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Rechtsprechung
   BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54615
BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20 (https://dejure.org/2021,54615)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2021 - IX R 12/20 (https://dejure.org/2021,54615)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - IX R 12/20 (https://dejure.org/2021,54615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2011, BGB § 158 Abs 1
    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2011, § 158 Abs 1 BGB
    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht; Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Beginn der Frist für private Veräußerungsgeschäfte bei Selbstbenennung des Steuerpflichtigen vor Ablauf der im Grundstückskaufvertrag genannten Benennungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

  • rechtsportal.de

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht; Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privates Veräußerungsgeschäft - und der Fristbeginn bei einem Erwerberbenennungsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anschaffung im Zeitpunkt des Selbsteintritts bei Grundstückskaufvertrag mit befristetem Erwerberbennungsrecht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Private Veräußerungsgeschäfte
    Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
    Veräußerungsfrist
    Die Veräußerungsfrist bei Grundstücken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1
    Privates Veräußerungsgeschäft, Fristbeginn, Käufer, Kaufvertrag, Verpflichtungsgeschäft

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Zur Frage des Fristbeginns bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der im Kaufvertrag gesetzten Frist Käufer des Grundstücks wird. Ist als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb …

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Rn. 14 a) Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, und vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 20; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 23 EStG Rz 162).

    Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 21, m.w.N.; zuletzt BFH-Urteil vom 25.03.2021 - IX R 10/20, BFHE 273, 1, BStBl II 2021, 758, Rz 15).

    Die Parteien eines bedingten Rechtsgeschäfts können die Vertragsbeziehungen nicht mehr einseitig lösen, vielmehr sind sie im Hinblick auf den aufschiebend bedingten Rechtserwerb (Anwartschaftsrecht) zur gegenseitigen Treupflicht und zur Beachtung der Schutzvorschriften der §§ 160 f. BGB verpflichtet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 22, m.w.N.).

    Dies verdeutlicht, dass die Beteiligten das Rechtsgeschäft erst weit nach dem Grundstückskaufvertrag vom 21.09.2000, aber in zeitlicher Nähe zum Vertrag vom 20.08.2001 vollzogen haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 24; Schießl, jM 2015, 298, 300).

  • BFH, 24.01.2018 - I R 48/15

    Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer …

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Denn bei diesem "automatischen" Erwerb durch Fristablauf (Annahmefiktion) handelt es sich um einen tatsächlich nicht verwirklichten Alternativsachverhalt, der für die Besteuerung im vorliegenden Fall irrelevant ist (s. BFH-Urteil vom 24.01.2018 - I R 48/15, BFHE 261, 8, BStBl II 2019, 45).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 18/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Zustandekommen des schuldrechtlichen …

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Rn. 14 a) Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, und vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 20; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 23 EStG Rz 162).
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99

    Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (BFH-Urteil vom 02.10.2001 - IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10).
  • BFH, 25.03.2021 - IX R 10/20

    Privates Veräußerungsgeschäft - Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung …

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 21, m.w.N.; zuletzt BFH-Urteil vom 25.03.2021 - IX R 10/20, BFHE 273, 1, BStBl II 2021, 758, Rz 15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 K 10154/15

    Steuerbarkeit einer Grundstücksveräußerung gemäß § 23 EStG - Zeitpunkt der …

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020 - 10 K 10154/15 aufgehoben.
  • BFH, 15.03.2000 - II R 30/98

    Grunderwerbsteuer bei Benennungsrecht

    Auszug aus BFH, 26.10.2021 - IX R 12/20
    Dementsprechend kommt der Kaufvertrag mit dem vom Benennungsberechtigten Benannten zustande, wenn dieser das Angebot annimmt (vgl. zur Grunderwerbsteuer BFH-Urteil vom 15.03.2000 - II R 30/98, BFHE 191, 419, BStBl II 2000, 359, unter II.; Griesar in Griesar/Jochum, eKomm [Bis 28.12.2020], § 1 GrEStG Rz 202 - Aktualisierung v. 17.04.2019).
  • BFH, 18.06.2026 - IX B 24/26

    Fristberechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften

    NV: Für die Beurteilung, ob eine Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach Anschaffung veräußert worden ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes), ist auf die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge und nicht auf diejenigen des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen (ständige Rechtsprechung, u.a. Senatsurteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29, sowie vom 26.10.2021 - IX R 12/20, BFHE 275, 22, BStBl II 2022, 400, Rz 14).

    Rn. 5 aa) Es entspricht nicht nur gefestigter, sondern ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass insoweit grundsätzlich an die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge anzuknüpfen ist (z.B. Senatsurteile vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BFHE 245, 323, BStBl II 2014, 826, Rz 29; vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 20; vom 25.03.2021 - IX R 10/20, BFHE 273, 1, BStBl II 2021, 758, Rz 14; vom 26.10.2021 - IX R 12/20, BFHE 275, 22, BStBl II 2022, 400, Rz 14).

    Rn. 6 Der Normzweck des § 23 Abs. 1 EStG, innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen (vgl. Senatsurteil vom 26.10.2021 - IX R 12/20, BFHE 275, 22, BStBl II 2022, 400, Rz 15), setzt voraus, dass die Erklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Veräußerungsfrist bindend abgegeben worden sind, sodass sie sich von ihrer Erklärung nicht mehr einseitig lösen können (Senatsurteil vom 10.02.2015 - IX R 23/13, BFHE 249, 149, BStBl II 2015, 487, Rz 21).

  • FG Bremen, 05.02.2026 - 1 K 57/25
    Rn. 54 Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2021 - IX R 12/20, BFHE 275, 22, BStBl II 2022, 400, Rn. 14).
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