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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,12492
BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80 (https://dejure.org/1981,12492)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1981 - IVb ZR 578/80 (https://dejure.org/1981,12492)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1981 - IVb ZR 578/80 (https://dejure.org/1981,12492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung einer zu zahlenden Unterhaltsrente gegenüber Kind - Grundsätze für die Unterhaltsbemessung im Abänderungsverfahren sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozessvergleichen - Bestimmung von maßgeblichen Umständen bei der Bestimmung der Unterhaltsrente ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen …

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - aufgestellt hat (vgl. die nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichte Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; auch Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - und vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80), kommt es darauf an, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente in dem abzuändernden Urteil oder Vergleich maßgebend gewesen sind und welches Gewicht ihnen dabei zugekommen ist.
  • BGH, 04.04.1968 - VII ZR 152/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
    Diese Auslegung des Vergleichs ist nicht zu beanstanden (vgl. dazu BGH Urt. vom 4. April 1968 - VII ZR 152/65 - LM § 133 (D) BGB Nr. 4).
  • BGH, 30.01.1980 - IV ZR 76/78

    Abänderung des berechneten nachehelichen Unterhalts - Bemessung des …

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - aufgestellt hat (vgl. die nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichte Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; auch Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - und vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80), kommt es darauf an, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente in dem abzuändernden Urteil oder Vergleich maßgebend gewesen sind und welches Gewicht ihnen dabei zugekommen ist.
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 509/80

    Voraussetzungen des Verlustes der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs nach einer …

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 578/80
    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - aufgestellt hat (vgl. die nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichte Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; auch Urteile vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78 - und vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80), kommt es darauf an, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente in dem abzuändernden Urteil oder Vergleich maßgebend gewesen sind und welches Gewicht ihnen dabei zugekommen ist.
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 615/80

    Abänderungsklage der Kinder gegen den geschiedenen Vater auf Erhöhung des …

    Nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Unterhaltsbemessung in Abänderungsverfahren nach § 323 ZPO - sowohl gegenüber Urteilen als auch gegenüber Prozeßvergleichen - entwickelt hat (vgl. Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 = FamRZ 1979, 694 = JR 1980, 23 mit Anmerkung Mutschier; vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78, sowie Entscheidungen des erkennenden Senats vom 23. April 1980 - IVb ZR 509/80; vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80 = FamRZ 1980, 771 = NJW 1980, 2081; vom 25. März 1981 - IVb ZR 578/80), ermöglicht das Abänderungsverfahren keine freie, von der bisher festgesetzten Höhe unabhängige Neubemessung des Unterhalts und keine abweichende Beurteilung der zugrundeliegenden Verhältnisse.
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