Rechtsprechung
BFH, 11.12.2012 - IX R 39/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- openjur.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12; Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - IWW
- rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- datenbank.nwb.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2206/08
- BFH, 11.12.2012 - IX R 39/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 39/11
Der Senat verweist zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 19. Dezember 2012 IX R 14/12. - BFH, 22.08.2007 - III R 89/06
Ehegatten; Veranlagungswahlrecht
Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 39/11
Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen indes selbst vornehmen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351); sie führt dazu, dass die vom Kläger geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse in den Streitjahren mangels Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen sind.
- FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13
Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung
Die vorangegangene Vermietung indiziert in diesen Fällen aber die Einkunftserzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 39/11, BFH/NV 2013, 540;… Kulosa in Schmidt, 31. Auf. 2012, § 21 Rn. 83, m. w. N.).