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| BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88 |
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Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88
Gründe, die ausnahmsweise die Bindungswirkung in Frage stellen könnten (vgl. dazu BGHZ 71, 69, 72), liegen nicht vor.Etwas anderes gilt nur, wenn eine Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGHZ 71, 69, 72).
- BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75
Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts durch Parteivereinbarung
Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88
Zwar war die Unterhaltsklage bei dem nach §§ 621 Abs. 2 Satz 2, 12 ZPO örtlich zuständigen Amtsgericht St. Wendel erhoben worden (§ 253 Abs. 1 ZPO); damit schied eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung im Sinne von § 38 Nr. 1 ZPO - unabhängig davon, ob eine solche im Rahmen des gesetzlichen Unterhalts-Rechtsverhältnisses überhaupt zulässig ist (…bejahend etwa Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 621 Anm. 4 b;… Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 621 Rdn. 89) - jedenfalls gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO an sich aus (vgl. BGH Beschluß vom 19. Dezember 1975 - I ARZ 579/75 = NJW 1976, 626 m.N.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 46. Aufl. § 38 Anm. 5 B a). - BGH, 23.11.1983 - IVb ARZ 47/83
Bestimmung der Zuständigkeit eines Amtsgerichts - Bindung eines Amtsgerichts an …
Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88
Auch wenn die Verweisung hiernach rechtsfehlerhaft war, rechtfertigt das noch keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß selbst auf Verfahrensmängeln beruhende und deshalb rechts fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind (Senatsbeschluß vom 23. November 1983 - IVb ARZ 47/83, ständige Rechtsprechung).
- BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten
Selbst wenn der Beklagte im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit noch nicht im Bezirk des Amtsgerichts Fulda gewohnt haben sollte und die Verweisung an dieses Gericht rechtsfehlerhaft gewesen wäre, würde das keine Ausnahme von dem Grundsatz rechtfertigen, daß selbst auf Verfahrensmängeln beruhende Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam und bindend sind (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüssevom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - undvom 15. Mai 1991 - XII ARZ 9/91 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2, Verweisung, fehlerhafte 1 und Bindungswirkung 4).Deshalb bedarf es auch keiner Prüfung der Frage, ob im Rahmen des gesetzlichen Unterhaltsrechtsverhältnisses überhaupt eine Vereinbarung über die örtliche Zuständigkeit zulässig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 2. März 1988 aaO.).
- BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94
Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage
Denn selbst ein ausdrückliches Einverständnis oder ein gleichlautender Antrag des Beklagten würde die Rechtslage nicht verändert haben, weil die Vorschrift des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch der Wirksamkeit einer Zuständigkeitsvereinbarung entgegensteht, wenn diese erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird (vgl. dazuSenatsbeschluß vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1). - BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren
Selbst wenn die Abgabe des Verfahrens nach Hamburg wegen einer Verletzung des § 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtsfehlerhaft wäre, rechtfertigt das keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschlüssevom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - undvom 14. Juli 1989 - IVb ARZ 17/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1 und 2 m.N.).
- BGH, 16.03.1994 - XII ARZ 15/94
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Dies rechtfertigt jedoch keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschlüssevom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - undvom 14. Juli 1989 - IVb ARZ 17/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1 und 2 m.N.).Das ist bei dem - dem übereinstimmenden Antrag der Parteien auf Verweisung Rechnung tragenden - Beschluß des Amtsgerichts Kappeln vom 25. Oktober 1993 noch nicht der Fall (vgl. Senatsbeschluß vom 2. März 1988 aaO.).
- BGH, 11.03.1998 - XII ARZ 2/98
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach mehrfacher Verweisung
Damit schied eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung im Sinne von § 38 Abs. 3 Nr. 1 ZPO aus, da sie die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts wegen § 261 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht mehr verändern konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1975 - I ARZ 579/75 - NJW 1976, 626; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1; vom 6. Oktober 1993 - XII ARZ 22/93 - NJW-RR 1994, 126).Die Verweisung war danach zwar rechtsfehlerhaft, rechtfertigt aber noch nicht die Annahme einer jeder Rechtsgrundlage entbehrenden und damit willkürlichen Entscheidung (Senatsbeschluß vom 2. März 1988 aaO).
- BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen …
Im Interesse einer raschen Beendigung der Zuständigkeitsfrage entfällt eine Bindung nur ganz ausnahmsweise, nämlich wenn die Verweisung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, willkürlich ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGHZ 71, 69, 72 und ständige Rechtsprechung, vgl. auchSenatsbeschluß vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 S. 2, Verweisung, fehlerhafte 1). - BGH, 09.06.1993 - XII ARZ 6/93
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichtes - Bindungswirkung von …
Die Bindungswirkung entfällt nur ganz ausnahmsweise, nämlich wenn die Verweisung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, willkürlich ist oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (BGHZ 71, 69, 72; vgl. auch Senatsbeschluß vom 2. März 1988 - XII ARZ 6/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1). - BGH, 10.11.1993 - XII ARZ 29/93
Bindung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auch wenn die Verweisung dorthin hiernach rechtsfehlerhaft wäre, rechtfertigt das keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüssevom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 undvom 14. Juli 1989 - IVb ARZ 17/89 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1 und 2 m.N.). - BGH, 23.02.1994 - XII ARZ 3/94
Gerichtliche Zuständigkeit für ein Verfahren auf Regelung der elterlichen Sorge; …
Dies rechtfertigt jedoch keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschlüssevom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 - undvom 14. Juli 1989 - IVb ARZ 17/89 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1 und 2 m.N.). - BGH, 01.10.1997 - XII ARZ 23/97
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Von Willkür kann unter den hier gegebenen Umständen jedoch nicht ausgegangen werden, nachdem die Beklagte gegenüber dem Amtsgericht Kleve tatsächliche Angaben gemacht hat, die auf ihren ausschließlichen Wohnsitz in Wilhelmshaven schließen ließen und die Verweisung zudem dem ausdrücklich erklärten übereinstimmenden Wunsch beider Parteien entsprach (vgl. Senatsbeschluß vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1). - BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 11/95
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH für ein Sorgerechtsverfahren - Wohnsitz …
- BGH, 16.07.1997 - XII ARZ 17/97
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - Bindungswirkung eines …
- BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91
Fortdauern einer einmal begründeten Zuständigkeit eines Gerichtes - Auswirkungen …
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