Rechtsprechung
| BFH, 13.01.2011 - IX R 19/03 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.01.2003 - 11 K 6863/01
- BFH, 13.01.2011 - IX R 19/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BFH, 13.01.2011 - IX R 19/03
Beschluss v. 19.02.2004: Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvL 2/04.
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
Diese Ansicht ist in der Rechtsprechung der Finanzgerichte auf Zustimmung (Urteil des FG Düsseldorf vom 19. Dezember 2001 9 K 7766/00 E, EFG 2002, 464; vgl. auch Beschluss des FG Düsseldorf vom 28. Februar 2001 9 V 7770/00 A(E), EFG 2001, 695), aber auch --in Übereinstimmung mit der angefochtenen Vorentscheidung-- auf Ablehnung gestoßen (Urteil des FG Münster vom 24. Januar 2003 11 K 6863/01 E, EFG 2003, 714, Aktenzeichen des BFH: IX R 19/03; Beschlüsse der Vorinstanz vom 26. Juni 2000 2 V 13/00, EFG 2000, 1004; des FG Münster vom 16. Oktober 2000 14 V 3087/00 E, EFG 2001, 71). - FG Köln, 05.06.2014 - 15 K 1958/13
Zureichender Grund für behördliches Untätigbleiben, Aussetzung
Rn. 12 Mit Erörterungsschreiben vom 20.6.2005 wies der Beklagte hinsichtlich des Einspruchs wegen des verbleibenden Verlustabzugs für 2001 darauf hin, dass dieser kraft Gesetzes wegen des vor dem BFH anhängigen Verfahrens IX R 19/03 sowie des Normenkontrollverfahrens 2 BvL 2/04 vor dem Bundesverfassungsgericht ruhe.
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