Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1563
BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 (https://dejure.org/1986,1563)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 (https://dejure.org/1986,1563)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1986 - IVa ZR 111/85 (https://dejure.org/1986,1563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung einer Versorgungsrente; Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen die VBL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsinteresse - Satzungsänderung - Versorgungsberechtigter - Beendigung des Versicherungsverhältnisses - Gültigkeit - VBLS

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 479
  • VersR 1987, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 9/83

    Anspruch eines Ehegatten auf Geschiedenen-Witwen-Rente bei Scheidung aus …

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85
    Im Vordergrund steht hier das Ziel der Zusatzversorgung, die Versorgungsbezüge der pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes und deren Hinterbliebenen an die der Beamten anzugleichen (BGHZ 93, 17, 22).

    Auch ein Verstoß gegen den Zweck der Zusatzversorgung, die Ruhestandsbezüge der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Beamtenversorgung anzugleichen (BGHZ 93, 17, 22 und ständig), liegt nicht vor.

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85
    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz wird dann verletzt, wenn die Satzung versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der Versicherungsverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 19, 354, 367 f.).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85
    Da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, erfolgt diese Kontrolle auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes (vgl. Senat Urteil vom 16.10.1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142 unter III. m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83

    Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des § …

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 11.12.1985 - IVa ZR 252/83 - unter II, VersR 1986, 360 f. = NVwZ 1986, 419, 420) unterliegt die Satzung der Beklagten in vollem Maße der richterlichen Inhaltskontrolle.
  • BGH, 27.03.1985 - IVa ZR 192/82

    Ruhen einer Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85
    Bei der Kontrolle ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG (Senat Urteil vom 27.3.1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 unter 2 und ständig) in Betracht kommen.
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 139/84

    Abzug von Leistungen zur freiwilligen Weiterversicherung vom Anrechnungsbetrag …

    Auszug aus BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 388 ausgeführt, daß die Anrechnung einer Altersversorgung, die ohne Beteiligung eines öffentlichen oder bei der Beklagten beteiligten Arbeitgebers allein vom Pflichtversicherten geschaffen wurde, dem Gesamtversorgungssystem wegen dessen Anknüpfung an das beamtenrechtliche Herkunftsprinzip fremd ist.
  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen …

    Die Anrechnung von Teilen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf der freiwilligen Nachentrichtung von Beiträgen aus ausschließlich eigenen Mitteln des Versicherten beruhen, hält auch der Inhaltskontrolle stand, weil die Zeit der freiwilligen Beitragsleistung, soweit sie die Zeit der Pflichtversicherung bei der ZVK überschreitet, zur Hälfte auf die gesamtversorgungsfähige Zeit bei der Berechnung des Gesamtversorgungsanspruchs nach der ZVK-Satzung angerechnet und auf diesem praktikablen Weg dem Gedanken der Eigenvorsorge Rechnung getragen wird (BGH 26. November 1986 - IVa ZR 111/85 - ZTR 1987, 116, 117).
  • BGH, 15.11.1995 - IV ZR 297/93

    Zusatzversorgungskasse von Gemeinden und Gemeindeverbänden - Berechnung und Höhe …

    In seinem Urteil vom 26. November 1986 (IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214 unter I 2) hat der Senat einen Verstoß der vergleichbaren Regelung des § 42 Abs. 1a der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verneint.

    Im Einzelfall können im Interesse der Praktikabilität und der Vereinfachung Nachteile hinzunehmen sein, die mit einer pauschalierenden und generalisierenden Regelung unausweichlich verbunden sind (Senatsurteil vom 26. November 1986 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2012 - 12 Sch 1/12
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.11.1986 - IV a ZR 111/85) folgend, sei die Anrechnung einer Altersversorgung, die ohne Beteiligung eines öffentlichen oder bei der Antragsgegnerin beteiligten Arbeitgebers allein vom Pflichtversicherten geschaffen worden sei, dem Gesamtversorgungssystem wegen dessen Anknüpfung an das beamtenrechtliche Herkunftsprinzip fremd gewesen.

    Deshalb trägt die Argumentation des Antragstellers, nach dem früheren Gesamtversorgungssystem sei eine Anrechnung von Altersbezügen, die ohne Beteiligung eines öffentlichen oder am Zusatzversorgungssystem der Antragsgegnerin beteiligten Arbeitgebers allein vom Pflichtversicherten geschaffen wurde, systemfremd gewesen (BGH, Urteil vom 26.11.1986, IV a ZR 111/85 = MDR 1987, 479; BGH, Urteil vom 26.02.1986, IV a ZR 139/84 = VersR 1986, 386), nicht.

  • BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 198/86

    Berechnung der Höhe der Versorgungsrente - Satzungen der Versorgungsanstalten als …

    Danach erfolgt die Inhaltskontrolle auch unter dem Gesichtspunkt des Grundgesetzes; dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Verstöße gegen § 242 BGB und das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. Senat, urteil vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214 zu I 1 a); vom 11.12.1985 - IVa ZR 252/83 - VersR 1986, 360, 361 - NVwZ 1986, 419, 420 [BGH 11.12.1985 - IVa ZR 252/83] zu II; vom 16.10.1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, 143 zu III m.w.N.).

    Wie der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Oberschiedsgerichts der VBL entschieden hat (Urteil vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214, 215 zu I 1.), liegt die in den Anrechnungsbestimmungen der §§ 40 Abs. 1 und 2a, 41 Abs. 1 und 2, 42 Abs. 1 und 2a aa VBLS getroffene Regelung im Rahmen der Gestaltungsfreiheit der VBL darüber, inwieweit sie freiwillige Zahlungen an den Rentenversicherungsträger, die sich bei diesem rentensteigernd auswirken, bei der Bemessung der Versorgungsrente anrechnen will, und verstößt weder gegen § 242 BGB noch gegen den Gleichheitssatz.

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZB 22/12

    Behandlungen von Rentenansprüchen aus der freiwilligen Zusatzversicherung der DDR …

    Der Antragsteller kann sich deshalb - anders zuletzt mit Schriftsatz vom 3. Dezember 2012 geltend gemacht - nicht mit Erfolg auf die Maßstäbe berufen, die der Senat für schon vor der Wiedervereinigung bei der Antragsgegnerin Zusatzversicherte im Urteil vom 26. Februar 1986 (IVa ZR 139/84, VersR 1986, 386) für die Anrechnung überschießender Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgestellt hat (vgl. im Übrigen auch Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVa ZR 111/85, VersR 1987, 214).
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 242/85

    Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Berechnung einer …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 26.11.1986 - IVa ZR 111/85 - VersR 1987, 214 zu I 1 a m.w.N.) unterliegt die Satzung der Beklagten in vollem Maße der richterlichen Inhaltskontrolle.
  • OLG München, 28.04.2006 - 25 U 2154/05

    Zur Auswirkung der Neugestaltung der Zusatzversorgung auf eine zuvor geleistete …

    Der Senat sieht sich in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe VersR 2005, 253; BGH VersR 2003, 1161 und VersR 1987, 214).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht