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| BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 275/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufrechenbarkeit und Verjährung der Honoraransprüche einer Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin - Pflicht einer Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin zur ordnungsgemäßen Buchführung und zur ordentlichen und fristgerechten Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1982 - IVa ZR 9/81
Beweislast des steuerlichen Beraters
Auszug aus BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 275/80
Wenn die Beklagte geltend macht, an den Fristüberschreitungen treffe sie keine Schuld, weil die Klägerin ihr die erforderlichen Unterlagen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung gestellt habe, so trifft insoweit nicht die Klägerin, sondern die Beklagte die Beweislast dafür, daß sie die Verzögerung nicht zu vertreten hatte (BGH Urteil vom 9. Juni 1982 - IVa ZR 9/81 = VersR 1982, 850, 852).
- BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90
Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen
Dementsprechend ist der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 84, 244, 250; Urt. v. 20. Oktober 1982 - IVa ZR 275/80, StB 1983, 143;… Urt. v. 12. März 1986 - IVa ZR 183/84, WM 1986, 675, 677 unter II 3) davon ausgegangen, daß der steuerliche Berater sogar im Falle einer ungenügenden oder unpünktlichen Mitwirkung seines Mandanten die objektiven Voraussetzungen des Verzuges - oder der zu vertretenden Unmöglichkeit (§ 280 BGB) - verwirkliche und mit dem Hinweis auf die Obliegenheitsverletzung der Gegenseite lediglich sein Verschulden gemäß §§ 285, 282 BGB auszuschließen vermöge. - BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90
Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen
Diese hat, im Rahmen von § 287 ZPO, der schädigende Steuerberater zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1982 - IVa ZR 275/80, StB 1983, 143).
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