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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,856
BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87 (https://dejure.org/1988,856)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1988 - IVb ZR 39/87 (https://dejure.org/1988,856)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - IVb ZR 39/87 (https://dejure.org/1988,856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Regelunterhalts des unterhaltsverpflichteten Vaters bei Aufnahme des nichtehelichen Kindes in den väterlichen Haushalt - Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von nachehelichem Unterhalt - Anforderungen an die Ermittlung der ehelichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 1
    Vermögenserträge aus der Anlage von Schmerzensgeld als Einkommen des Unterhaltsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1093
  • MDR 1988, 1041
  • FamRZ 1988, 1031
  • FamRZ 1989, 481
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
    Leichtfertig handelt der unterhaltsberechtigte Ehegatte, wenn er die Möglichkeit des Eintritts der Bedürftigkeit als Folge seines Verhaltens erkennt und im Bewußtsein dieser Möglichkeit handelt, wobei er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzt (Senatsurteilevom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042, 1044 f. undvom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts; …

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
    Weil die nichteheliche Tochter bereits vor der Ehescheidung geboren ist, hat das Berufungsgericht auch zu Recht bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse von dem Nettoeinkommen des Beklagten vorab den Kindesunterhalt abgesetzt (vgl.Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 36/86 - BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Quotenunterhalt 1 = FamRZ 1987, 456, 458 f.).
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger …

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
    Leichtfertig handelt der unterhaltsberechtigte Ehegatte, wenn er die Möglichkeit des Eintritts der Bedürftigkeit als Folge seines Verhaltens erkennt und im Bewußtsein dieser Möglichkeit handelt, wobei er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzt (Senatsurteilevom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042, 1044 f. undvom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 367).
  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85

    Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen …

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
    Zu den Einkünften rechnen auch Nutzungen einer Sache oder eines Rechts und damit auch die Gebrauchsvorteile (§ 100 BGB) des Wohnens im eigenen Hause (Senatsurteilevom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434 undvom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 - FamRZ 1986, 437, 438) oder - wie hier - kraft dinglichen Wohnrechts.
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
    Entscheidend ist allein, ob und in welcher Höhe der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsbedarf aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten kann (Senatsurteilevom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356;vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359 und IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 583;vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 440 und IVb ZR 13/85 - FamRZ 1986, 441, 442).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Kaiptalerträge

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
    Entscheidend ist allein, ob und in welcher Höhe der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsbedarf aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten kann (Senatsurteilevom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356;vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359 und IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 583;vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 440 und IVb ZR 13/85 - FamRZ 1986, 441, 442).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
    Entscheidend ist allein, ob und in welcher Höhe der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsbedarf aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten kann (Senatsurteilevom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356;vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359 und IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 583;vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 440 und IVb ZR 13/85 - FamRZ 1986, 441, 442).
  • RG, 29.10.1934 - IV 139/34

    1. Zur Anwendung der §§ 1578, 1579 BGB. und des § 323 ZPO. 2. Können Verfehlungen …

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick …

    Bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen ist der Unterhalt, den der Verpflichtete einem nach der Trennung der Eheleute geborenen nichtehelichen Kind schuldet, von dem unterhaltserheblichen Einkommen des Verpflichteten vorweg abzuziehen (im Anschluß an Senat, NJW-RR 1988, 1093 = LM § 1577 BGB Nr. 14 = FamRZ 1988, 1031).

    Aus diesem Grunde komme ein Vorwegabzug des Unterhalts für das Kind entgegen der Auffassung, die der Bundesgerichtshof in der in FamRZ 1988, 1031, 1032 veröffentlichten Entscheidung vertreten habe, nicht in Betracht.

    Sie stehen, wie das Berufungsgericht selbst zutreffend hervorhebt, im Gegensatz zu der Meinung, die der erkennende Senat in dem Urteil vom 13. Juli 1988 (IVb ZR 39/87 = FamRZ 1988, 1031, 1032) vertreten hat.

