Rechtsprechung
| BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 24 Nr 1 Buchst b, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2015, EStG VZ 2016
Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
- rechtsinformationen.bund.de
Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 19.05.2022 als NV-Entscheidung abrufbar.
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009, § 24 Nr 1 Buchst b EStG 2009, § 34 Abs 1 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2015
- IWW
§ 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 34 EStG, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, 2 Nr. 2 EStG, § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, 2 EStG, § 24 Nr. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Ermäßigte Besteuerung von Abfindungsleistungen als außerordentliche Einkünfte (vorliegend verneint); Begriff der Entschädigung; Zufluss einer einheitlichen Abfindung in zwei verschiedenen Veranlagungszeiträumen
- Betriebs-Berater
Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
- Betriebs-Berater
Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
- rechtsportal.de
Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die in mehreren Raten gezahlte Abfindung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entlassungsentschädigungen
- Tarifbegünstigung nach § 34 EStG
- Zusammenballung von Einkünften
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 8 K 3125/18
- BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13
Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Keine Zusammenballung in diesem Sinne liegt typischerweise vor, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehreren verschiedenen Veranlagungszeiträumen gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 08.04.2014 - IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514, m.w.N.).Derartige ergänzende Zusatzleistungen, die Teil der einheitlichen Entschädigung sein können, sind unschädlich für die Beurteilung der Hauptleistung als einer zusammengeballten Entschädigung (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1514).
- BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02
Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Rn. 17 a) Eine Entschädigung liegt vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349, m.w.N.). - BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Rn. 19 c) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der BFH allerdings in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14.08.2001 - XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, und vom 24.01.2002 - XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442).
- BFH, 09.10.2008 - IX R 85/07
Zusammenballung von Einkünften - Berechnungsjahr
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Rn. 18 b) Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG werden in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 09.10.2008 - IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558). - FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
Qualifizierung der Abfindung eines (ehemaligen) Arbeitgebers als Entschädigung …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Rn. 26 Dementsprechend ist auch die sog. Startprämie in Höhe von 19.250 EUR als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung anzusehen (gleicher Ansicht Urteil des Hessischen FG vom 31.05.2021 - 10 K 1597/20, Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 1546, Rz 30, 33 f., rechtskräftig). - BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99
Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Einmalige …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Rn. 19 c) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der BFH allerdings in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14.08.2001 - XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, und vom 24.01.2002 - XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442). - FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 1960/13
§ 24 Nr.1 EStG, § 34 EStG
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Die Startprämie ist daher auch nicht isoliert als Entschädigung für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit in der Transfergesellschaft unter § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG zu beurteilen (anderer Ansicht Urteil des Hessischen FG vom 10.06.2015 - 3 K 1960/13, juris, rechtskräftig; zur Abgrenzung der Buchst. a und b bei § 24 Nr. 1 EStG Schießl in Brandis/Heuermann/Schießl, § 24 EStG Rz 51a). - FG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 8 K 3125/18
Einheitlichkeit von Abfindungsleistungen für den Verlust des Arbeitsplatzes bei …
Auszug aus BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.02.2021 - 8 K 3125/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- FG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 1 K 2865/21
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Remanenzkosten und Abfindungszahlungen im …
Die hieraus ableitbaren zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Transfergesellschaft einerseits sowie Arbeitnehmer und Alt-Arbeitgeber andererseits indizierten zumindest die im Umsatzsteuerrecht geltende wirtschaftliche Betrachtungsweise.Auch bei der Einkommensteuer werde die Zahlung der Aufstockungsbeträge an die Arbeitnehmer als Zahlung vom Alt-Arbeitgeber beurteilt (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 06.12.2021 IX R 10/21, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2022, 719).Rn. 267 Das von der Klägerin außerdem für ihre Ansicht angeführte Urteil des BFH vom 06.12.2021 IX R 10/21 (HFR 2022, 719) betrifft Abfindungszahlungen, die -wie ausgeführt- dem Alt-Arbeitsverhältnis zwischen dem Alt-Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zuzuordnen sind.
- FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 55/23
Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …
a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9; vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17).a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9; vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17).
- FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 72/23
Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …
a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9; vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17). - FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 71/23
Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …
a) Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.07.2008 - IX R 84/07, BFH/NV 2009, 130, unter II. 2.; vom 25.08.2009 - IX R 3/09, BFHE 226, 261, BStBl II 2010, 1030, unter II. 1. a; vom 10.09.2003 - XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 13.08.2018 - IX R 16/17, BFHE 261, 258, BStBl II 2018, 709, Rz 9; vom 06.12.2021 - IX R 10/21, BFHE 279, BFH/NV 2023, 878, Rz 17).
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