Rechtsprechung
| BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts
- openjur.de
Geltendmachung einer Divergenz; Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten; Verlust des Rügerechts
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 295
Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts - rechtsinformationen.bund.de
Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 295 ZPO
Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten - Verlust des Rügerechts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Bedeutung der Frage bzgl. unterschiedlicher Beurteilung von Grundstücken in der ehemaligen DDR und solchen in den alten Bundesländern - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Geltendmachung einer Divergenz; Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche Herstellungskosten bei in der DDR gelegenen Grundstücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13106/07
- BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.02.2003 - III B 117/02
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.; …
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Anders kann dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er auf Grund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810). - BFH, 04.08.1993 - II B 175/92
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im …
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Im Streitfall entspricht der von den Klägern in ihrer Beschwerdebegründung herausgearbeitete abstrakte Rechtssatz den Grundsätzen der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen; wenn das FG darüber hinaus im Einzelfall bei der Beurteilung der streiterheblichen Tatsachen zu einer von der Auffassung des Klägers abweichenden Schlussfolgerung gelangt ist, liegt darin keine Abweichung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718). - BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Auch die gerügte Abweichung zum BFH-Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) liegt nicht vor; eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477). - BFH, 24.07.2003 - IX B 28/03
Abgrenzung Erhaltungsaufwand/nachträgliche HK
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Rn. 4 2. Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage, ob bei Grundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten anders zu beurteilen ist als bei in den alten Bundesländern belegenen Grundstücken, ist durch die Rechtsprechung geklärt; sie hat mithin keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2003 IX B 28/03, BFH/NV 2003, 1570). - BFH, 08.07.1980 - VIII R 189/78
Kurze Zeit nach Anschaffung eines Wohngebäudes angefallene Kosten der …
Auszug aus BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11
Auch die gerügte Abweichung zum BFH-Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) liegt nicht vor; eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477).
- BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14
Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …
Eine Divergenz liegt nicht (mehr) vor, wenn die vom Beschwerdeführer bezeichnete Divergenzentscheidung bereits überholt ist (z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13
Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens
Eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 19.08.2013 - X B 44/13
Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte …
Eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte …
Eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58). - BFH, 17.04.2014 - III B 146/13
Keine Divergenz nach Aufhebung der vorgeblichen Divergenzentscheidung durch den …
Eine Divergenz kann daher nicht vorliegen, wenn die vom Beschwerdeführer bezeichnete Divergenzentscheidung bereits überholt ist (z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58;… Senatsbeschluss vom 26. April 2006 III B 113/05, BFH/NV 2006, 1469).
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