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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4294
BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92 (https://dejure.org/1995,4294)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1995 - IX R 40/92 (https://dejure.org/1995,4294)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - IX R 40/92 (https://dejure.org/1995,4294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf unentgeltliche Rückübertragung von Grundbesitz - Einräumung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs - Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AfA-Brechtigung des Nießbrauchers bei einer Grundstücksauswechslung

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen …

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Im Streitfall liege eine mittelbare Schenkung dieses Grundstücks im Sinne des Senatsurteils vom 15. Mai 1990 IX R 21/86 (BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67) vor; die Eltern hätten sich nämlich einen Nießbrauch an dem Verkaufserlös für den ursprünglich der Tochter geschenkten Grundbesitz vorbehalten und hierauf erst verzichtet, nachdem die Kläger gemeinsam die Verwendung des Erlöses für die Anschaffung des Hausgrundstücks beschlossen hätten und den Eltern hieran wiederum ein Nießbrauch bestellt worden sei.

    Einem Vorbehaltsnießbraucher insoweit gleichgestellt hat der Senat einen Schenker, der mit seinen Mitteln den Kauf des von ihm im voraus bestimmten Grundstücks einem zu Beschenkenden ermöglicht, sich dabei ein Nießbrauchsrecht an dem Grundstück vorbehält und dieses anschließend zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt (Senatsurteil in BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67).

    Anders als in dem der Senatsentscheidung in BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67 zugrundeliegenden Fall ist das Hausgrundstück nicht mit hierzu von den Eltern der Tochter zielgerichtet geschenkten Geldmitteln, sondern mit eigenen Mitteln der Tochter erworben worden.

  • BFH, 24.04.1990 - IX R 9/86

    AfA bei einem unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Die Befugnis setzt nicht zwingend voraus, daß er bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigen tümer ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888).

    Wer hingegen ein Gebäude aufgrund eines ihm unentgeltlich zugewendeten Nießbrauchs nutzt, ist nach Auffassung des BFH nicht AfA-berechtigt, wenn nicht er, sondern der Eigentümer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat (vgl. Senatsentscheidung in BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888).

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung …

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, daß im Falle eines (teil-)entgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs das Entgelt für die Einräumung des Nießbrauchs ggf. bei der Tochter als Einnahme bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 54/74, BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 35/79

    Zur Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers zur Inanspruchnahme der AfA

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Er nutzt das Grundstück ununterbrochen aufgrund eigenen Rechts (BFH-Urteil vom 29. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Zu Recht rügen die Kläger, daß die Vorinstanz die der Nießbrauchseinräumung zugrundeliegende Vereinbarung vom 30. September 1983 steuerrechtlich nicht anerkannt habe und deshalb von einer Unentgeltlichkeit des Nießbrauchs ausgegangen sei, ohne zu prüfen, ob und inwieweit die schriftliche Rahmenvereinbarung der Kläger durch die -- von ihnen im finanzgerichtlichen Verfahren behaupteten -- mündlichen Abreden ergänzt und ausgefüllt worden sind (zur Notwendigkeit der Berücksichtigung mündlich getroffener Abreden vgl. Senatsurteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137).
  • BFH, 25.01.1979 - IV R 21/75

    Anschaffungskosten - Erwerb eines Unternehmens - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Ist der Nießbrauch auf die Lebenszeit des Berechtigten eingeräumt, so sind die Aufwendungen für den Erwerb des Nießbrauchs durch AfA auf die voraussichtliche Lebenszeit des Berechtigten zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1979 IV R 21/75, BFHE 127, 180, BStBl II 1979, 369; Tz. 28 des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom 15. November 1984, BStBl I 1984, 561).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 62/83

    AfA-Berechtigung bei Bestellung eines Vorhaltsnießbrauchs für Gesamtberechtigte …

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Falls das FG aufgrund dieser Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß ein (teil-)entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch vorliegt, wird es zu prüfen haben, ob der Nießbrauch tatsächlich durchgeführt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1985 IX R 62/83, BFHE 144, 446, BStBl II 1986, 12 m. w. N.) und die Eltern ihr Nießbrauchsrecht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt haben, sie insbesondere auch nach außen als Vermieter aufgetreten sind und die Mieterträge vereinnahmt haben (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, Der Betrieb 1993, 1906).
  • BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88

    1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem …

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Falls das FG aufgrund dieser Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß ein (teil-)entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch vorliegt, wird es zu prüfen haben, ob der Nießbrauch tatsächlich durchgeführt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1985 IX R 62/83, BFHE 144, 446, BStBl II 1986, 12 m. w. N.) und die Eltern ihr Nießbrauchsrecht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt haben, sie insbesondere auch nach außen als Vermieter aufgetreten sind und die Mieterträge vereinnahmt haben (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, Der Betrieb 1993, 1906).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 12/72

    AfA - Wertverzehr - Einkünften aus Vermietung - Zeitlich begrenzte Rechte

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92
    Nutzt der Nießbraucher das Grundstück zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, so kann er auf das entgeltlich erworbene Nießbrauchsrecht AfA nach § 7 Abs. 1 EStG vornehmen, die nach der Dauer des Nießbrauchs zu bemessen ist (BFH-Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 12/72, BFHE 125, 528, BStBl II 1979, 38).
  • BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23

    Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der …

    Gleiches gilt, wenn ein solcher Nießbrauch teilentgeltlich eingeräumt wird (Senatsurteil vom 24.01.1995 - IX R 40/92, BFH/NV 1995, 770, unter 2.a).
  • FG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - 13 K 452/18

    Absetzungen für Abnutzung des Nießbrauchers bei Auswechselung des belasteten …

    Zur Begründung führten sie aus, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24.01.1995 - IX R 40/92 (…BFH/NV 1995, 770) entschieden habe, dass in einem solchen Fall zwar kein Vorbehaltsnießbrauch vorliege, das neue Nießbrauchsrecht, das der Fortsetzung des Nießbrauchsrechts an der zwischenzeitlich veräußerten Immobilie in A diene, jedoch als entgeltlich erworben anzusehen sei.

