Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Mündels in der Beschwerdeinstanz bei fehlender Aussicht neuer persönlichkeitsbezogener Erkenntnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 691
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80
Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81
Dabei ist der Bundesgerichtshof an die Auffassung des Oberlandesgerichts gebunden, daß es auf die von diesem herausgestellte Rechtsfrage ankommt (vgl. BGH LM FGG § 28 Nr. 21; Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 718/80 - FamRZ 1982, 44, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Die Vorlage muß vielmehr ergeben, daß das vorlegende Gericht bei Befolgung der abweichenden Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis gelangen würde (BGH, Beschluß vom 23. Februar 1977 - IV ARZ [VZ] 2/77 - FamRZ 1977, 384, 385 [zu § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG] m.w.N.; Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 aaO).
- BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77
Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81
Die Vorlage muß vielmehr ergeben, daß das vorlegende Gericht bei Befolgung der abweichenden Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis gelangen würde (BGH, Beschluß vom 23. Februar 1977 - IV ARZ [VZ] 2/77 - FamRZ 1977, 384, 385 [zu § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG] m.w.N.;… Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 aaO). - BayObLG, 08.01.1980 - Allg. Reg. 86/79
Vormundschaftsgericht; Abgaberegelung; Wichtiger Grund Zweckmäßigkeit; Mündel; …
Auszug aus BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81
Während nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm die grundsätzliche Verpflichtung zur erneuten Anhörung in der Beschwerdeinstanz aus § 64 a FGG folgt (so auch - in einer nicht auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung - BayObLG, Beschluß vom 8. Januar 1980 - AR 86/79 - FamRZ 1980, 290) und die in Frage stehende Ausnahme aus dem Zweck dieser Vorschrift herzuleiten ist, gilt § 64 a FGG nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart unmittelbar nur für die erste Instanz und ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung zur erneuten Anhörung in der Beschwerdeinstanz aus § 12 FGG.
- BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht
Auszug aus BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81
Er hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (BGHZ 7, 339, 341 f.). - OLG Stuttgart, 23.01.1980 - 8 W 476/79
Persönliche Anhörung des von einer Unterbringung Betroffenen durch die …
Auszug aus BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81
Es sieht sich an einer solchen Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Januar 1980 (Die Justiz 1980, 149 = FamRZ 1980, 627 - LS -) gehindert und hat die Sache daher durch Beschluß vom 3. Mai 1981 (JMBl NW 1981, 184 = FamRZ 1981, 820) gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt. - OLG Hamm, 03.05.1981 - 15 W 48/81
Auszug aus BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 730/81
Es sieht sich an einer solchen Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Januar 1980 (Die Justiz 1980, 149 = FamRZ 1980, 627 - LS -) gehindert und hat die Sache daher durch Beschluß vom 3. Mai 1981 (JMBl NW 1981, 184 = FamRZ 1981, 820) gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
- BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93
Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen - …
Dabei ist der Bundesgerichtshof zwar an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß es auf die von diesem herausgestellte Rechtsfrage ankommt (BGHZ 7, 339, 341; 75, 375, 377; 82, 34, 36; 90, 181, 182 [BGH 16.02.1984 - V ZB 8/83]; 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 107, 285, 287 [BGH 18.05.1989 - V ZB 14/88]; 109, 396, 398; 116, 392, 394), [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90]er hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (BGHZ 7, 339, 341; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1981, IVb ZB 730/81, DAV 1982, 460). - BayObLG, 31.07.1992 - 1Z BR 69/92
Erwachsenenadoption; Hauptzweck; Nebenzweck; Wunsch; Fortführung; Adelsnamen; …
Das Landgericht durfte unter diesen Umständen nicht von vornherein annehmen, daß von einer erneuten Anhörung des Beteiligten zu 1 keine zusätzlichen tatsächlichen Erkenntnisse zur weiteren Sachaufklärung zu erwarten waren (vgl. BGH FamRZ 1983, 691 = DAVorm 1982, 460/461). - BGH, 01.07.1993 - V ZB 17/93
Anordnung einer Abschiebehaft gegen einen Ausländer mit unbekanntem …
Dabei ist der Bundesgerichtshof zwar an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß es auf die von diesem herausgestellte Rechtsfrage ankommt (BGHZ 7, 339, 341; 75, 375, 377; 82, 34, 36; 90, 181, 182 [BGH 16.02.1984 - V ZB 8/83]; 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 107, 285, 287 [BGH 18.05.1989 - V ZB 14/88]; 109, 396, 398; 116, 392, 394), [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90]er hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (BGHZ 7, 339, 341; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1981, IVb ZB 730/81, DAV 1982, 460). - BGH, 17.10.1991 - V ZB 18/91
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde an den …
Dabei ist der Bundesgerichtshof zwar an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, daß es auf die von diesem herausgestellte Rechtsfrage ankomme (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] m.w.N.), er hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (BGHZ 7, 339, 341; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1981, IVb ZB 730/81, DAV 1982, 460). - BayObLG, 31.07.1992 - BR BR 69/92 Das Landgericht durfte unter diesen Umständen nicht von vornherein annehmen, dass von einer erneuten Anhörung des Beteiligten zu 1 keine zusätzlichen tatsächlichen Erkenntnisse zur weiteren Sachaufklärung zu erwarten waren (vgl. BGH FamRZ 1983, 691 [LS] = DAVorm 1982, 460/461).
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