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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.07.1984 - IX OE 98/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,18661
VGH Hessen, 10.07.1984 - IX OE 98/81 (https://dejure.org/1984,18661)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.1984 - IX OE 98/81 (https://dejure.org/1984,18661)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - IX OE 98/81 (https://dejure.org/1984,18661)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach …

    Rn. 31 Die Beprobungs- und Untersuchungsanordnung in Abschnitt I, Ziff. 3 und 4 der angefochtenen Verfügung vom 13. September 1993 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29. April 1996 ist bei summarischer Prüfung gemäß § 10 Abs. 2 des damals noch gültigen Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410) - AbfG - (ab 6. Oktober 1996: § 36 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 - KrW-/AbfG - für Deponien) gerechtfertigt, denn sie stellt eine gegen den Inhaber einer stillzulegenden ortsfesten Abfallentsorgungsanlage gerichtete Anordnung der gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Abfallwirtschaftsgesetzes in der Fassung vom 26. Februar 1991 (GVBl. I S. 106) - HAbfG - zuständigen Behörde zur Durchführung sonstiger Vorkehrungen dar, die erforderlich sind, um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 10. Juli 1984 - IX OE 98/81 - zur Anordnung in einer Beseitigungsverfügung bezüglich eines Autowrackplatzes, ölverunreinigtes Erdreich unmittelbar nach Räumung restlos abzugraben).
  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85

    Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von …

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt darüber hinaus die Auffassung, auch die nach altem Recht zwar formell illegalen, jedoch materiell legalen Anlagen besäßen den durch § 9 Abs. 2 AbfG vermittelten Bestandsschutz (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 97.78 - BVerwGE 66, 298 = NJW 1983 S. 409; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 10. Juli 1984 - IX OE 98/81 -).
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