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Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.09.2008

Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08   

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https://dejure.org/2009,6146
BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08 (https://dejure.org/2009,6146)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2009 - IX B 23/08 (https://dejure.org/2009,6146)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - IX B 23/08 (https://dejure.org/2009,6146)
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  • openjur.de

    NZB: Gestaltungsmissbrauch einzelfallbezogen; grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 17 Abs. 1; ; AO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 1; AO § 42
    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision; Anerkennungspflicht einer zivilrechtlich wirksamen Veräußerung von GmbH-Anteilen bei einer Verlustrealisierung nach § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) und einem weiteren ...

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung einer zivilrechtlich wirksamen Veräußerung von GmbH-Anteilen, wenn außer der Verlustrealisierung nach § 17 Abs. 1 EStG kein weiterer Grund für die Anteilsveräußerung erkennbar ist; Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs ist nach den Umständen des Einzelfalls zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 18.07.2001 - I R 48/97

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Die gerügte Divergenz zu den Urteilen des BFH vom 18. Juli 2001 I R 48/97 (BFHE 196, 128, BFH/NV 2001, 1636) und des FG Baden-Württemberg vom 1. August 2007 1 K 51/06 (EFG 2008, 54, Revision IX R 60/07) ist nicht gegeben.

    Den angeführten Divergenz-Urteilen liegt schon ein jeweils anders gelagerter Sachverhalt zugrunde: im BFH-Fall in BFHE 196, 128, BFH/NV 2001, 1636, ging es um eine sog. Anteilsrotation (Erwerb einer GmbH mit anschließender Vollausschüttung, Teilwertabschreibung und Liquidation), im Fall des FG Baden-Württemberg um die Wiederanschaffung von kurz zuvor veräußerten Wertpapieren innerhalb der Ein-Jahres-Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

    Denn ausweislich seiner Entscheidungsgründe (dort S. 20, 21) hat das FG sich ausdrücklich auch die von den Klägern für zutreffend erachteten Rechtsgrundsätze zu § 42 AO (unter Bezug auf das BFH-Urteil in BFHE 196, 128, BFH/NV 2001, 1636) zu eigen gemacht.

  • BFH, 18.07.2007 - VIII B 63/06

    Zulassung der Revision wegen einer Divergenz; keine Berücksichtigung verspäteten …

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Das schließt es ein, dass einerseits eine gezielt gestaltete Verlustrealisation regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, aufhebend Urteil des FG Münster in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1302), andererseits aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls bei Nichtvorliegen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher nichtsteuerlicher Gründe ein Gestaltungsmissbrauch gegeben sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 37/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 117, unter II. A. 2. b; Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06, nicht veröffentlicht --n.v.--, [...]).

    Dabei hat das FG in diesem Zusammenhang auch aufgezeigt (Urteil S. 24), dass und warum der Streitfall mit dem Sachverhalt des Urteils des FG Baden-Württemberg in EFG 2005, 712 nicht vergleichbar ist (s.a. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06, n.v., [...]).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu …

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Die gerügte Divergenz zu den Urteilen des BFH vom 18. Juli 2001 I R 48/97 (…BFHE 196, 128, BFH/NV 2001, 1636) und des FG Baden-Württemberg vom 1. August 2007 1 K 51/06 (EFG 2008, 54, Revision IX R 60/07) ist nicht gegeben.
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an …

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Das schließt es ein, dass einerseits eine gezielt gestaltete Verlustrealisation regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, aufhebend Urteil des FG Münster in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1302), andererseits aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls bei Nichtvorliegen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher nichtsteuerlicher Gründe ein Gestaltungsmissbrauch gegeben sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 37/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 117, unter II. A. 2. b; Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06, nicht veröffentlicht --n.v.--, [...]).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648;… vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger …

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 51/06

    Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Realisierung von …

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Die gerügte Divergenz zu den Urteilen des BFH vom 18. Juli 2001 I R 48/97 (…BFHE 196, 128, BFH/NV 2001, 1636) und des FG Baden-Württemberg vom 1. August 2007 1 K 51/06 (EFG 2008, 54, Revision IX R 60/07) ist nicht gegeben.
  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Insbesondere fehlt es bei einer --wie vorliegend-- lediglich einzelfallbezogenen Beurteilung eines Streitfalles an einer grundsätzlichen Bedeutung (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121; vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293).
  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 160/05

    Divergenz; Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Dabei reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus; erforderlich ist vielmehr eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (…BFH-Beschlüsse vom 19. November 2007 VIII B 70/07, BFH/NV 2008, 380; vom 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
    Eine Divergenz liegt nur vor, wenn das FG bei einem gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalt in einer bestimmten entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der --dieselbe Rechtsfrage betreffenden-- Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768;… vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 70/07

