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   BFH, 06.03.2014 - IX B 159/13   

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https://dejure.org/2014,7017
BFH, 06.03.2014 - IX B 159/13 (https://dejure.org/2014,7017)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2014 - IX B 159/13 (https://dejure.org/2014,7017)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2014 - IX B 159/13 (https://dejure.org/2014,7017)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

    Auszug aus BFH, 06.03.2014 - IX B 159/13
    Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit zwar auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung des FG in einem Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2016 - VI B 37/16

    Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu

    Diese Voraussetzung ist erfüllt bei einem offensichtlichen materiellen und formellen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen lässt (BFH-Beschluss vom 6. März 2014 IX B 159/13, BFH/NV 2014, 888).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 17/15

    Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit

    aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767; vom 6. März 2014 IX B 159/13, BFH/NV 2014, 888).
  • BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten

    Vorliegen kann dies etwa, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat, das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (BFH-Beschluss vom 06.03.2014 - IX B 159/13, Rz 3).
  • BFH, 08.12.2017 - VI B 53/17

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung - Klärungsfähigkeit einer

    Ferner kann ein gravierender Rechtsanwendungsfehler auch vorliegen, wenn das FG bei der Auslegung einer Willenserklärung anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar erscheint (BFH-Beschluss vom 6. März 2014 IX B 159/13, BFH/NV 2014, 888).
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