Rechtsprechung
| BFH, 21.12.2010 - IX B 117/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung
- openjur.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - rechtsinformationen.bund.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 1997, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2002
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Zulassung der Revision zur Sicherung einer Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Falle divergierender Entscheidungen zweier Finanzgerichte im Grundsätzlichen - datenbank.nwb.de
Keine Einkünfteerzielungsabsicht einer nach langjähriger Renovierung immer noch leerstehenden Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Einkunftserzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - 1 K 667/05
- BFH, 21.12.2010 - IX B 117/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene …
Auszug aus BFH, 21.12.2010 - IX B 117/10
Lässt sich nach einem längeren Zeitraum --im Streitfall zwölf Jahre nach Renovierungsbeginn-- auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht absehen, ob und gegebenenfalls wann das Objekt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich das Gericht vom Vorliegen einer entsprechenden Absicht in den Streitjahren nicht überzeugen konnte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. August 2010 IX R 3/10, Deutsches Steuerrecht 2010, 2345). - FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§ …
Auszug aus BFH, 21.12.2010 - IX B 117/10
Soweit die Klägerin rügt, das Finanzgericht (FG) sei von der Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes vom 23. Mai 2006 1 K 443/02 (nicht veröffentlicht, juris) abgewichen, indem es aus den von ihm festgestellten Umständen des Streitfalles nicht die Überzeugung gewinnen konnte, die Klägerin sei bereits in den Streitjahren endgültig zur Vermietung entschlossen gewesen, läge darin jedenfalls nur eine (vorgebliche) Divergenz in der Würdigung von Tatsachen, nicht aber eine für die Revisionszulassung erforderliche Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen.
- FG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 K 1653/20
Berücksichtigung von Aufwand als vorab entstandene Werbungskosten bei der …
Das ist jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn die behauptete beabsichtigte Vermietung über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nicht realisiert wird (vgl. BFH, Urteile vom 11.08.2010 IX R 3/10, BStBl II 2011, 166;… vom 16.06.2015 IX R 27/14, BFH/NV 2016, 98; Beschluss vom 21.12.2010 IX B 117/10, juris).
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