 11 = Recht 1907 Nr. 1654; 20.6.1919 - VII 78/19 = JW 1919, 715; 2.4.1928 = IV 482/27 = HRR 1928 Nr. 1416; RGZ 130, 310 [312]).

    Es ist nicht klar ersichtlich, ob diese Entscheidung von der oben erwähnten, insbesondere aus RGZ 130, 310 [312] ersichtlichen ständigen Rechtsprechung zu § 951 BGB abweichen wollte.

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86

    Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche …

    Daß diese Leistung außerdem auch der Klägerin als Eigentümerin des Wagens wirtschaftlich zugute kam, begründete keinen Bereicherungsanspruch gegen sie (BGH Urteil vom 30. Oktober 1952 - IV ZR 89/52 = LM Nr. 14 zu § 812 BGB; Senatsurteile BGHZ 27, 317, 326; 87, 274, 278).
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

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  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 200/57

    Verwendungsanspruch des rechtmäßigen Fremdbesitzers

    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung scheitern daran, daß der Kläger die Reparaturarbeiten auf Grund eines wirksamen Vertrages mit der Mieterin der Lokomotive durchgeführt hat, und aus demselben Grunde entfallen auch Ansprüche aus § 951 BGB auf eine Vergütung für den Rechtsverlust, den der Kläger durch den Einbau der neuen Teile in die Lokomotive erlitten hat (BGH-Urteil vom 30. Oktober 1952 - IV ZR 89/52 - LM BGB § 812 Nr. 14).
  • BGH, 20.01.1954 - II ZR 155/52

    Rechtsschein. Kreditwürdigkeit

    Dieser Auffassung ist der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30. Oktober 1952 (IV ZR 89/52, BB 903) ausdrücklich beigetreten.
  • BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 105/58

    Rechtsmittel

    Diese entspricht der vom Bundesgerichtshof wiederholt vertretenen Meinung, daß derjenige, der das Eigentum an einer beweglichen Sache einbüßt, die auf Grund eines rechtswirksamen Vertrages auf einem Grundstück eingebaut wird, auch dann keine Ansprüche aus § 812 oder aus § 951 Abs. 1 BGB gegen den Grundstückseigentümer hat, wenn er den Liefervertrag nicht mit dem Grundstückseigentümer sondern mit einem Dritten geschlossen hat (BGH Urt. v. 30. Oktober 1952 - IV ZR 89/52 = LM BGB § 812 Nr. 14; vgl. auch BGHZ 27, 317, 326).
  • BGH, 21.04.1955 - II ZR 328/53

    Rechtsmittel

    Auch soweit die Bauten auf einem der Beklagten gehörenden Grundstück errichtet wurden, erwarb diese zwar Eigentum an den eingebauten Bauteilen, aber wenn die Klägerin diese Teile auf Grund eines Vertrages mit dem Verein einfügte, so erlangte sie damit einen Vertragsanspruch gegen den Verein, aber gegen die Beklagte weder einen Vertragsanspruch noch einen Bereicherungsanspruch (Urt v 30. Oktober 1952 - IV ZR 89/52 -, Lind.-Möhr. Nr. 14 zu § 812 BGB).
  • BGH, 16.02.1967 - VII ZR 243/64

    Zahlung eines Architektenhonorars - Anspruch aus unerlaubter Handlung

    Bei einer solchen Gestaltung der rechtlichen Beziehungen konnte ein Bereicherungsanspruch für die Klägerin nur entstehen, wenn sich ihr Rechtsverhältnis zur U. AG als fehlerhaft erwies, und dann auch nur gegenüber dieser als der Auftraggeberin der Klägerin (vgl. BGH IV ZR 89/52 vom 30. Oktober 1952 = LM Nr. 14 zu § 812 BGB; VII ZR 61/59 vom 24. März 1960 = JZ 1962, 404 [BGH 24.03.1960 - VII ZR 61/59]; BGHZ 36, 30, 32 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60]; 40, 272, 276, 278 [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61]; von Caemmerer JZ 1962, 305 ff).
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 185/61
    Nach dieser Rechtsprechung läßt nämlich der durch den Einbau entstehende Eigentumsverlust (§ 946 BGB) allein noch keinen Anspruch aus § 951 BGB entstehen, erscheint vielmehr der Vergütungsanspruch trotz seiner Einreihung in das Buch "Sachenrecht" nur als ein Unterfall des schuldrechtlichen Bereicherungsanspruchs (BGH-Urteil vom 30. Oktober 1952 IV ZR 89/52 LM BGB § 812 Nr. 14; BGHZ 17, 236;… Urt. v. 31. Oktober 1963 VII ZR 285/61 WM 1964, 85), so daß die Vorschrift ihre Bedeutung vornehmlich in dem Ausschluß des Anspruchs auf Wiederherstellung des früheren Zustandes hat.
  • BGH, 18.01.1962 - VII ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Es fehlt insoweit an einer grundlosen unmittelbaren Vermögensverschiebung (RGZ 130, 310, 312; GH Urteil vom 30.10.1952 - IV ZR 89/52 - in LM Nr. 14 zu § 812 BGB und Urteil des Senats in BGHZ 36, 30 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60]).
  • BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53

    Rechtsmittel

    Diese Entscheidungen stehen aber nicht im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß der Anspruch aus § 951 Abs. 1 BGB an dieselben Bedingungen geknüpft sei, die nach § 812 Abs. 1 BGB für den Bereicherungsanspruch überhaupt bestehen (RGZ 130, 310 [312]), sie haben Widerspruch gefunden (…BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 1 zu § 951 - auch schon 9. Aufl. Anm. 3 zu § 951), und auch der IV. Zivilsenat (BGH vom 30. Oktober 1952 IV ZR 89/52 in L-M - BGB § 812 (14) = BB 1952, 903) hat sie abgelehnt.
  • BGH, 11.07.1956 - V ZR 29/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1962 - VIII ZR 154/60

    Rechtsmittel

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