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   BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06   

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https://dejure.org/2008,2168
BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06 (https://dejure.org/2008,2168)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2008 - IX ZR 65/06 (https://dejure.org/2008,2168)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2008 - IX ZR 65/06 (https://dejure.org/2008,2168)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines Insolvenzverwalters zur Einziehung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung nach vorheriger Aufgabe des Einziehungsrechts durch den Insolvenzverwalter; Möglichkeit eines Sicherungsgläubigers zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Einziehung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

  • Betriebs-Berater

    Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Forderungseinziehung

  • Judicialis

    ZPO § 51 Abs. 1; ; InsO § 166 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1; InsO § 166 Abs. 2
    Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Einziehung sicherungshalber abgetretener Forderungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzverwalter: Einziehung abgetretener Forderungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 929
  • NZI 2008, 29
  • NZI 2008, 370
  • NJ 2008, 366
  • WM 2008, 992
  • BB 2008, 1069
  • AnwBl 2008, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06
    Dieser kann in seiner Eigenschaft als Verwalter ermächtigt werden, eine an einen Dritten abgetretene Forderung im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen (BGH, Urt. v. 15. Mai 2003 - IX ZR 218/02, WM 2003, 1367, 1368).

    Eine solche Ermächtigung kann gerade dann erteilt werden, wenn unklar ist, ob die einzuziehende Forderung zur Sicherheit abgetreten oder aber verpfändet ist, oder wenn aus anderen Gründen nicht sicher entschieden werden kann, ob das Verwertungsrecht an der Forderung dem Zessionar oder dem Verwalter zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 15. Mai 2003, aaO).

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 77/06

    Beauftragung des Treuhänders mit einer Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06
    d) Die nach dem Senatsurteil vom 19. Juli 2007 (IX ZR 77/06, WM 2007, 1795, 1796) für die Anfechtung von Rechtshandlungen durch den Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren geltenden Einschränkungen beruhen ausschließlich auf der Sonderregelung des § 313 Abs. 2 InsO, der einen Beschluss der Gläubigerversammlung verlangt.
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06
    c) Das rechtliche Interesse eines Insolvenzverwalters an der Durchsetzung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung folgt bereits daraus, dass die Sicherungsabtretung die abgetretene Forderung nicht ihrem Bestand nach der Masse entzieht (vgl. BGHZ 147, 233, 239; BGH, Urt. v. 2. Juni 2005 - IX ZR 181/03, WM 2005, 1790, 1791).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06
    a) Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242; BGH, Urt. v. 3. April 2003 - IX ZR 287/99, WM 2003, 969, 970).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06
    a) Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242; BGH, Urt. v. 3. April 2003 - IX ZR 287/99, WM 2003, 969, 970).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 181/03

    Rechtsnatur eines Sicherheitenpoolvertrages; Anfechtung der Verrechnung von

    Auszug aus BGH, 27.03.2008 - IX ZR 65/06
    c) Das rechtliche Interesse eines Insolvenzverwalters an der Durchsetzung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung folgt bereits daraus, dass die Sicherungsabtretung die abgetretene Forderung nicht ihrem Bestand nach der Masse entzieht (vgl. BGHZ 147, 233, 239; BGH, Urt. v. 2. Juni 2005 - IX ZR 181/03, WM 2005, 1790, 1791).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2015 - 4 U 87/15

    Fehlerhafte Parteibezeichnung; Heilung; Zustellungsmangel

    Das rechtliche Interesse des Klägers folgt aus der von ihm behaupteten Vereinbarung über eine Beteiligung der Masse am Ergebnis der Einziehung (vgl. BGH Urteil vom 27.03.2008, IX ZR 65/06, - juris Rn.11; Urteil vom 15.05.2003, IX ZR 218/02, - juris Rn.15 ff.).
  • OLG Köln, 11.12.2008 - 18 U 190/05

    Wirksamkeit der Abtretung von auf die Verletzung der

    Ausreichend kann auch ein wirtschaftliches Eigeninteresse sein (vgl. BGH NJW 1988, 1210; BGH, NJW 1995, 3186; BGH NJW 2002, 1578; BGH, Urteil vom 27.03.2008, IX ZR 65/06, Rdn. 9, nach juris).
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