    Nach dem BFH-Urteil vom 24.01.1995 - IX R 40/92 (…BFH/NV 1995, 770) werde, wenn der Vorbehaltsnießbrauch an einem solchen Grundstück durch einen Nießbrauch an einem anderen Grundstück abgelöst werde, nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Vorbehaltsnießbrauch an dem neuen Grundstück als Surrogat fortgeführt.

    Dies ergebe sich eindeutig aus den BFH-Urteilen vom 24.01.1995 - IX R 40/92 (…BFH/NV 1995, 770) und vom 26.11.1996 - IX R 33/94 (…BFH/NV 1997, 643), denen auch das Schrifttum gefolgt sei.

    Rn. 30 Er weist darauf hin, dass in dem Streitfall, der dem BFH-Urteil vom 24.01.1995 - IX R 40/92 (…BFH/NV 1995, 770) zugrunde gelegen habe, die Tochter der dortigen Kläger das nachfolgend erworbene Hausgrundstück - und zwar insoweit anders als im vorliegenden Fall - teilweise durch Darlehensaufnahme selbst finanziert habe.

    Rn. 37 3. Wie der BFH mit Urteil vom 24.01.1995 - IX R 40/92 (…BFH/NV 1995, 770), auf das sich beide Beteiligten berufen, entschieden hat, ist grundsätzlich derjenige befugt, die AfA geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat.

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 577/11

    Zurechnung, Nießbrauch, Surrogat

    Götz und Hülsmann aaO vertreten vor allem unter Hinweis auf Entscheidungen des BFH zur wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. BFH-Urteile vom 03.06.1992 X R 147/88, BStBl. II 1993, 98, vom 24.01.1995 IX R 40/92, BFH/NV 1995, 770 und vom 15.05.1990 IX R 21/86, BStBl. II 1992, 67, mittelbare Grundstücksschenkung) ebenfalls die Auffassung, dass bei zeitnaher Neubestellung (nach Aufhebung des Vorbehaltsnießbrauchs) und wertmäßiger Entsprechung des Ersatzwirtschaftsguts eine Surrogation und damit die Fortsetzung des Vorbehaltsnießbrauchs angenommen werden könne.

    In dem Urteil vom 24.01.1995 IX R 40/92, aaO war die Afa-Berechtigung der Nießbraucher streitig.

    Rn. 46 Dem stehen die Urteile vom 03.06.1992 X R 147/88 und 24.01.1995 IX R 40/92, aaO nicht entgegen.

    In dem Urteil des BFH vom 24.01.1995 IX R 40/92, aaO war nicht die Zurechnung der Einkünfte, sondern die Afa-Berechtigung der Nießbraucher in Bezug auf das möglicherweise (teil-) entgeltlich erworbene Nutzungsrecht streitig.

  • BFH, 24.05.2022 - IX R 1/21

    AfA-Bemessungsgrundlage bei Austausch der mit einem Vorbehaltsnießbrauch …

    Dies ergebe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.01.1995 - IX R 40/92 (…BFH/NV 1995, 770) und vom 26.11.1996 - IX R 33/94 (…BFH/NV 1997, 643).
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 33/94

    AfA bei entgeltlichem Erwerb eines Nießbrauchsrechts

    Es hat auch nicht lediglich einen Austausch der nießbrauchsbelasteten Grundstücke stattgefunden, so daß dahingestellt bleiben kann, ob in einem solchen Fall der Vorbehaltsnießbraucher weiter AfA in Anspruch nehmen könnte (vgl. auch das Senatsurteil vom 24. Januar 1995 IX R 40/92, BFH/NV 1995, 770).
  • FG Niedersachsen, 15.08.2001 - 2 K 516/98

    Voraussetzugnen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; Eigenheimzulage bei …

    Rn. 22 Wenn nun ein mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastetes Grundstück mit Zustimmung des Berechtigten gegen ein anderes Grundstück getauscht und an diesem neuen Grundstück wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, setzt sich nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Vorbehaltsnießbrauch an dem neuen Grundstück als Surrogat fort, auch wenn sich der Nießbrauch zivilrechtlich an dem neuen Grundstück als Zuwendungsnießbrauch darstellt (BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 40/92, BFH/NV 1995, 770).
  • FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 4541/98

    Unentgeltlichkeit der Überlassung von Wohnraum als Voraussetzung für den vollen …

    Ein von dem Eigentümer eines Grundstücks dem Berechtigten eingeräumtes Nutzungsrecht an Räumen ist entgeltlich eingeräumt, wenn der Wert des Nutzungsrechts und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24.01.1995 IX R 40/92 BFH/NV 1995, 770 zur entgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Einräumung eines Nießbrauchsrechts).
  • FG München, 13.06.1997 - 13 K 4643/96
    Denn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 40/92 (BFH-NV 1995, 770, 771) zu Recht ausführt, setzt sich in Fällen, wo ein Vorbehaltsnießbrauch am Grundstück A durch einen Nießbrauch (oder ein nießbrauchgleiches Recht) am Grundstück B ersetzt wird, nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Vorbehaltsnießbrauch an dem neuen Grundstück als Surrogat fort; zivilrechtlich gesehen handelt es sich aber bei dem neubegründeten Recht um einen Zuwendungsnießbrauch.
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