Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herabsetzung einer zu zahlenden Unterhaltsrente gegenüber Kind - Grundsätze für die Unterhaltsbemessung im Abänderungsverfahren sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozessvergleichen - Bestimmung von maßgeblichen Umständen bei der Bestimmung der Unterhaltsrente ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78
Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen …
Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - aufgestellt hat (vgl. die nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichte Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; auch Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - und vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80), kommt es darauf an, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente in dem abzuändernden Urteil oder Vergleich maßgebend gewesen sind und welches Gewicht ihnen dabei zugekommen ist. - BGH, 04.04.1968 - VII ZR 152/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
Diese Auslegung des Vergleichs ist nicht zu beanstanden (vgl. dazu BGH Urt. vom 4. April 1968 - VII ZR 152/65 - LM § 133 (D) BGB Nr. 4). - BGH, 30.01.1980 - IV ZR 76/78
Abänderung des berechneten nachehelichen Unterhalts - Bemessung des …
Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - aufgestellt hat (vgl. die nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichte Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; auch Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - und vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80), kommt es darauf an, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente in dem abzuändernden Urteil oder Vergleich maßgebend gewesen sind und welches Gewicht ihnen dabei zugekommen ist. - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 509/80
Voraussetzungen des Verlustes der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs nach einer …
Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - aufgestellt hat (vgl. die nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichte Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; auch Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - und vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80), kommt es darauf an, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente in dem abzuändernden Urteil oder Vergleich maßgebend gewesen sind und welches Gewicht ihnen dabei zugekommen ist.
- BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 615/80
Abänderungsklage der Kinder gegen den geschiedenen Vater auf Erhöhung des …
Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren nach § 323 ZPO - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - entwickelt hat (vgl. Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78, sowie Entscheidungen des erkennenden Senats vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80; vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80 = FamRZ 1980, 771 = NJW 1980, 2081; vom 25. März 1981 - IVb ZR 578/80), ermöglicht das Abänderungsverfahren keine freie, von der bisher festgesetzten Höhe unabhängige Neubemessung des Unterhalts und keine abweichende Beurteilung der zugrundeliegenden Verhältnisse.
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