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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1657
BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89 (https://dejure.org/1989,1657)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1989 - IVb ZA 2/89 (https://dejure.org/1989,1657)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1989 - IVb ZA 2/89 (https://dejure.org/1989,1657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Negative Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung von Ehegattenunterhalt - Vertrauensschutz gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 620 Satz 1 Nr. 6, § 620 f
    Negative Feststellungsklage gegen einstweilige Anordnung über Ehegattenunterhalt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 709
  • MDR 1989, 726
  • FamRZ 1989, 850
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Die gegen eine einstweilige Anordung über Ehegattenunterhalt gerichtete negative Feststellungsklage unterliegt keiner Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann (Fortführung der Senatsurteile FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die negative Feststellungsklage, die gegenüber einer einstweiligen Anordnung auf Ehegattenunterhalt (§ 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO) eine "anderweitige Regelung" i.S. des § 620f ZPO erstrebt, auch für die zurückliegende Zeit erhoben werden kann (vgl. FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

    Der Vertrauensschutz für den Titelgläubiger wird hinreichend dadurch gewährleistet, daß er gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts ggf. die Einrede des Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) erheben kann und nicht befürchten muß, wegen objektiv unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen analog § 945 ZPO ohne Rücksicht auf ein Verschulden Schadenersatz leisten zu müssen (Senat FamRZ 1984, 767 ff).

  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85

    Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Die gegen eine einstweilige Anordung über Ehegattenunterhalt gerichtete negative Feststellungsklage unterliegt keiner Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann (Fortführung der Senatsurteile FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die negative Feststellungsklage, die gegenüber einer einstweiligen Anordnung auf Ehegattenunterhalt (§ 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO) eine "anderweitige Regelung" i.S. des § 620f ZPO erstrebt, auch für die zurückliegende Zeit erhoben werden kann (vgl. FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81

    Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Die gegen eine einstweilige Anordung über Ehegattenunterhalt gerichtete negative Feststellungsklage unterliegt keiner Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann (Fortführung der Senatsurteile FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die negative Feststellungsklage, die gegenüber einer einstweiligen Anordnung auf Ehegattenunterhalt (§ 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO) eine "anderweitige Regelung" i.S. des § 620f ZPO erstrebt, auch für die zurückliegende Zeit erhoben werden kann (vgl. FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Die gegen eine einstweilige Anordung über Ehegattenunterhalt gerichtete negative Feststellungsklage unterliegt keiner Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann (Fortführung der Senatsurteile FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die negative Feststellungsklage, die gegenüber einer einstweiligen Anordnung auf Ehegattenunterhalt (§ 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO) eine "anderweitige Regelung" i.S. des § 620f ZPO erstrebt, auch für die zurückliegende Zeit erhoben werden kann (vgl. FamRZ 1983, 355, 356; 1984, 767, 768; 1987, 682; NJW 1987, 893, 894).

  • OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 318/87
    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Eine Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder ab Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann, findet im Gesetz keine Stütze (…ebenso Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht § 620b ZPO Rdn. 17;… Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 620f Rdn. 16; OLG München FamRZ 1985, 410; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 1147; OLG Hamm FamRZ 1988, 1056; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 608; OLG Bamberg FamRZ 1988, 525).
  • OLG Hamm, 21.02.1980 - 3 WF 51/80
    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Eine Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder ab Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann, findet im Gesetz keine Stütze (…ebenso Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht § 620b ZPO Rdn. 17;… Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 620f Rdn. 16; OLG München FamRZ 1985, 410; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 1147; OLG Hamm FamRZ 1988, 1056; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 608; OLG Bamberg FamRZ 1988, 525).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1985 - 5 UF 192/84

    Unterhalt; Einstweilige Anordnung; Verzug; Rückwirkung; Rückwirkungsbegrenzung; …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Eine Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder ab Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann, findet im Gesetz keine Stütze (…ebenso Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht § 620b ZPO Rdn. 17;… Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 620f Rdn. 16; OLG München FamRZ 1985, 410; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 1147; OLG Hamm FamRZ 1988, 1056; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 608; OLG Bamberg FamRZ 1988, 525).
  • OLG Hamm, 23.02.1988 - 2 UF 412/87
    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89
    Eine Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder ab Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung verlangt werden kann, findet im Gesetz keine Stütze (…ebenso Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht § 620b ZPO Rdn. 17;… Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 620f Rdn. 16; OLG München FamRZ 1985, 410; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 1147; OLG Hamm FamRZ 1988, 1056; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 608; OLG Bamberg FamRZ 1988, 525).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …

