Rechtsprechung
| BFH, 27.04.2006 - IX B 190/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 48 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Verhältnis GbR/Gesellschafter: Umdeutung einer Klage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 05.10.2005 - 1 K 176/02
- BFH, 27.04.2006 - IX B 190/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00
Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter
Auszug aus BFH, 27.04.2006 - IX B 190/05
Eine GbR ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2004 IX R 42/01, BFH/NV 2005, 168, und vom 18. Mai 2004 IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898). - BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01
GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte
Auszug aus BFH, 27.04.2006 - IX B 190/05
Eine GbR ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2004 IX R 42/01, BFH/NV 2005, 168, und vom 18. Mai 2004 IX R 83/00, BFHE 206, 162, BStBl II 2004, 898).
- BFH, 06.09.2006 - XI R 3/06
Tätigkeit als Wirtschaftsingenieur grundsätzlich freiberuflich - Zulässigkeit …
Eine GbR ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. April 2006 IX B 190/05, BFH/NV 2006, 1503; BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 13/99, BFHE 190, 11, BStBl II 2000, 85). - FG Nürnberg, 13.03.2013 - 5 K 1186/10
Nutzungsänderung von im Rahmen einer vermögensverwaltenden GbR vermieteten …
Eine Beiladung der Gesellschafter nach § 60 FGO war nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 27.04.2006 IX B 190/05, BFH/NV 2006, 1503).
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