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Rechtsprechung
   BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14087
BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01 (https://dejure.org/2002,14087)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2002 - IX B 199/01 (https://dejure.org/2002,14087)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - IX B 199/01 (https://dejure.org/2002,14087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EigZulG § 6; ; EStG § 7b; ; EStG § 26 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 6

  • Wolters Kluwer

    Objektbeschränkung - Eigenheimzulage - Zweitwohnung - Wohnung - Erhöhte Absetzungen - Einkommensteuer - Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ehe - Tod - Ehegatte - Objektverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
    Bereits nach dem vom Kläger selbst zitierten BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99 (BFH/NV 2000, 1461; s.a. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 5/99, BFHE 194, 88, BStBl II 2001, 192, betr. § 10e EStG) ist es zwar während des Bestehens der Ehe hinsichtlich des Objektverbrauchs unerheblich, wem die begünstigten Objekte gehören; wenn aber die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für eine Ehegattenveranlagung entfallen, ist der Objektverbrauch wieder nach den in der Person des einzelnen Ehegatten bestehenden ursprünglichen Merkmalen zu beurteilen.
  • BFH, 20.03.2002 - IX B 160/01

    Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
    Entsprechend hat der erkennende Senat zu § 6 EigZulG entschieden, dass der Überlebende die Förderung für ein weiteres Objekt nicht mehr beanspruchen kann, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG infolge des Todes eines Ehegatten nicht mehr vorliegen; auch der Schutzbereich von Art. 6 des Grundgesetzes sei nicht betroffen, insbesondere eine diese Fallkonstellation erfassende begünstigende Regelung nicht geboten (Beschluss vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 5/99

    Objektverbrauch bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
    Bereits nach dem vom Kläger selbst zitierten BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99 (…BFH/NV 2000, 1461; s.a. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 5/99, BFHE 194, 88, BStBl II 2001, 192, betr. § 10e EStG) ist es zwar während des Bestehens der Ehe hinsichtlich des Objektverbrauchs unerheblich, wem die begünstigten Objekte gehören; wenn aber die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für eine Ehegattenveranlagung entfallen, ist der Objektverbrauch wieder nach den in der Person des einzelnen Ehegatten bestehenden ursprünglichen Merkmalen zu beurteilen.
  • FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 329/99

    Eigenheimzulage: Fortsetzung der Eigenheimförderung nach dem Tod eines Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01
    Auch der Hinweis auf das unter dem Az. IX R 71/01 beim Senat anhängige Revisionsverfahren (Vorinstanz: FG Nürnberg, Urteil vom 23. Oktober 2001 I 329/1999, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 283) greift nicht durch.
  • BFH, 30.10.2002 - IX B 129/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

    Schon deshalb hätte Anlass zu weiteren Ausführungen bestanden, weil sich sowohl das Finanzgericht in seinem ausführlich begründeten Urteil wie auch der BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945;… vom 26. Oktober 2000 X B 66/00, BFH/NV 2001, 446;… vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903; s.a. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2002 IX B 199/01, BFH/NV 2002, 1424) mit der verfassungsrechtlichen Problematik auseinander gesetzt haben.
  • BFH, 29.06.2004 - III B 176/03

    Erlass bestandskräftig festgesetzter ESt aus gewinnerhöhender Auflösung eines …

    Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 IX B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
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