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Rechtsprechung
   BFH, 03.04.2007 - IX B 168/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21680
BFH, 03.04.2007 - IX B 168/06 (https://dejure.org/2007,21680)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2007 - IX B 168/06 (https://dejure.org/2007,21680)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2007 - IX B 168/06 (https://dejure.org/2007,21680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; AO § 173; ; AO § 174 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 4
    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • datenbank.nwb.de

    Zur Anwendbarkeit des § 174 Abs. 4 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 28/98

    Aufhebung eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - IX B 168/06
    Das FG hat es auch zutreffend abgelehnt, die durch den Rechtsbehelf des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) bewirkte Änderung der Veranlagung 1989 zu seinen Gunsten gemäß § 174 Abs. 4 AO auf die bestandskräftige Veranlagung 1988 zu übertragen (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1999 XI R 28/98, BFHE 188, 409, BStBl II 1999, 475).
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - IX B 168/06
    Mit solchen der Revision vorbehaltenen Rügen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13

    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks in einem Änderungsbescheid: Unterscheidung …

    Die Vorschrift dient nicht dazu, den Ablauf von Fristen oder sonstige Versäumnisse der Beteiligten - seien es solche der Behörde oder des Steuerpflichtigen - auszugleichen, um auf diese Weise unter Aushebelung der Korrekturvorschriften doch noch ein materiell richtiges Ergebnis zu erreichen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 3. April 2007 IX B 168/06, BFH/NV 2007, 1267;… Loose In Tipke/Kruse zu § 174, Rz. 39).
  • FG Saarland, 26.11.2025 - 1 K 1174/23

    Keine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO zugunsten desselben Steuerpflichtigen

    Die Vorschrift dient nicht dazu, den Ablauf von Fristen oder sonstige Versäumnisse der Beteiligten - seien es solche der Behörde oder des Steuerpflichtigen - auszugleichen, um auf diese Weise unter Aushebelung der Korrekturvorschriften doch noch ein materiell richtiges Ergebnis zu erreichen (…Thüringer FG vom 27. November 2013 3 K 291/13, EFG 2014, 1262, i.E. bestätigt durch BFH vom 14. September 2017 IV R 28/14, BFH/NV 2018, 1;… Loose in Tipke/Kruse, AO/ FGO, § 174 AO, Rz. 39).Die durch den Rechtsbehelf eines Steuerpflichtigen bewirkte Änderung einer Veranlagung zu seinen Gunsten kann auch nicht nach § 174 Abs. 4 AO auf die bestandskräftige Veranlagung eines anderen Jahres übertragen werden (BFH vom 3. April 2007 IX B 168/06, BFH/NV 2007, 1267;… Loose in Tipke/Kruse AO/FGO, § 174 AO, Rz. 48a).
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