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Rechtsprechung
   BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13071
BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03 (https://dejure.org/2005,13071)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2005 - IX R 21/03 (https://dejure.org/2005,13071)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2005 - IX R 21/03 (https://dejure.org/2005,13071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Judicialis

    EStG § 10e; ... ; EStG § 34f; ; EStG § 21 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 21a; ; EStG § 52 Abs. 21; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 1; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 2; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 143 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 2 S. 1 § 52 Abs. 21
    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 21 S 2, EStG § 21 Abs 2
    Nutzungswertbesteuerung; Wohnflächenvergrößerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00

    Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten …

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    An der "Nämlichkeit" der begünstigten Wohnung fehlt es, wenn sich durch den Umbau ihre bauliche Struktur --z.B. wegen einer abweichenden Geschossaufteilung oder wegen des Einbeziehens einer anderen Wohnung (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 IX R 80/00, BFH/NV 2002, 1427, m.w.N.)-- ändert.

    Bisher hat der Senat bei der Anwendung der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 EStG darauf abgestellt, ob die zusätzlich geschaffene Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist oder die Wohnfläche wesentlich vergrößert (BFH-Urteile in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; in BFH/NV 2002, 1427).

    Bautechnisch haben daher die Kläger --von der Erweiterung der Wohnfläche abgesehen-- die bisherige Wohnung nicht grundlegend umgestaltet (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1427).

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95

    Kein Ansatz eines Nutzungswerts bei Umbau der Wohnungen eines Zweifamilienhauses …

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbst genutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuss des Mietwertes über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, jeweils m.w.N.).

    b) Jedoch begünstigt die sog. große Übergangsregelung nicht das Haus als solches, sondern nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43).

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94

    Keine Einbeziehung wesentlicher Erweiterungen einer selbstgenutzten Wohnung in …

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbst genutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuss des Mietwertes über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, jeweils m.w.N.).

    Bisher hat der Senat bei der Anwendung der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 EStG darauf abgestellt, ob die zusätzlich geschaffene Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist oder die Wohnfläche wesentlich vergrößert (BFH-Urteile in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412;… in BFH/NV 2002, 1427).

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (z.B. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14, unter II. 4.).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93

    Bei Wechsel selbstgenutzter Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus entfällt …

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    b) Jedoch begünstigt die sog. große Übergangsregelung nicht das Haus als solches, sondern nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43).
  • BFH, 05.08.1992 - X R 8/91

    Nutzwertbesteuerung von Ausbauten bei einheitlichem Funktionszusammenhang

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Auch Räume, die erst nach dem 31. Dezember 1986 fertig gestellt werden, werden von der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG erfasst, weil sie mit der ursprünglich vorhandenen Wohnung eine wirtschaftliche Einheit bilden, die steuerrechtlich nur einheitlich beurteilt werden kann (BFH-Urteile vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30;… vom 5. August 1992 X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96

    Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Folglich kommt eine Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG dann nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine selbst genutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung ("nämliche" Wohnung) anzusehen ist (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313).
  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 3462/01

    Vermietung und Verpachtung; Große Übergangsregelung; Nutzungswert; Eigenes Haus; …

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1165 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach der sog. großen Übergangsregelung für die gesamte Wohnung ausgeschlossen sei.
  • BFH, 05.08.1992 - X R 23/92

    Geltendmachung eines Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes …

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Auch Räume, die erst nach dem 31. Dezember 1986 fertig gestellt werden, werden von der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG erfasst, weil sie mit der ursprünglich vorhandenen Wohnung eine wirtschaftliche Einheit bilden, die steuerrechtlich nur einheitlich beurteilt werden kann (BFH-Urteile vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30; vom 5. August 1992 X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).
  • FG München, 26.03.1996 - 5 K 2271/93

    Besteuerung einer Zusatzrente; Abgrenzung von Versorgungsbeztug und Leibrente; …

    Auszug aus BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03
    Auch die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Erweiterungen kann als Abgrenzungskriterium nicht herangezogen werden (…a.A. Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 472; FG Münster, Urteil vom 17. September 1996 6 K 4518/94 E, EFG 1996, 1221).
  • FG Münster, 17.09.1996 - 6 K 4518/94
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04

    Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 …

    Allerdings könnte eine nachträgliche Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 15. Februar 2005 IX R 40/04 (…BFH/NV 2005, 1516) und vom 22. September 2005 IX R 21/03 (BFH/NV 2006, 278) vorliegen.

    An seiner bisherigen Rechtsprechung, der zufolge es darauf ankam, ob die zusätzlich geschaffene Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung war oder die Wohnung wesentlich vergrößerte, hat er nicht mehr festgehalten (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 278, 279, re.Sp.).

    Die Nämlichkeit der ursprünglichen Wohnung ist nämlich dann nicht gewahrt, wenn sich die Struktur der Wohnung durch Einbeziehung von Räumen ändert, die zuvor in einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gestanden haben (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 278, 279, li.Sp.), z.B. durch Einbeziehung einer bisher fremd genutzten Wohnung oder eines beruflich genutzten Arbeitszimmers (…BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313).

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