Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf Verfahrensmängeln beruhenden und deshalb rechtsfehlerhafte Verweisungsbeschlüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Ausnahmen gelten nur bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BGHZ 71, 69, 72 f.) sowie dann, wenn der Beschluß jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist. - BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Zwar setzt der Erlaß eines Verweisungsbeschlusses im Sinne von § 281 ZPO - ebenso wie die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO - grundsätzlich den Eintritt der Rechtshängigkeit voraus (Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IVb ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562). - BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Das Amtsgericht Osnabrück ist gemäß § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO an den Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts W. gebunden (vgl. BGHZ 71, 15). - BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Das ist bei einer Verweisung ohne Antrag des Klägers oder Antragstellers jedoch nicht der Fall, wenn die Entscheidung nicht zugleich den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BGHZ 1, 341, 342; BGH NJW 1964, 1416, 1418). - BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51
Bindung an Verweisungsbeschluß
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86
Das ist bei einer Verweisung ohne Antrag des Klägers oder Antragstellers jedoch nicht der Fall, wenn die Entscheidung nicht zugleich den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BGHZ 1, 341, 342; BGH NJW 1964, 1416, 1418).
- BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am …
Dies ist nur ausnahmsweise der Fall, etwa wenn der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt wurde oder die Verweisung aus sonstigen Gründen jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR aaO Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1). - BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung
Der Erlaß eines Verweisungsbeschlusses setzt grundsätzlich den Eintritt der Rechtshängigkeit voraus (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR a.a.O. § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1). - BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90
Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des …
Zwar entfaltet ein Verweisungsbeschluß keine Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wenn er jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und sich deshalb als willkürlich erweist (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1).
- BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 33/88
Zuständigkeit für Entscheidung im isolierten Verfahren
Eine rechtskräftige Unzuständigerklärung verlangt zunächst die Zustellung oder, wo dies nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften genügt, die Mitteilung der das Verfahren in Gang setzenden Antragsschrift an den Gegner (BGH Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 = FamRZ 1980, 562; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 = BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 1;… vom 8. Juli 1987 - IVb ARZ 28/87 = BGHR a.a.O. Unzuständigerklärung rechtskräftige 2).Diesem Beschluß kommt indessen keine bindende Wirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu, weil das Verfahren bisher nicht rechtshängig geworden (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 = BGHR ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1 Rechtshängigkeit 1) und der Beschluß zudem unter Verletzung des Anspruchs der betroffenen Eheleute auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ergangen ist (…vgl. Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ARZ 46/87 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 4).
- BGH, 18.09.1996 - XII ARZ 10/96
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem isolierten Verfahren auf Regelung …
Im Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts der nicht sorgeberechtigten Eltern bedarf es indes nicht der förmlichen Zustellung des jeweiligen Antrages; vielmehr genügt dazu die - hier erfolgte - formlose Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1).Abgesehen davon, daß ein fehlender Verweisungsantrag der Bindungswirkung einer gleichwohl ausgesprochenen Verweisung nicht entgegenstünde (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 a.a.O.), liegt ein entsprechender Antrag der Antragsteller hier vor.
- BGH, 11.06.1997 - XII ARZ 14/97
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung
Zwar hat sich das Amtsgericht Bremen nach formloser Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner, die in einem Verfahren der vorliegenden Art genügt (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1 Rechtshängigkeit 1), im Sinne der genannten Bestimmung durch für die Beteiligten unanfechtbaren Beschluß (§ 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, vgl. BGHZ 71, 15, 17) für unzuständig erklärt.Insbesondere steht der Umstand, daß der Antragsgegner und nicht die Antragstellerin die Verweisung beantragt hatte, der Bindungswirkung der Verweisung dann nicht entgegen, wenn der Antragstellerin zuvor rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1).
- BGH, 18.10.1995 - XII ARZ 18/95
Voraussetzungen für die Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH
In einem Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Nr. 6 ZPO grundsätzlich erst in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache eingetreten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 5. März 1980 - IVb ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562; 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung rechtskräftige 1;… Zöller/Vollkommer ZPO 19. Aufl. § 36 Rdn. 26 m.w.N.). - BGH, 25.01.1995 - XII ARZ 1/95
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen der freiwilligen …
Dazu ist die Zustellung oder - wie hier - die in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausreichende formlose Mitteilung der das Verfahren in Gang setzenden Antragsschrift an alle materiell Beteiligten erforderlich (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 1). - BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im FGG -Verfahren
Insbesondere steht der Umstand, daß die Verweisung ohne ausdrücklichen Antrag erfolgte, der Bindungswirkung unter der hier gegebenen Voraussetzung der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1). - BGH, 13.07.1994 - XII ARZ 9/94
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Scheidungsverfahren
Danach kommt eine Zuständigkeitsbestimmung in Betracht, wenn die Sache rechtshängig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigkeitserklärung, rechtskräftige 1 m.N.; BGH, Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562 f.) und wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben. - BGH, 23.11.1988 - IVb ARZ 42/88
- BGH, 25.09.1996 - XII ARZ 12/96
Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach verzögerter Mitteilung; Zurückweisung …
- BGH, 20.11.1996 - XII ARZ 20/96
Zulässiges Verfahren zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Begehren …
- BGH, 22.12.1993 - XII ARZ 32/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen; Voraussetzungen eines …
- BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97
Unzuständigkeitserklärung eines Amtsgerichts - Bindung eines Amtsgerichts an …
- BGH, 21.06.1989 - IVb ARZ 12/89
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung - Verweisungsbeschluss bei …
- BGH, 22.03.1989 - IVb ARZ 4/89
Zustellung der das Verfahren in Gang setzenden Antragsschrift an den Gegner als …
- BGH, 21.10.1987 - IVb ARZ 40/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- BGH, 14.07.1992 - XII ARZ 17/92
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Unzuständigkeitserklärungen von Gerichten …
- BGH, 10.02.1988 - IVb ARZ 51/87
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