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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,576
BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81 (https://dejure.org/1981,576)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1981 - IVb ZB 805/81 (https://dejure.org/1981,576)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 (https://dejure.org/1981,576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Mängel bei der Ausfertigung - Wirksamkeit der Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 321
    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 70
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75

    Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81
    Der VI. Zivilsenat hat in seinem ausführlich begründeten Urteil vom 26. Oktober 1976 (BGHZ 67, 284), in dem es um einen vergleichbaren Fall ging, nämlich um das Fehlen des Urteilsausspruchs Mim übrigen wird die Klage abgewiesen M in der zugestellten Ausfertigung, die Wirksamkeit der Zustellung bejaht mit der Erwägung, ein lediglich in der Ausfertigung enthaltener Mangel könne sich auf die Urteilszustellung nicht schwerwiegender auswirken als wenn er bereits in der Urteilsurschrift enthalten gewesen wäre.

    Entsprechend dem rechtlichen Ausgangspunkt der Entscheidung BGHZ 67, 284 müsse dies zu dem Lauf einer neuen Berufungsfrist führen.

  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81
    Nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist aber der Kostenpunkt nicht im Sinne von § 321 ZPO "übergangen", wenn diese Frage in den Gründen behandelt ist und lediglich eine Aufnahme in den Entscheidungssatz übersehen wurde (BGH, Urteil vom 16. Juni 1964 - VII ZR 152/62 - NJW 1964, 1858;… Thomas/Putzo aaO § 321 Anm. 1).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem …

    Davon kann indessen nicht ausgegangen werden, wenn - wie hier - der Anspruch zwar in den Gründen des angefochtenen Urteils übergangen ist, von der auf Zurückweisung der Berufung lautenden Entscheidungsformel aber erfaßt wird (ebenso z. B. Baumbach-Hartmann, ZPO, § 321 Anm. 1 A;… Thomas-Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 321 Anm. 1;… Wassermann, in: AK-ZPO, § 321 Rdnr. 3; für den umgekehrten Fall eines Übergehens in der Formel, aber einer Erörterung in den Gründen auch BGH, VersR 1982, 70).
  • BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00

    Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils

    Allenfalls schwerwiegende Mängel der Ausfertigung wie etwa Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung in wesentlichen Punkten machen die Zustellung unwirksam (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; BGH…, Beschluß vom 27. Mai 1992 aaO).

    Insbesondere war die zugestellte Ausfertigung formell und inhaltlich geeignet, den Antragstellern die Entschließung über die Notwendigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1981 aaO), weil sie die getroffene Entscheidung und ihre Begründung vollständig und zutreffend wiedergibt.

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05

    Rechtsfolgen des Abweichens von Urteil und -ausfertgung

    Das landgerichtliche Urteil muss in der Fassung, in der es zugestellt wird, die Grundlage für das weitere prozessordnungsgemäße Handeln der Partei bilden können (BGHZ 67, 284, 288; 113, 228, 231; BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; Urteil vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 - VersR 1981, 548 unter II 1; Beschlüsse vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665 unter II 1; vom 24. Juni 2003 - VI ZB 10/03 - FamRZ 2003, 1380 unter II 2).
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