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Rechtsprechung
   BFH, 08.05.2001 - IX B 153/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11057
BFH, 08.05.2001 - IX B 153/00 (https://dejure.org/2001,11057)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2001 - IX B 153/00 (https://dejure.org/2001,11057)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - IX B 153/00 (https://dejure.org/2001,11057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 118 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Anbau - Treppenhausauslagerung - Erweiterungsbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 2 S. 1
    Gebäudeanbau als Erweiterung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB; Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX B 153/00
    Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben zwar als Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (FGO a.F.) i.V.m. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) u.a. geltend gemacht, dass nach ihrer Auffassung das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Februar 1993 IX R 85/88 (BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544) und vom 17. Juni 1997 IX R 30/95 (BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802) abweichenden Rechtssatz zugrunde gelegt hat.

    Die Urteile in BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544 und in BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802 sind jeweils zum Einbau neuer Bestandteile in ein vorhandenes Gebäude ergangen.

  • BFH, 16.02.1993 - IX R 85/88

    Aufwendungen für den Einbau einer Alarmanlage gehören zu den Herstellungskosten, …

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX B 153/00
    Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben zwar als Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (FGO a.F.) i.V.m. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) u.a. geltend gemacht, dass nach ihrer Auffassung das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Februar 1993 IX R 85/88 (BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544) und vom 17. Juni 1997 IX R 30/95 (BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802) abweichenden Rechtssatz zugrunde gelegt hat.

    Die Urteile in BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544 und in BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802 sind jeweils zum Einbau neuer Bestandteile in ein vorhandenes Gebäude ergangen.

  • BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95

    Herstellungsaufwand: Umbau Dachterrasse zu Wintergarten

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX B 153/00
    Es handelt sich damit um einen Anbau, durch den zumindest die nutzbare Fläche (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605, m.w.N.) des Gebäudes vergrößert worden ist; eine solche Baumaßnahme ist --auch wenn der neue Gebäudeteil lediglich eine schon bisher vorhandene Funktion ersetzt-- als Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches zu beurteilen (…BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 17/93, BFH/NV 1996, 114).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 17/93

    Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnungen eines selbstgenutzten …

    Auszug aus BFH, 08.05.2001 - IX B 153/00
    Es handelt sich damit um einen Anbau, durch den zumindest die nutzbare Fläche (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605, m.w.N.) des Gebäudes vergrößert worden ist; eine solche Baumaßnahme ist --auch wenn der neue Gebäudeteil lediglich eine schon bisher vorhandene Funktion ersetzt-- als Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches zu beurteilen (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 17/93, BFH/NV 1996, 114).
  • BFH, 05.08.2010 - IX B 29/10

    NZB: Pauschale Einwendungen keine qualifizierten Rechtsanwendungsfehler

    Die Rechtssache konnte daher so entschieden werden, wie das Finanzgericht es getan hat, auch wenn der neue Gebäudeteil lediglich eine schon bisher vorhandene Funktion ersetzt (Satteldach mit Drempel statt bisherigem Walmdach; vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2001 IX B 153/00, BFH/NV 2001, 1290).
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 1705/03

    Aufwendungen für die Errichtung eines Anbaus als Herstellungskosten oder als …

    Eine solche Erweiterung liegt bei einem Anbau vor (BFH-Beschluss vom 08.05.2001 IX B 153/00, BFH/NV 2001, 1290, vgl auch BFH-Urteil vom 25.01.2007 III R 49/06, DStR 2007, 988 zu dem deckungsgleichen Herstellungskostenbegriff beim InvZulG 1999), der im vorliegenden Fall gegeben ist.
  • FG Niedersachsen, 25.09.2008 - 16 K 477/07

    Errichtung eines eine bisher schon vorhandene Funktion ersetztenden Anbaus als …

    Dieser Rechtsauffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 6. September 2000, 2 K 9/99) und der bestätigenden Entscheidung des BFH (Beschluss vom 8. Mai 2001 IX B 153/00, BFH/NV 2001, 1290) schließt sich das Gericht an.
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