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   BFH, 16.03.2012 - IX B 170/11   

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https://dejure.org/2012,10010
BFH, 16.03.2012 - IX B 170/11 (https://dejure.org/2012,10010)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2012 - IX B 170/11 (https://dejure.org/2012,10010)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2012 - IX B 170/11 (https://dejure.org/2012,10010)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

  • openjur.de

    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 94, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 155, ZPO § 165, ZPO § 295, FGO § 115 Abs 2
    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

  • Bundesfinanzhof

    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 94 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 155 FGO, § 165 ZPO
    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

  • rewis.io

    Zum Geltendmachen des Verfahrensfehlers der Sachaufklärung; Rügeverzicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Rügerechts durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge bei rügeloser Verhandlung zur Sache

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 16.03.2012 - IX B 170/11
    Gleichwohl hat der --in der mündlichen Verhandlung vor dem FG fachkundig vertretene-- Kläger dazu rügelos zur Sache verhandelt und damit sein Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N., und vom 28. Juli 2011 IX B 47/11, BFH/NV 2012, 1).
  • BFH, 28.07.2011 - IX B 47/11

    Grob schuldhaftes Handeln i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Keine grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 16.03.2012 - IX B 170/11
    Gleichwohl hat der --in der mündlichen Verhandlung vor dem FG fachkundig vertretene-- Kläger dazu rügelos zur Sache verhandelt und damit sein Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N., und vom 28. Juli 2011 IX B 47/11, BFH/NV 2012, 1).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Aus der Sitzungsniederschrift (vgl. zu deren Bedeutung BFH-Beschlüsse vom 16. März 2012 IX B 170/11, BFH/NV 2012, 1158, Rz 3; vom 18. August 2015 III B 112/14, BFH/NV 2015, 1595, Rz 10) ergibt sich, dass weder das eine noch das andere geschehen ist.
  • BFH, 12.05.2016 - III B 5/16

    Ordnungsgemäße Rüge mangelhafter Sachaufklärung

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die Unterlassung der rechtzeitigen Rüge den endgültigen Rügeverlust --z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- zur Folge (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 2012 IX B 170/11, BFH/NV 2012, 1158, Rz 3).
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