Rechtsprechung
| BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EigZulG § 6; ; EStG § 7b; ; EStG § 26 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 6
- Wolters Kluwer
Objektbeschränkung - Eigenheimzulage - Zweitwohnung - Wohnung - Erhöhte Absetzungen - Einkommensteuer - Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ehe - Tod - Ehegatte - Objektverbrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG; grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil
Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
Bereits nach dem vom Kläger selbst zitierten BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99 (BFH/NV 2000, 1461; s.a. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 5/99, BFHE 194, 88, BStBl II 2001, 192, betr. § 10e EStG) ist es zwar während des Bestehens der Ehe hinsichtlich des Objektverbrauchs unerheblich, wem die begünstigten Objekte gehören; wenn aber die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für eine Ehegattenveranlagung entfallen, ist der Objektverbrauch wieder nach den in der Person des einzelnen Ehegatten bestehenden ursprünglichen Merkmalen zu beurteilen. - BFH, 20.03.2002 - IX B 160/01
Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten
Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
Entsprechend hat der erkennende Senat zu § 6 EigZulG entschieden, dass der Überlebende die Förderung für ein weiteres Objekt nicht mehr beanspruchen kann, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG infolge des Todes eines Ehegatten nicht mehr vorliegen; auch der Schutzbereich von Art. 6 des Grundgesetzes sei nicht betroffen, insbesondere eine diese Fallkonstellation erfassende begünstigende Regelung nicht geboten (Beschluss vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903). - BFH, 29.11.2000 - X R 5/99
Objektverbrauch bei Ehegatten
Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
Bereits nach dem vom Kläger selbst zitierten BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99 (…BFH/NV 2000, 1461; s.a. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 5/99, BFHE 194, 88, BStBl II 2001, 192, betr. § 10e EStG) ist es zwar während des Bestehens der Ehe hinsichtlich des Objektverbrauchs unerheblich, wem die begünstigten Objekte gehören; wenn aber die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für eine Ehegattenveranlagung entfallen, ist der Objektverbrauch wieder nach den in der Person des einzelnen Ehegatten bestehenden ursprünglichen Merkmalen zu beurteilen. - FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 329/99
Eigenheimzulage: Fortsetzung der Eigenheimförderung nach dem Tod eines Ehegatten
Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
Auch der Hinweis auf das unter dem Az. IX R 71/01 beim Senat anhängige Revisionsverfahren (Vorinstanz: FG Nürnberg, Urteil vom 23. Oktober 2001 I 329/1999, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 283) greift nicht durch.
- BFH, 30.10.2002 - IX B 129/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG
Schon deshalb hätte Anlass zu weiteren Ausführungen bestanden, weil sich sowohl das Finanzgericht in seinem ausführlich begründeten Urteil wie auch der BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945;… vom 26. Oktober 2000 X B 66/00, BFH/NV 2001, 446;… vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903; s.a. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2002 IX B 199/01, BFH/NV 2002, 1424) mit der verfassungsrechtlichen Problematik auseinander gesetzt haben. - BFH, 29.06.2004 - III B 176/03
Erlass bestandskräftig festgesetzter ESt aus gewinnerhöhender Auflösung eines …
Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 IX B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
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