Rechtsprechung
| BFH, 09.04.2010 - IX B 221/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nichtzulassungsbeschwerde: Erledigungserklärung
- openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Erledigungserklärung
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6
Nichtzulassungsbeschwerde: Erledigungserklärung - rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Erledigungserklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde: Erledigungserklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1 S. 2
Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Rechtsstreits zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht aufgrund einer Entscheidung über den ursprünglichen Sachantrag anstatt über den vom Kläger gestellten Erledigungsantrag - datenbank.nwb.de
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens bei Entscheidung des FG über den ursprünglichen Sachantrag anstatt über zwischenzeitlich gestellten Erledigungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 12 K 291/09
- BFH, 09.04.2010 - IX B 221/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.05.2005 - X B 63/05
Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Verfahrensrügen
Auszug aus BFH, 09.04.2010 - IX B 221/09
Zwar hatte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zuvor ebenso eine Erledigungserklärung (auch) zum Streitjahr abgegeben, diese aber gegenüber dem FG (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 138 Rz 13; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 138 FGO Rz 23) und vor der entsprechenden Erklärung des Klägers wirksam widerrufen (…zum Widerruf s. Gräber/Ruban, a.a.O., § 138 Rz 16; s.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 2005 X B 63/05, juris). - BFH, 20.03.2003 - III B 74/01
NZB; Erledigungserklärung des Klägers
Auszug aus BFH, 09.04.2010 - IX B 221/09
Mit seiner klageabweisenden Entscheidung in der Sache ist das FG entgegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO und rechtserheblich über das durch den Erledigungsantrag eingeschränkte Klagebegehren hinausgegangen (im Einzelnen s. BFH-Beschluss vom 20. März 2003 III B 74/01, BFH/NV 2003, 935).
- BFH, 14.10.2025 - VII R 5/23
Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für eine Verpflichtungsklage bei einer …
Dementsprechend liegt ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO dann vor, wenn das Finanzgericht über einen ursprünglich gestellten Antrag entscheidet anstatt über einen zwischenzeitlich geänderten und damit dem Kläger etwas zuspricht, das dieser nicht beantragt hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.04.2010 - IX B 221/09, Rz 2, und vom 25.10.2011 - IV B 59/10, Rz 14; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 241; Holle in Gosch, FGO § 96 Rz 13, m.w.N.).
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