Rechtsprechung
| BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § ... 62a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; StBerG § 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 § 116 Abs. 3
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist wegen Belastung durch andere Gerichtsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 2 K 276/05
- BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.11.2003 - I B 99/03
Schriftsatz per Telefax; Arbeitsüberlastung kein Wiedereinsetzungsgrund
Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06
Schließlich weist der Senat darauf hin, dass eine Belastung durch andere Gerichtsverfahren, wie sie im Streitfall als einziger Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis benannt wird, grundsätzlich eine Wiedereinsetzung nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 2003 I B 99-101/03, BFH/NV 2004, 358), zumal in einer solchen Belastungssituation von der Möglichkeit einer Fristverlängerung nach § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO Gebrauch gemacht werden kann. - BFH, 19.08.1992 - V B 27/92
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfristung
Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06
Das mögliche Verschulden der Prozessvertreterin, einen solchen Antrag nicht gestellt zu haben, müssen sich die Kläger als eigenes Verschulden zurechnen lassen (BFH-Beschluss vom 19. August 1992 V B 27/92, BFH/NV 1993, 480, m.w.N.). - BFH, 09.12.1987 - II R 150/87
Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 21/06
Dabei ist der Antrag in Verfahren vor dem BFH nach § 62a Abs. 1 Satz 1 FGO nur wirksam, wenn er für Beteiligte wie die Kläger durch eine Person i.S. des § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes als Bevollmächtigter gestellt wird (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1987 II R 150/87, BFH/NV 1989, 448, m.w.N.).
- FG Hamburg, 05.05.2022 - 5 K 93/21
Abgabenordnung: Wiedereinsetzung bei Fehl-Adressierung einer E-Mail durch einen …
Allgemeine Arbeitsüberlastung stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar (BFH, Beschluss vom 7. Dezember 2006, IX B 21/06, BFH/NV 2007, 737, vom 22. Februar 1968, V R 130/67, BStBl II 1968, 312).
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