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …

    Der Senat hat dabei auch darauf abgestellt, daß die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Trennungsphase nicht ausgeschlossen ist, so daß bei Eintritt dieses Falles die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind weiterbestehen und damit die ehelichen Lebensverhältnisse in Zukunft prägen würde (Senatsurteile vom 13. Juli 1988 - IVb ZR 39/87 - FamRZ 1988, 1031, 1032;… vom 20. Oktober 1993 aaO S. 89).
  • OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06

    Streit um nachehelichen Unterhalt; Beeinflussung der Unterhaltspflicht durch eine …

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1999, 367, 369; 1988, 1031, 1032 [zum nachehelichen Unterhalt]; 1994, 87, 89 [zum Trennungsunterhalt]) bestimmt auch der Unterhalt für ein bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils geborenes Kind des Unterhaltspflichtigen aus einer neuen Verbindung die ehelichen Lebensverhältnisse i.S.v. § 1578 Abs. 1 BGB.
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 136/92

    Heranziehung einer mittels Veräußerung von Vermögen erlangten Leibrente zur …

    Dies ist nicht anders zu beurteilen als die Nutzung einer eigenen Wohnung (vgl. für dingliches Wohnrecht Senatsurteil vom 13. Juli 1988 - IVb ZR 39/87 - FamRZ 1988, 1031, 1034; vgl. i.ü.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2000 - 16 UF 78/98

    Getrennt lebende Ehegatten; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsbedarf; Einsetzung von …

    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1988, 1031 f.) kann Unterhalt insoweit nicht verlangt werden, als sich der Unterhaltsberechtigte aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.

    Deshalb hat der BGH es auch abgelehnt, Erträge aus Vermögen anrechnungsfrei zu lassen, das aufgrund eines Abfindungsvergleichs über eine Schmerzensgeldforderung als Kapitalbetrag an den Unterhaltsberechtigten ausgezahlt und von jenem dazu verwendet worden war, ein lebenslanges, dinglich gesichertes Wohnrecht an einer Wohnung zu erwerben (BGH, FamRZ 1988, 1031 f.).

  • OLG Karlsruhe, 17.08.1995 - 2 UF 45/95

    Erwerbstätigenbonus, absoluter (echter) Mangelfall, Mindesteinsatzbetrag

    Dies ist sowohl berechtigt für das am 2.8.1990 geborene ehegemeinschaftliche Kind R. (BGH, FamRZ 1987, 456, 458 = NJW 1987, 1551 ) wie auch für das nichteheliche Kind K. (geb. 30.9.1991), das nach der Trennung, aber vor Rechtskraft der Scheidung geboren wurde (BGH, FamRZ 1988, 1031, 1032).

    Ist nämlich ein nichteheliches minderjähriges Kind in den Hausstand des Verpflichteten aufgenommen, so gelten auch bei diesem nicht die Regelunterhaltssätze für nichteheliche Kinder, sondern die Sätze der Düsseldorfer Tabelle entsprechend dem Einkommen des Verpflichteten und dem Alter des Kindes (BGH, FamRZ 1988, 1031, 1032).

  • FG Nürnberg, 10.12.2014 - 3 K 361/14

    Schmerzensgeldrente eines behinderten Kindes als in die Berechnung der Fähigkeit …

    Die Schmerzensgeldrente soll jedoch weder den Unterhaltsverpflichteten entlasten (BGH-Urteil vom 13.07.1988 IVb ZR 39/87, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1988, 1031; OLG Hamm, Urteil vom 19.02.2003 8 UF 181/02, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2003, 1771) noch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers erhöhen.
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 4 UF 349/96

    Kein Unterhaltsausschluss wegen Kindstötung im schuldunfähigen Zustand - …

  • OLG Hamm, 16.01.1997 - 4 UF 349/96

    Begriff des "anderen Grundes" i.S. der § 1579 Nr. 1 - 6 BGB - Tötung des …

  • OLG Koblenz, 26.06.1989 - 13 UF 1117/88

    Leichtfertigkeit des Unterhaltsberechtigten

  • KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99

    Anspruch auf Trennungsunterhalt durch einen getrennt lebenden Ehegatten; Umfang …

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