    Diese Absicht des Gesetzgebers würde unterlaufen, und zwar sowohl dann, wenn ein Schadensersatzanspruch in analoger Anwendung der §§ 717 Abs. 2, 945 ZPO bejaht würde, als auch dann, wenn man eine verschärfte Bereicherungshaftung nach § 818 Abs. 4 BGB schon aufgrund einer rückwirkenden negativen Feststellungsklage gegen die einstweilige Anordnung eintreten ließe (…so insbesondere Senatsurteile vom 9. Mai 1984 aaO 769 …und vom 19. Dezember 1984 BGHZ 93 aaO 189;… vgl. auch Senatsurteile vom 7. Mai 1986 aaO 793 für den Fall der Abänderungsklage gegen ein Unterhaltsurteil;… vom 17. Juni 1992 BGHZ 118 aaO 390;… vom 22. April 1998 aaO S. 952, 953; und Senatsbeschluß vom 22. März 1989 - IVb ZA 2/89 - FamRZ 1989, 850).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Eine vollstreckbare Urkunde, in der Leistungen der in § 323 I ZPO bezeichneten Art übernommen worden sind, kann rückwirkend nicht erst von dem Zeitpunkt an abgeändert werden, in dem der Gläubiger mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der Urkunde in Verzug gekommen ist (Fortführung NJW-RR 1989, 709 = LM § 620 ZPO Nr. 14 = FamRZ 1989, 850).

    Eine darüber hinausgehende Einschränkung dahin, daß eine Abänderung oder negative Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder ab Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus dem Titel verlangt werden kann, findet im Gesetz keine Stütze (BGH, Urteil vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74 - NJW 1976, 1259, 1262; Senatsbeschluß vom 22. März 1989 - IVb ZA 2/89 - FamRZ 1989, 850;… ebenso Roth in MünchKomm, 2. Aufl., § 242 Rdn. 303).

  • OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93

    Geschiedener Unterhaltspflichtiger; Notwendiger Selbstbehalt; Rückgriff auf …

    Ein gerichtlicher Vergleich oder eine vollstreckbare Urkunde kann rückwirkend nicht erst von dem Zeitpunkt an abgeändert werden, in dem der Gläubiger mit einem Verzicht auf seine Rechte aus dem Titel in Verzug gekommen (vgl. BGH, FamRZ 1989, 850 ; 1990, 989; Senat, Beschluss vom 18.03.1993 - 12 WF 142/92 -).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 10 WF 45/01

    Eingehung einer neuen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich …

    Allerdings unterliegt die negative Feststellungsklage keiner Einschränkung dahin, daß die Feststellung erst ab Rechtshängigkeit der Klage oder ab Verzug des Gläubigers mit einem Verzicht auf seine Rechte aus der einstweiligen Anordnung begehrt werden könnte (BGH, FamRZ 1989, 850;… FamVerf/Schael, a.a.O., § 1, Rz. 414).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94

    Darlegungs- und Beweislast für fortbestehenden Unterhaltsanspruch für …

    Gegen diese Rechtsprechung hat sich aber inzwischen der Bundesgerichtshof in zwei grundsätzlichen Entscheidungen mit dem Hinweis gewandt, die für Unterhaltsschuldner bestehenden Schutzvorschriften seien extensiver Auslegung nicht zugänglich; der Vertrauensschutz des Titelgläubigers werde hinreichend dadurch gewahrt, dass er gegenüber einem Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts die Einrede des Wegfalls der Bereicherung erheben könne (§ 818 Abs. 3 BGB ) (so jetzt BGH in FamRZ 1989, 850 und BGH in FamRZ 1990, 989 ).
  • OLG Koblenz, 17.03.1997 - 13 UF 1074/96

    Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Unterhaltspflicht für ein nichteheliches …

    Die Parteien einer einstweiligen Anordnung über den Ehegattenunterhalt haben jederzeit die Möglichkeit, den Bestand des Unterhaltsanspruchs - auch rückwirkend (…vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., §§ 620 f. Rdn. 16 c; BGH, NJW-RR 1989, 709 ) - in einem ordentlichen Verfahren klären zu lassen, der Gläubiger durch Leistungsklage, der Schuldner - wie hier - durch negative Feststellungsklage (vgl. BGH, FamRZ 1983, 255 ff.; Luthin, Verfahrensrechtliche Fragen zur einstweiligen Unterhaltsanordnung, FamRZ 1986, 1059 ff.).
  • OLG Hamm, 19.03.1999 - 11 UF 278/98

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und …

    Zu Recht wendet sich der Kläger mit der negativen Feststellungsklage (BGH, FamRZ 1989, 850 ) gegen die bislang nur in der einstweiligen Anordnung vom 05.01.1995 zugunsten der Beklagten titulierten Unterhaltsverpflichtung.
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