Rechtsprechung
| BFH, 05.12.2001 - IX B 70/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 373; ; FGO § 82; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Zulässigkeit - Verfahrensmangel - Schlüssigkeit - Begründung - Sachaufklärungspflicht - Finanzgericht - Zeuge - Zeugenvernehmung - Beweismittel - Tatsache - Divergenz - Urteile
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus BFH, 05.12.2001 - IX B 70/01
Insoweit fehlt es bereits an der Darlegung und Gegenüberstellung der Rechtssätze, welche der BFH in dem von den Klägern zitierten Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94 (BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196) einerseits und das FG andererseits in den Entscheidungen zugrunde gelegt haben. - BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 05.12.2001 - IX B 70/01
Der in § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO vorgesehene Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung umfasst die bisherige Divergenz (BFH-Beschluss in DB 2001, 2429, unter 2. a der Gründe). - BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95
Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 05.12.2001 - IX B 70/01
Dazu müssen die Kläger Tatsachen angeben, die den gerügten Verfahrensmangel schlüssig ergeben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juni 1996 VIII B 87/95, BFH/NV 1996, 897). - BFH, 22.07.1999 - VII B 19/99
Divergenz; Verfahrensfehler
Auszug aus BFH, 05.12.2001 - IX B 70/01
Zu einer schlüssigen Rüge hätten die durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Kläger jedoch darlegen müssen, warum sie nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt haben oder warum sich die unterlassene Beweiserhebung dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, Der Betrieb --DB-- 2001, 2429, und vom 22. Juli 1999 VII B 19/99, BFH/NV 1999, 1635).
- FG Niedersachsen, 11.04.2014 - 1 K 107/11
Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators der Gutachterausschüsse Niedersachsen …
Rn. 86 Soweit der Beweisantritt dahingehend zu verstehen sein sollte, der Zeuge könne bestätigen, dass die Mitteilung vom 19. Februar 2013 den Anforderungen der §§ 182 Abs. 2, 183 Abs. 1 BewG genüge, handelt es sich bereits nicht um eine Tatsache, die nach § 373 Zivilprozessordnung i.V.m. § 82 FGO in das Wissen eines Zeugen gestellt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528). - BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen
Ob der infrage stehende Mietvertrag im Wesentlichen einem Fremdvergleich standhält, ist aber das Ergebnis einer tatsächlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. August 2000 IX B 67/00, BFH/NV 2001, 159; vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528;… vom 20. Februar 2002 X B 157/01, BFH/NV 2002, 803). - BFH, 05.03.2007 - IX B 29/06
NZB: überlange Verfahrensdauer
Zu einer schlüssigen Rüge hätten die durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Kläger nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. darlegen müssen, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die weitere Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528, …und vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
- BFH, 28.11.2003 - II B 143/02
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG
Zu einer schlüssigen Rüge hätte der Kläger darlegen müssen, warum er nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat oder warum sich die unterlassene Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528, m.w.N.). - BFH, 25.02.2004 - III B 126/03
Einwände gegen die Richtigkeit der Schätzung für Revisionszulassung nicht …
Zudem trägt sie nicht vor, weshalb ihr fachkundiger Vertreter in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge gestellt hat (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 V B 132/00, BFH/NV 2002, 531, und vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528). - BFH, 12.06.2002 - I B 64/01
GmbH - Verband - Buchführung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Körperschaftsteuer …
Zur Darlegung eines hieraus erwachsenden Verfahrensmangels hätte sie jedoch dartun müssen, dass sie entweder das Unterlassen einer (weiteren) Beweiserhebung schon vor dem FG gerügt hat oder aus welchem Grund eine solche Rüge ausnahmsweise nicht möglich oder entbehrlich war (…BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 201;… vom 11. Juli 2001 VII B 348/00, BFH/NV 2002, 33; vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528;… vom 12. Dezember 2001 V B 132/00, BFH/NV 2002, 531;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 49, m.w.N.).
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