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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,661
BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84 (https://dejure.org/1984,661)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84 (https://dejure.org/1984,661)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - IVb ARZ 20/84 (https://dejure.org/1984,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde - Entscheidungen - Festsetzung einer Vergütung - Beratungshilfe - Familiensache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung für die Beratungshilfe

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2537
  • MDR 1985, 36
  • FamRZ 1984, 774
  • Rpfleger 1984, 371
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 39/78

    Antrag auf Abänderung der durch Unterhaltsvergleich berechneten Unterhaltssumme …

    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Sie können auch nicht jenen die HauptentScheidung vorbereitenden oder sie ergänzenden Entscheidungen zugerechnet werden, die wegen ihres engen Zusammenhangs mit einer Familiensache gleichfalls in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen (für Entscheidungen über Prozeßkostenhilfe s. § 117 Abs. 1 ZPO; für das Kostenfestsetzungsverfahren vgl. BGH Beschluß vom 3. Mai 1978 - IV ARZ 39/78 - FamRZ 1978, 585 = NJW 1978, 1633).
  • OLG Schleswig, 15.09.1982 - 8 WF 146/82
    Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84
    Die Zuständigkeit zur Entscheidung über Beschwerden gemäß § 128 Abs. 4 BRAGO folgt in derartigen Fällen den allgemeinen Vorschriften (a.A. Gerold/Schmidt BRAGO, 8. Aufl., § 133 Rdn. 4 unter Hinweis auf OLG Schleswig SchlHA 1983, 55 - LS -).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2011 - 11 WF 1590/10

    Beratungshilfe: Beratung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als …

    Insoweit gilt die formelle Anknüpfung, auch wenn es sich bei dem Verfahren zur Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe auch dann, wenn in einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten wird, nicht um eine Familiensache handelt, letztlich also das Familiengericht beim Amtsgericht Schwabach nicht zuständig war (…vgl. Zöller, 28. Auflage, Rn. 5 u.8 zu § 119 GVG; BGH FamRZ 1984, 774; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 713).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über Beschwerden gegen die …

    Es bedarf auch nicht des Antrages eines Beteiligten, vielmehr reicht die Vorlage durch eines der am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichte aus (vgl. BGH, NJW 1985, S. 2537; zitiert nach JURIS).

    Für die Beratungshilfe hat der Bundesgerichtshof dagegen eine vergleichbare Lage in Bezug auf den von der Beratungshilfe betroffenen Gegenstand verneint, da die Beratungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 BerHG nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werde (…vgl. BGH, NJW 1978, S. 1633 Rz. 3; BGH, NJW 1985, S. 2537 Rz. 7; jeweils zitiert nach JURIS).

    Einer der Fälle, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen der Verweisung bindende Wirkung beigemessen werden darf, ist nicht gegeben (vgl. BGH, NJW 1985, S. 2537, Rn. 5; zitiert nach JURIS).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 WF 13/08

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Beschwerdeentscheidung im Verfahren der …

    Über eine Erinnerung gegen die Festsetzung hat das allgemein zuständige Amtsgericht nach § 4 Abs. 1 BerHG zu entscheiden und über eine gegen die Erinnerungsentscheidung eingelegte Beschwerde gemäß § 72 GVG das Landgericht als nächsthöheres Gericht (vgl. BGH NJW 1985, 2537).
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