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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3581
BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83 (https://dejure.org/1985,3581)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1985 - IVa ZR 209/83 (https://dejure.org/1985,3581)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 209/83 (https://dejure.org/1985,3581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzforderung gegen die Versicherung bei Diebstahl eines Pkw, wenn der Verlust des Erstschlüssels nicht gemeldet wurde - Versicherungsschutz wegen Gefahrerhöhung und grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles - Unterschied zwischen Anscheinsbeweis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1; ZPO § 286
    Nachweis der Entwendung eines versicherten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 53
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Versicherungsnehmer, der eine Entwendung des Fahrzeugs behauptet, wegen der Aufklärungsschwierigkeiten eine aus einer materiellrechtlichen Risikoverteilung folgende Beweiserleichterung in der Weise zugute, daß der Entwendungsfall schon bei hinreichender Wahrscheinlichkeit als nachgewiesen anzusehen ist (vgl. Senatsurteilevom 3.4.1985 - IVa ZR 158/83, VersR 1985, 559 und5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29).

    Behauptet der Versicherer, der Diebstahl sei nur vorgetäuscht, muß er aber Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung ergibt, (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5.10.1983 a.a.O. S. 30).

  • BGH, 03.04.1985 - IVa ZR 158/83

    Nachweis eines Kfz-Diebstahls durch den Versicherungsnehmer in der …

    Auszug aus BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Versicherungsnehmer, der eine Entwendung des Fahrzeugs behauptet, wegen der Aufklärungsschwierigkeiten eine aus einer materiellrechtlichen Risikoverteilung folgende Beweiserleichterung in der Weise zugute, daß der Entwendungsfall schon bei hinreichender Wahrscheinlichkeit als nachgewiesen anzusehen ist (vgl. Senatsurteilevom 3.4.1985 - IVa ZR 158/83, VersR 1985, 559 und5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29).

    Sie können nicht ohne weiteres dahin verstanden werden, daß das Berufungsgericht das Vorliegen der Mindestanforderungen für den Beweis eines Diebstahls verneint habe, also eine Anforderung an die Beweisführung des Versicherungsnehmers, von der trotz der ihm zugute kommenden Beweiserleichterung nicht abgegangen werden kann (vgl. zuletztSenatsurteil vom 3.4.1985 - IVa ZR 158/83 - VersR 1985, 559).

  • OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99

    Autorecht; Diebstahl eines Mietwagens

    Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Zwar wird zunächst die Senatsrechtsprechung zur Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer (VN) beim Kraftfahrzeugdiebstahl zutreffend dargelegt (z.B. Urteile vom 5.10.1983 und vom 16.10.1985 - IVa ZR 19/82 und 209/83 - VersR 1984, 29 und 1986, 53; vgl. zuletzt Urteile vom 10.6. und 11.11.1987 - IVa ZR 49 und 137/86 - VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86] und 1988, 75).
  • BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86

    Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …

    und 11.12.1985 - IVa ZR 209/83 und 56/84 = VersR 1986, 53 und 253 sowie insbesondere vom 18.6.1986 - IVa ZR 225/84 = VersR 1986, 961, dort ist auf die mißverständliche Kommentierung bei Prölss/Martin, WG 23. Aufl. § 49 Anm. 3 hingewiesen).
  • OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91

    Versicherung; Entwendung; Kfz; Beweiserleichterung; Schlüssel; Verschleiß; …

    Eine Ausnahme von der erleichterten Beweisführung gilt dann, wenn der Versicherer Tatsachen darlegt und beweist, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Versicherungsfalles nahelegen; in diesem Falle muß der Versicherungsnehmer den sogenannten Vollbeweis erbringen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1984, 29 ff.; VersR 1986, 53 f.; r+s 1989, 5 f.; 1990, 129, 130).
  • OLG Hamburg, 19.11.1993 - 14 U 59/90

    Fahrzeugentwendung; Minimalsachverhalt; Beweislast des Versicherungsnehmers; …

    Auszugehen ist allerdings davon, daß dem VN bei der Geltendmachung einer Entschädigung gem. § 12 Abs. 1 I b AKB wegen Diebstahls nach der ständigen Rechtsprechung des BGH Beweiserleichterungen zugute kommen, so daß der VN zunächst nur Tatsachen vortragen und beweisen muß, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt (vgl. z. B. BGH VersR 1985, 330; 1985, 559; 1986, 53; Hoegen VersR 1987, 221;… Prölss/Martin/Knappmann, VVG § 12 Rdnr. 3 b AKB m. w. N.;… dazu Bauer, Kraftfahrtversicherung 3. Aufl. 1993 Rdnr. 727 ff.; Knoche MDR 92, 101).
  • OLG Köln, 20.02.1992 - 5 U 84/91

    Beweisrechtliche Anforderungen an die Führung des Nachweises bzgl. einer …

    Im Normalfall genügt insoweit die Feststellung von Beweisanzeichen, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls entnommen werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. BGH VersR 1984, 29 ff.; VersR 1986, 53 f.; r + s 1989, 5 f.; r + s 1990, 129, 130).
  • LG Köln, 06.07.1995 - 24 O 119/94
    Rn. 28 Es genügt daher nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1984, 29 ff; VersR 1986, 53 ff.; r+s 1989, 5 f), der sich die Kammer angeschlossen hat, daß der Versicherungsnehmer widerspruchsfrei und nachvollziehbar einen äußeren Sachverhalt darlegt und beweist, aus dem sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf den Eintritt eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls schließen läßt.
  • LG Köln, 09.03.1995 - 24 O 72/94
    Es genügt daher nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1984, 29 ff.; VersR 1986, 53 ff.; r + s 1989, 5 f.), der sich die Kammer angeschlossen hat, daß der Versicherungsnehmer widerspruchsfrei und nachvollziehbar einen äußeren Sachverhalt darlegt und beweist, aus dem sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf den Eintritt eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls schließen läßt.
  • OLG München, 28.02.1986 - 10 U 5276/85
    Der Senat ist der Auffassung, daß die vom BGH für die Teilkaskoversicherung (Diebstahl) entwickelten Beweisgrundsätze (vgl. hierzu VersR 1984, 29; 1985, 559; 1986, 53) in der Form einer besonders gestalteten Beweiserleichterung für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend angewendet werden können, wenn auch hier die Interessenlage nicht völlig identisch ist.
  • OLG Hamm, 16.05.1990 - 20 U 150/89

    Fingierter KFZ-Diebstahl? - Welche Tatsachen muss der Versicherungsnehmer …

    Zwar ist zu diesem Beweis zunächst genügend, wenn der Versicherungsnehmer Tatsachen beweist, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahles mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen läßt (st. Rspr., z. B. BGH VersR 77, 610; 78, 732; 80, 229; 81, 345; 84, 29; 85, 330, 559; 86, 53); jedoch ist vorliegend auch das für das nur äußere Bild eines Diebstahles notwendige Mindestmaß an Tatsachen nicht nachgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 28.04.1988 - 8 U 3942/87

    Verlust des Versicherungsanspruchs wegen vorsätzlicher Täuschung über die Höhe …

  • LG Berlin, 20.08.2002 - 17 O 59/02
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