Rechtsprechung
| BFH, 25.01.1993 - IX E 3/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,18926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Inhalt der ordnungsgemäßen Bemessung des Streitwertes im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.07.1988 - IV E 1/88
Anforderungen an die Berechnung der Gerichtskosten
Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX E 3/92
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung der Streitwert nach einem Regelsatz zu bemessen (BFH-Beschluß vom 28. Juli 1988 IV E 1/88, BFH/NV 1989, 119 m.w.N.). - BFH, 26.11.1985 - IV E 9/85
Berücksichtigung von geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben bei der Berechnung …
Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX E 3/92
Dieser beträgt in Fällen, in denen die Höhe der Einkünfte streitig ist, mindestens 25 v.H. der streitigen Überschußbeträge (BFH-Beschluß vom 26. November 1985 IV E 9/85, BFH/NV 1987, 116). - BVerfG, 07.10.1982 - 1 BvR 660/81
Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX E 3/92
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese pauschale Bemessung des Streitwertes sind nicht ersichtlich; insbesondere genügt diese Form der Streitwertberechnung des BFH dem Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1982 1 BvR 660/81, HFR 1983, 226).
- BFH, 04.09.2008 - I E 5/08
Streitwert bei gesonderter und einheitlicher Einkünftefeststellung
Nach der Rechtsprechung des BFH bemisst sich im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO der Streitwert des § 52 Abs. 1 GKG nach der typisierten einkommensteuerlichen Bedeutung für die Gesellschafter, wobei diese grundsätzlich mit 25 % des streitigen Gewinns oder Verlustes anzusetzen ist (s. zuletzt BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BFHE 214, 208, BStBl II 2007, 54; s.a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1982 1 BvR 660/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 226; BFH-Beschluss vom 25. Januar 1993 IX E 3/92, BFH/NV 1993, 378;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 35 "Einheitliche Gewinnfeststellung";… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., Vor § 135 FGO Rz 199 ff.).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.