Rechtsprechung
| BFH, 05.06.2020 - IX B 117/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 81 Abs 1 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - Berücksichtigung eines Beweisantrags
- rechtsinformationen.bund.de
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - Berücksichtigung eines Beweisantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 81 Abs 1 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - Berücksichtigung eines Beweisantrags - IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags
- datenbank.nwb.de
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - Berücksichtigung eines Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.06.2011 - X B 242/10
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des …
Auszug aus BFH, 05.06.2020 - IX B 117/19
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.06.2011 - X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, Rz 8, …und vom 11.04.2016 - X B 77/15, BFH/NV 2016, 1171, Rz 9; s.a. Krumm in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 39;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, jeweils m.w.N.). - BFH, 11.04.2016 - X B 77/15
Rüge eines Verfahrensfehlers
Auszug aus BFH, 05.06.2020 - IX B 117/19
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.06.2011 - X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, Rz 8, und vom 11.04.2016 - X B 77/15, BFH/NV 2016, 1171, Rz 9; s.a. Krumm in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 39;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, jeweils m.w.N.). - BFH, 23.12.2002 - III B 77/02
NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 05.06.2020 - IX B 117/19
Rn. 5 b) Auch verstößt das FG gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (BFH-Beschluss vom 23.12.2002 - III B 77/02, BFH/NV 2003, 502 Rz 10) oder weil das Gericht anhand anderer Indizien das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht (…vgl. Krumm in Tipke/Kruse, a.a.O., § 81 FGO Rz 39).
- BFH, 30.12.2022 - XI B 104/21
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Verstoßes …
Ein solcher darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12.02.2018 - X B 64/17, BFH/NV 2018, 538, Rz 11;… vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 27 f.;… in BFH/NV 2019, 130, Rz 10; vom 05.06.2020 - IX B 117/19, BFH/NV 2020, 1089, Rz 4;… vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, BFH/NV 2022, 1295, Rz 4). - FG Nürnberg, 03.03.2021 - 3 K 682/20
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Nießbrauchsvertrag
Rn. 74 Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (BFH-Beschluss vom 05.062020 IX B 117/19, BFH/NV 2020, 1089 m.z.N.).
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