    Keine Divergenz bei fehlender Identität des Sachverhalts - Keine Zulassung der …

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 37/03

    Schmiergelder - Benennungsverlangen nach § 160 AO; missbräuchliche …

  • BFH, 15.02.2006 - I B 168/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall

  • BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung, …

  • BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Vertrauensschutz hinsichtlich des Wegfalls der …

  • FG Baden-Württemberg, 29.09.2004 - 12 K 72/02

    Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Veräußerung der …

  • BFH, 23.07.2019 - XI B 29/19

    Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein …

    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung oder zur Fortbildung des Rechts wegen solcher einzelfallbezogener Beurteilungen kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.01.2009 - IX B 23/08, nicht veröffentlicht;… vom 04.05.2012 - VIII B 174/11, BFH/NV 2012, 1330, Rz 5;… s.a. BFH-Beschluss vom 14.12.2001 - V B 184/00, BFH/NV 2002, 681).
  • BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler

    Rn. 4 2. Eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO in Gestalt einer Divergenz ist nicht erforderlich; denn die gerügten Abweichungen zu den BFH-Entscheidungen (Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 62/05, BFHE 221, 227, BStBl II 2008, 856; Beschluss vom 29. Januar 2009 IX B 23/08, nicht veröffentlicht, juris) und zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2009 4 K 1078/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 99 --Leitsatz--, Revision IX R 40/09) liegen nicht vor.

    In Bezug auf den BFH-Beschluss vom 29. Januar 2009 IX B 23/08, nicht veröffentlicht, (juris) reichen weder eine Abweichung in der Würdigung von Tatsachen noch die (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles (dazu s. vorstehend unter 1.) noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus, um eine Divergenz zu belegen; im Übrigen geht es vorliegend nicht um das Problem der Übertragbarkeit von Verlustpotential, sondern um die Übertragung von GmbH-Anteilen.

  • FG München, 15.12.2009 - 2 K 2608/06

    Steuerliche Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes von unmittelbar zuvor …

    Das heißt, dass einerseits eine gezielt gestaltete Verlustrealisation regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich sein muss, andererseits aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls bei Nichtvorliegen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher nicht steuerlicher Gründe ein Gestaltungsmissbrauch gegeben sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2009 IX B 23/08).
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   BFH, 19.09.2008 - IX B 23/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,12935
BFH, 19.09.2008 - IX B 23/08 (1) (https://dejure.org/2008,12935)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2008 - IX B 23/08 (1) (https://dejure.org/2008,12935)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2008 - IX B 23/08 (1) (https://dejure.org/2008,12935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

  • Judicialis

    EStG § 17; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 17; FGO § 115 Abs. 2
    Zulassung einer Revision bei fehlenden Ausführungen in den vorgebrachten Zulassungsgründen zu den einzelnen selbstständig tragenden Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines Zulassungsgrundes bei kumulativer Urteilsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 19.09.2008 - IX B 23/08
    Hat nämlich das Finanzgericht (FG) sein Urteil --wie hier-- kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und auch vorliegen (ständige Rechtsprechung; BFH-Beschlüsse vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465;… vom 13. Juli 2006 VII B 296/05, BFH/NV 2006, 1799).
  • BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05

    Anordnung einer Betriebsprüfung bei Festsetzungsverjährung; Darlegung der …

    Auszug aus BFH, 19.09.2008 - IX B 23/08
    Hat nämlich das Finanzgericht (FG) sein Urteil --wie hier-- kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und auch vorliegen (ständige Rechtsprechung;… BFH-Beschlüsse vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465; vom 13. Juli 2006 VII B 296/05, BFH/NV 2006, 1799).
  • BFH, 10.08.2011 - X B 228/10

    Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - …

    Dabei reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus; erforderlich ist vielmehr eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (BFH-Beschluss vom 19. September 2008 IX B 23/08, BFH/NV 2010, 43, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2010 - I B 74/10

    Darlegung grundsätzlicher Bedeutung: Änderung eines europarechtswidrigen …

    Ist das angefochtene Urteil auf mehrere eigenständig tragende Überlegungen gestützt, so muss hinsichtlich jedes einzelnen dieser Begründungsansätze ein Zulassungsgrund herausgearbeitet werden (…BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2009 VII B 78/09, BFH/NV 2009, 1781; vom 19. September 2008 IX B 23/08, BFH/NV 2010, 43;… vom 7. April 2010 I B 108/09, BFH/NV 2010, 1298, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2008 - IX S 23/08

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Aufgrund der Einwendungen der Kläger wird der Beschluss des BFH vom 19. September 2008 IX B 23/08 aufgehoben, das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde (Az. IX B 23/08) wird fortgeführt.
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