Rechtsprechung
BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 Abs 1 Nr 3 InsO, § 313 Abs 2 S 1 InsO
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer Nachtragsverteilung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 313 Abs. 2; InsO § 20
Anordnung einer Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Nachtragsverteilung bei schlüssiger Darlegung eines Gläubigers über das Ziehen von unbekannten Gegenständen zur Masse mit einer Anfechtungsklage
- zvi-online.de
InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3, § 313 Abs. 2 Satz 1
Anordnung einer Nachtragsverteilung auch zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs - rewis.io
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer Nachtragsverteilung
- ra.de
- rewis.io
Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer Nachtragsverteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3
Anordnung einer Nachtragsverteilung bei schlüssiger Darlegung eines Gläubigers über das Ziehen von unbekannten Gegenständen zur Masse mit einer Anfechtungsklage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anordnung einer Nachtragsverteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 28.11.2008 - 35 IK 153/05
- LG Potsdam, 20.04.2009 - 5 T 166/09
- BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 591
- NZI 2010, 259
- NZI 2010, 35
- WM 2010, 566
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80
Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich
Auszug aus BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09
Anders verhält es sich hingegen, wenn die für eine Nachtragsverteilung in Betracht kommenden Gegenstände erst nach Durchführung eines Rechtsstreits - etwa wie im Streitfall auf der Grundlage einer Anfechtungsklage (BGHZ 83, 102, 103) - zur Masse gezogen werden können.
- OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren …
Etwas anderes gilt zwar für Gegenstände, die erst nach Durchführung eines Rechtsstreits - etwa wie im Streitfall der Rückgewähranspruch auf der Grundlage einer Anfechtungsklage - zur Masse gezogen werden können; in einem solchen Fall kann das Gericht eine Nachtragsverteilung anordnen, wenn die (beabsichtigte) Klage nach dem Inhalt des dem Gericht unterbreiteten Sachverhaltes schlüssig ist (BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = BeckRS 2010, 05109).Das setzt jedoch voraus, dass die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen ist (Kießner, Anm. zu BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = FD-InsR 2010, 299713;… Kayser, in: MüKoInsO, 3. Aufl., § 129 Rn. 211 a.E., jew. zu § 146 InsO).
- LG Darmstadt, 07.02.2019 - 5 T 345/17 § 203 InsO ist über § 304 Abs. 1 S. 1 InsO auch im vereinfachten Insolvenzverfahren/ Verbraucherinsolvenzverfahren anwendbar (…so auch BGH, Beschl. v. 26.01.2012, Az. IX ZB 111/10, juris Rn. 5; BGH, Beschl. v. 01.12.2005, Az. IX ZB 17/04, juris; BGH NZI 2010, 259;… FK-InsO/Kießner, 6. Aufl., § 203 Rn. 3;… a. A. MüKoInsO/Hintzen, § 203 Rn. 8).