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Rechtsprechung
   BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25885
BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11 (https://dejure.org/2012,25885)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2012 - IX B 138/11 (https://dejure.org/2012,25885)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - IX B 138/11 (https://dejure.org/2012,25885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit)

  • openjur.de

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZPO § 165, ZPO § 295, EStG § 17
    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 EStG 1997, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    (Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit))

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; EStG § 17
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung oder Auflösung einer Kapitalgesellschaft gem. § 17 EStG mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätze der Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG sind geklärt; Verlust des Rügerechts durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Entsprechend verweist das FG zutreffend auf das das Jahr 1999 betreffende, rechtskräftig abgeschlossene FG-Verfahren (Az. 15 K 4839/02) und eine mögliche Änderung des Veräußerungsgewinns für nach dem maßgebenden Veräußerungszeitpunkt noch angefallene Aufwendungen (vgl. grds. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Denn für die Berücksichtigung solcher die GmbH betreffenden Aufwendungen kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung der Kapitalanteile an (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969, m.w.N.); die Klägerin hat aber ihre GmbH-Anteile im November 1999 veräußert, also nicht in den Streitjahren 2000 bis 2002.
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei …

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Zum Dritten kommt es für die Frage, ob tatsächlich ein Verlust vorliegt, wenn es um die Abtretung einer uneinbringlichen Forderung unter "aus einem Topf wirtschaftenden" Ehegatten, ggf. als Drittaufwand, geht, auf die regelmäßig --so auch im Streitfall-- nicht klärungsbedürftigen Umstände des Einzelfalls an (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/ NV 2010, 932; vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Rn. 7 a) Soweit die Kläger in der Nichtberücksichtigung der Bürgschaftsinanspruchnahme auch des Klägers eine unzureichende Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel in Gestalt der unterlassenen Amtsermittlung rügen (…zu den Anforderungen: z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43), ist dieser Verstoß nicht gegeben.
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Rn. 7 a) Soweit die Kläger in der Nichtberücksichtigung der Bürgschaftsinanspruchnahme auch des Klägers eine unzureichende Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel in Gestalt der unterlassenen Amtsermittlung rügen (zu den Anforderungen: z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978;… vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43), ist dieser Verstoß nicht gegeben.
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 60/05

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - Finanzierungsmaßnahmen eines …

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Zudem ist auch die Frage, ob die Gesellschaft in eine Krise geraten ist, aufgrund einer --nicht grundsätzlich bedeutsamen-- Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (…vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 2011 IX R 54/10, BFH/NV 2011, 2029; vom 9. Oktober 2008 IX R 60/05, BFH/NV 2009, 896, m.w.N) als Tatfrage zu entscheiden.
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum - …

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Gleichwohl haben die fachkundig vertretenen Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2007 - IX B 199/06

    Darlegung einer Divergenz (hier: Schuldvorwurf bei Einschaltung eines …

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Solche Ausführungen waren entbehrlich; denn nach der maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26;… vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443) hatte zum einen zwar die Klägerin, nicht aber der Kläger hinsichtlich der in Frage stehenden Finanzierungsmaßnahmen (Bürgschaften, Darlehen) eigene Aufwendungen getätigt und zum anderen den eigenkapitalersetzenden Charakter seiner Darlehensgewährung nicht nachgewiesen.
  • BFH, 28.03.2011 - III B 144/09

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit …

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Für die Darlegung der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO) mangelt es bereits an einer eine Abweichung erkennbar machenden Gegenüberstellung tragender Erwägungen des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 54/10

    Nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Zudem ist auch die Frage, ob die Gesellschaft in eine Krise geraten ist, aufgrund einer --nicht grundsätzlich bedeutsamen-- Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 2011 IX R 54/10, BFH/NV 2011, 2029;… vom 9. Oktober 2008 IX R 60/05, BFH/NV 2009, 896, m.w.N) als Tatfrage zu entscheiden.
  • BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02

    Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der …

  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung, …

  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim …

  • BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung …

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16

    Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag …

    Die Frage, ob die an die Geschwister des Klägers geleisteten Zahlungen als Werbungskosten oder in anderer Weise steuermindernd geltend gemacht werden können, ist aufgrund einer - nicht grundsätzlich bedeutsamen - Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vom Kläger mit seinen Angehörigen abgeschlossenen Verträge, als Tatfrage zu entscheiden (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 3. Februar 2012 - IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741 und vom 30. Mai 2012 - IX B 138/11, BFH/NV 2012, 1783).
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