Rechtsprechung
| BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Aufteilungsmaßstab bei gebäudebezogenen Aufwendungen
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufteilungsmaßstab für Werbungskosten bei gemischtgenutztem Gebäude
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Aufteilungsmaßstab für Werbungskosten bei vermieteten Ladenräumen und eigengenutzter Wohnung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.08.2005 - 8 K 396/02
- BFH, 19.04.2006 - IX B 174/05
- BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
Aufteilung der Werbungskosten nach dem Verhältnis der Verkehrswerte
Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts (§ 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und die Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2005 IX R 46/04 (BFH/NV 2006, 261).Anhaltspunkte dafür, dass die Aufteilung nach Flächen vorliegend zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis (i.S. des BFH-Urteils in BFH/NV 2006, 261) gelangt, sind weder schlüssig vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389;… BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 39/05, BFH/NV 2005, 1543, m.w.N.). - BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98
Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen
Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Wird ein Gebäude zum Teil fremdvermietet, zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind gebäudebezogene Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten abziehbar, als sie auf den vermieteten Teil entfallen (BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).
- BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389;… BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 39/05, BFH/NV 2005, 1543, m.w.N.). - BFH, 07.04.2005 - IX B 39/05
Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen
Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 39/05, BFH/NV 2005, 1543, m.w.N.). - BFH, 19.09.2002 - X R 160/97
Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Soweit sich der Kläger auf die Werte im Einheitswertbescheid auf den 1. Januar 1987 für sein Grundstück, auf die Umbaufinanzierung des gewerblich genutzten ...ladens Anfang der neunziger Jahre oder die Ladenmieten im Streitjahr bezieht, ist dieses erst im Revisionsverfahren erfolgte neue tatsächliche Vorbringen unbeachtlich (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890;… vom 14. Dezember 1999 VII R 78/98, BFH/NV 2000, 898, m.w.N.). - BFH, 14.12.1999 - VII R 78/98
Gartenpavillons; Tarifierung
Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Soweit sich der Kläger auf die Werte im Einheitswertbescheid auf den 1. Januar 1987 für sein Grundstück, auf die Umbaufinanzierung des gewerblich genutzten ...ladens Anfang der neunziger Jahre oder die Ladenmieten im Streitjahr bezieht, ist dieses erst im Revisionsverfahren erfolgte neue tatsächliche Vorbringen unbeachtlich (vgl. § 118 Abs. 2 FGO;… BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890; vom 14. Dezember 1999 VII R 78/98, BFH/NV 2000, 898, m.w.N.).
- BFH, 24.07.2018 - I R 58/16
Wohnsitz eines Piloten bei mehrjähriger Auslandsabordnung
Rn. 31 (1) Wird ein Gebäude zum Teil fremdvermietet, zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind gebäudebezogene Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten abziehbar, als sie auf den vermieteten Teil entfallen (BFH-Urteile vom 24. Juni 2008 IX R 26/06, BFH/NV 2008, 1482;… vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154; vgl. auch Pfirrmann in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 21 EStG Rz 90, m.w.N.).Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkunftserzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1482, m.w.N.).
- BFH, 12.03.2019 - IX R 2/18
Abzug von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie; Zuordnung von Darlehen …
In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1999 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680, unter 1., Rz 10; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, unter 2., Rz 12;… vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694, beginnend ab 1.b, Rz 8 f.; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597, beginnend ab II.1.b, Rz 11 ff.; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06, BFH/NV 2008, 1482, unter II.1., Rz 14, und vom 1. April 2009 IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl II 2009, 663, unter II.2., Rz 13). - FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14
Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise …
In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06 BFH/NV 2008, 1482; vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl II 2009, 663).Maßstab hierfür ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielungsabsicht dienen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06 BFH/NV 2008, 1482; vom 1. April 2009.
- BFH, 30.04.2026 - IX B 114/25
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler
Die Zuordnung und Aufteilung von Aufwendungen, wenn ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der Selbstnutzung dient, ist in der Rechtsprechung geklärt (…vgl. u.a. Senatsurteile vom 25.05.2005 - IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261, unter II.1.; vom 24.06.2008 - IX R 26/06, BFH/NV 2008, 1482, unter II.1., jeweils m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 2 K 196/16
Zuordnung von Darlehensmitteln zu Gebäudeteilen - Keine Rückübertragung des …
Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung dem ein eigenständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteil gesondert zuordnet und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus den dafür aufgenommenen Darlehen zahlt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06 BFH/NV 2008, 1482; vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl II 2009, 663). - FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07
Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung
Hierfür ist die jeweilige Wohnfläche ein geeigneter und sachgerechter Maßstab (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 26/06, [...]).
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