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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2992
BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88 (https://dejure.org/1988,2992)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88 (https://dejure.org/1988,2992)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 (https://dejure.org/1988,2992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1257
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88
    b) Durch die von dem Amtsgericht Gelsenkirchen verfügte Zustellung der Stufenklage an den Beklagten am 2. Mai 1987 ist das Verfahren - und zwar sowohl das Auskunfts- als auch das Zahlungsbegehren - bei diesem Gericht rechtshängig geworden (vgl. BGH Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56 = LM ZPO S 254 Nr. 3).
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87

    Bestimmung des örtlichen Gersichtsstandes

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88
    Sie wäre im übrigen, da das Gericht dem Beklagten keine Kenntnis von der beabsichtigten "Abgabe" des Verfahrens gegeben hat, unter Verletzung des Anspruchs des Be klagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) erfolgt und daher für das Amtsgericht Wennigsen nicht bindend (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 4 = FamRZ 1988, 492).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ARZ 13/88
    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88
    Die einmal begründete Zuständigkeit des Amtsgerichts Gelsenkirchen dauerte vielmehr gemäß S 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO fort (Grundsatz der perpetuatio fori; vgl. Senatsbeschluß vom 13. April 1988 - IVb ARZ 13/88 - zur Veröffentlichung in BGHR ZPO § 254 und § 261 Abs. 3 Nr. 2 bestimmt).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ARZ 54/84

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - Vorliegen einer rechtskräftigen …

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88
    Entscheidungen, die den Parteien nicht bekanntgegeben worden sind, stellen keine "rechtskräftige" Unzuständigerklärung im Sinne von § 36 Nr. 6 ZPO dar (vgl. BGH FaraRZ 1979, 790, 791; Senatsbeschluß vom 7. November 1984 - IVb ARZ 54/84, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

    Durch die Zustellung der Klageschrift war auch der im Wege der Stufen klage erhobene, seinerzeit noch nicht bezifferte Zahlungsanspruch rechtshängig geworden (Senatsbeschlüssevom 13. April 1988 - IVb ARZ 13/88 - undvom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 - BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 Stufenklage 1 und 2 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 29.06.2004 - 12 UF 22/04

    Möglichkeit der Geltendmachung rückständiger Unterhaltszahlungen ; Zeitpunkt der …

    Rechtshängigkeit tritt in der Höhe ein, in der der Hauptanspruch später geltend gemacht wird (BGH FamRZ 1988, 1257; FamRZ 1995, 729).
  • BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge

    Das folgt aus dem Grundsatz der perpetuatio fori (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 1986 - IVb ARZ 56/85 - FamRZ 1986, 454 und vom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 - FamRZ 1988, 1257;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber aaO § 621 Rdn. 5;… Zöller/Philippi aaO § 621 Rdn. 86 und 86 c).
  • BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91

    Fortdauern einer einmal begründeten Zuständigkeit eines Gerichtes - Auswirkungen …

    Dem Amtsgericht Krefeld ist zwar darin zuzustimmen, daß mit der von dem Amtsgericht Eschweiler verfügten, am 28. Februar 1990 erfolgten Zustellung der Klage an den Beklagten das Verfahren insgesamt - also sowohl das Auskunfts- als auch das Zahlungsbegehren der Klägerin - bei dem Amtsgericht Eschweiler rechtshängig geworden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß dieses Gericht durch den Beschluß vom 23. Februar 1990 nach seinem Verständnis Prozeßkostenhilfe zunächst nur für den Auskunftsantrag bewilligt hatte (vgl. Senatsbeschlüsse, vom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 = FamRZ 1988, 1257 …und vom 13. April 1988 - IVb ARZ 13/88 = BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 Stufenklage 2 und 1).

    Die einmal begründete Zuständigkeit des Amtsgerichts Eschweiler dauerte vielmehr gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO fort (Senatsbeschluß vom 8. Juni 1988 a.a.O.).

  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

    a) Nach § 36 Nr. 6 ZPO ist das zuständige Gericht dann zu bestimmen, wenn verschiedene Gerichte, von denen eines zur Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben (BGH FamRZ 1988, 1257 ).
  • BGH, 16.07.1997 - XII ARZ 17/97

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - Bindungswirkung eines …

    Zwar war durch die öffentliche Zustellung der Klageschrift vom 19. Juni 1992 im Januar 1993 (§§ 204, 206 ZPO) auch der im Wege der Stufenklage erhobene seinerzeit noch nicht bezifferte Zahlungsanspruch bei dem Amtsgericht Günzburg rechtshängig geworden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1995 - XII ARZ 36/94 = FamRZ 1995, 729; vom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 = BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 Stufenklage 2), ohne daß die Rechtshängigkeit der Stufenklage etwa dadurch beendet wurde, daß das Verfahren bis zur Erhebung des Zahlungsantrags vom 9. Dezember 1996 zeitweise nicht betrieben wurde (…vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 1995 a.a.O.).
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