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| BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80
Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …
Auszug aus BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95
Die Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist kein Zulassungsgrund i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, da insoweit § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO eine Sonderregelung enthält (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, 531, BStBl II 1982, 217).Entgegen der Auffassung der Kläger war die Zurückweisung ihres Ablehnungsgesuchs durch den Beschluß vom 17. Februar 1995 ausschließlich mit der auch nach Erlaß des Urteils vom 20. Februar 1995 zulässigen Beschwerde anfechtbar (Großer Senat des BFH in BFHE 134, 525, 530f., BStBl II 1982, 217).
- BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77
Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters …
Auszug aus BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95
Schließlich ist die von den Klägern gerügte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht geeignet, die zulassungsfreie Revision zu eröffnen (BFH-Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401). - BFH, 16.01.1986 - III B 71/84
Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95
Soweit die Kläger damit rügen, daß die mündliche Verhandlung entgegen ihrem Begehren nicht unterbrochen oder vertagt worden ist, ergibt sich hieraus kein Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; ein Fall mangelnder Vertretung ist nämlich nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Vertagung einer mündlichen Verhandlung abgelehnt und durch Urteil entschieden wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, …und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).
- BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76
Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch - …
Auszug aus BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95
Soweit die Kläger rügen, ihre Ablehnungsgesuche seien zu Unrecht zurückgewiesen bzw. nicht beschieden worden, legen sie keinen Verfahrensmangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO dar; denn ein solcher setzt voraus, daß bei der angefochtenen Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der mit Erfolg abgelehnt worden ist (BFH-Beschluß vom 2. März 1978 IV R 120/76, BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404). - BFH, 08.02.1991 - III R 190/86
Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen …
Auszug aus BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95
Die Vorschrift soll gewährleisten, daß der Beteiligte Gelegenheit erhält, entweder in eigener Person oder vertreten durch seinen Bevollmächtigten seinen Standpunkt darzulegen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41). - BFH, 24.03.1994 - X R 85/93
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Revisionsverfahrens
Auszug aus BFH, 15.01.1996 - IX R 32/95
Soweit die Kläger damit rügen, daß die mündliche Verhandlung entgegen ihrem Begehren nicht unterbrochen oder vertagt worden ist, ergibt sich hieraus kein Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; ein Fall mangelnder Vertretung ist nämlich nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Vertagung einer mündlichen Verhandlung abgelehnt und durch Urteil entschieden wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).
- BFH, 13.08.1997 - I R 12/97
Tatsächliche Verständigung über Geschäftsführervergütung
Das Rechtsschutzinteresse ist nicht infolge der Hauptsacheentscheidung entfallen (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525 , BStBl II 1982, 217, 220, 221;… BFH-Beschlüsse vom 28. September 1994 VIII B 79/94, BFH/NV 1995, 686, und vom 15. Januar 1996 IX R 32/95, BFH/NV 1996, 490). - BFH, 19.02.1998 - III B 76/97
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Ablehnung eines Richters …
- BFH, 26.11.1997 - IV R 43/97
Statthaftigkeit einer Revision
Ein etwaiger Verstoß würde aber keinen wesentlichen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO darstellen (BFH-Beschluß vom 15. Januar 1996 IX R 32/95, BFH/NV 1996, 490). - BFH, 19.02.1998 - III R 51/97
Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Bezeichnung des Klagegegenstandes
Die Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist kein Zulassungsgrund i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, weil insoweit § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO eine Sonderregelung enthält (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; BFH-Beschluß vom 15. Januar 1996 IX R 32/95, BFH/NV 1996, 490).
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