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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2004 - IX B 50/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6851
BFH, 28.07.2004 - IX B 50/04 (https://dejure.org/2004,6851)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2004 - IX B 50/04 (https://dejure.org/2004,6851)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - IX B 50/04 (https://dejure.org/2004,6851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Fremdvergleich

  • datenbank.nwb.de

    Keine Abweichung bei nicht eindeutiger Vereinbarung der Miethöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

    Ist einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen nicht zu entnehmen, ob eine Warmmiete oder Kaltmiete vereinbart wurde, so fehlt es an einer klaren und eindeutigen Bestimmung der Höhe der Miete als einer vertraglichen Hauptpflicht (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07

    Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden …

    b) Im Hinblick auf die Nebenkosten wird das FG zu prüfen haben, ob die Vertragsparteien eine Warmmiete vereinbart haben (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).
  • FG Münster, 27.08.2014 - 13 K 4136/11

    Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des …

    Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (…z.B. BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6.2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699;… vom 26.6.2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28.7.2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531;… Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Auflage, § 21 Rz. 48).

    Ist einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen etwa nicht zu entnehmen, ob eine Warmmiete oder Kaltmiete vereinbart wurde, so fehlt es an einer klaren und eindeutigen Bestimmung der Höhe der Miete als einer vertraglichen Hauptpflicht (…BFH-Urteil vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; BFH-Beschluss vom 28.7. 2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 16/04

    Gestaltungsmissbrauch? - Mietvertrag mit Angehörigen

    Der Fremdvergleich muss insbesondere in Bezug auf Nebenkosten den unter 1. dargestellten Maßstäben und der dort zitierten Rechtsprechung entsprechen (vgl. zur Bestimmung der Höhe der Miete bei Warm- oder Kaltmiete auch BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).
  • FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14

    Berücksichtigung der Einkunftserzielungsabsicht für eine an die eigene Tochter …

    Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (…z.B. BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6.2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699;… vom 26.6.2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28.7.2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte …

    Rn. 40 Ist einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen nicht zu entnehmen, ob eine Warmmiete oder Kaltmiete vereinbart wurde, so fehlt es an einer klaren und eindeutigen Bestimmung der Höhe der Miete als einer vertraglichen Hauptpflicht (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).
  • FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02

    Steuerliche Berücksichtigung von unter Familienangehörigen abgeschlossenen …

    Fehlt eine klare und eindeutige Vereinbarung zur Höhe der Miete (§ 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches) geht es vorrangig um die Hauptpflichten aus dem Mietvertrag (vgl. BFH-Beschluss vom 28.07.2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).
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