Rechtsprechung
| BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- openjur.de
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft; Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 118 Abs 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, BGB § 1378
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung - rechtsinformationen.bund.de
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997, § 1378 BGB
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17 Abs. 2
Bestimmung des Veräußerungspreises i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG nach dem Wert einer durch Veräußerer erlangten Gegenleistung aus einem Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag - datenbank.nwb.de
Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Gestalt von Aktien wegen Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft als Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG; Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.04.2009 - 1 K 11184/05
- BFH, 10.02.2010 - IX B 176/09
- FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 1 K 11184/05
- BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist dabei der Wert der Gegenleistung des Erwerbers, die der Veräußerer durch Abschluss des Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (…vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969). - BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Annahme des FG vom Vorliegen einer gemischten Schenkung richtig ist; denn jedenfalls nimmt es --im Ergebnis zutreffend-- hinsichtlich der Aktienübertragung einen entgeltlichen steuerpflichtigen Vorgang an (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282). - BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für …
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist dabei der Wert der Gegenleistung des Erwerbers, die der Veräußerer durch Abschluss des Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969). - BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74
Übertragung des Miteigentumsanteils - Einfamilienhaus - Ehegatte - Entgeltlicher …
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Annahme des FG vom Vorliegen einer gemischten Schenkung richtig ist; denn jedenfalls nimmt es --im Ergebnis zutreffend-- hinsichtlich der Aktienübertragung einen entgeltlichen steuerpflichtigen Vorgang an (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282).
- FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 199/15
§ 5, §§ 3-7 ErbStG, §§ 1378, 1408 BGB
Diese Ansicht werde auch von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestätigt (…BFH-Urteile vom 12.09.2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229 und vom 30.03.2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323; FG Köln, Urteil vom 04.06.2002 9 K 5053/98, EFG 2002, 1258). - BFH, 09.05.2025 - IX R 4/23
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Das FG ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass eine Veräußerung im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG vorliegt, wenn ein Ehegatte zum Ausgleich des wegen der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft dem anderen Ehegatten zustehenden Ausgleichsanspruchs eine solche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft überträgt (vgl. Senatsbeschluss vom 30.03.2011 - IX B 114/10, Rz 3). - BFH, 11.07.2019 - I R 26/18
Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I - Teilweise inhaltsgleich mit …
Die Aktienübertragung durch B --als Rechtsnachfolgerin des A (vgl. § 22 Abs. 6 UmwStG 2006)-- an Z zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs (vgl. BFH-Beschluss vom 30.03.2011 - IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betreffend die Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs) stellte eine Veräußerung i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2006 innerhalb der Sperrfrist dar.
- FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 162/21
Ehevertrag; Güterstandsschaukel; Steuerfolgen als Geschäftsgrundlage; Wegfall der …
Es handele sich um einen tauschähnlichen Vorgang (BFH, Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10).Dieser Vorgang stellt eine entgeltliche Veräußerung i.S.d. § 17 EStG dar (so im Ergebnis auch BFH, Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323 m.w.N.).
- BFH, 13.12.2018 - III R 13/15
Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder …
Werden stattdessen oder als Gegenleistung für den Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt übertragen, handelt es sich um entgeltliche Vorgänge (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, betreffend Betriebsübertragung; BFH-Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betreffend wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18, betreffend Betriebsgrundstück). - LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 KR 3986/14
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - keine …
Damit übereinstimmend ist die Zahlung auf den Zugewinnausgleichsanspruch in Geld auch einkommenssteuerrechtlich nicht relevant (anders etwa bei Übertragung von Aktien zum Ausgleich des Zugewinns; BFH 30.03.2011, IX B 114/10, juris) und ebenso auch schenkungssteuerrechtlich unbeachtlich (§ 5 Abs. 2 Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz). - FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt
Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht die Gegenleistung also nicht - teilweise, soweit die GmbH gemäß Forderungsabtretungsvertrag vom .2008 drei Forderungen an die Klägerin abgetreten hat - in Sachen oder Rechten; es liegt kein (teilweiser) Tausch vor (zu vergleichbaren Fallkonstellationen mit der Frage Verkaufspreis/Leistung an Erfüllungs statt BFH, Beschluss vom 30.03.2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, Rz. 3 bei juris mit Anmerkung Spieker, jurisPR-FamR 22/2011, Anm. 7 zu C); BFH, Urteil vom 01.12.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520, Rz. 17-19 bei juris). - FG Niedersachsen, 16.03.2026 - 9 K 170/24
Anschaffung; Zugewinnausgleich; Anrechnung auf künftige …
(1) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der wohl vorherrschenden Meinung im steuerrechtlichen Schrifttum stellt die Übereignung eines Wirtschaftsgutes oder eines Vermögenswertes an einen Ehegatten, dem infolge der scheidungsbedingten Auflösung der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleichsanspruch zusteht, ebenfalls einen entgeltlichen Vorgang dar (BFH, Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, DStR 2003, 457; vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BStBl. II 1977, 389; s. auch BFH, Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betr.
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