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Rechtsprechung
   BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8413
BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98 (https://dejure.org/2001,8413)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2001 - IX R 45/98 (https://dejure.org/2001,8413)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2001 - IX R 45/98 (https://dejure.org/2001,8413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 21; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Werbungskostenüberschüsse - Totalüberschuss - Einkünfteerzielungsabsicht - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Vermietungstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 2, 21 EStG
    Einkommensteuer; Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Prognosezeitraum; Überschußerzielungsabsicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht sprechen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. c, m.w.N.; vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    b) Unter der vorgenannten Voraussetzung war im Streitfall keine Prognoserechnung angezeigt, sondern von der Einkünfteerzielungsabsicht des Klägers auszugehen; denn aus der Vorentscheidung ergibt sich nicht, dass der Streitfall den in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. c genannten Ausnahmesachverhalten entspricht.

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige

    Auszug aus BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98
    Ein solcher Ausnahmesachverhalt ist unter anderem dann gegeben, wenn die Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein auf eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung hindeutet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 --Ferienwohnung--; ferner BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).

    Das FG hat insbesondere weder festgestellt, dass der Kläger sein Haus als Ferienwohnung genutzt hat noch dass der Streitfall dem Urteilsfall in BFH/NV 1995, 11 vergleichbar ist, in dem es um die Vermietung eines aufwendig umgebauten Hauses an den Sohn der Vermieterin ging und die Inkaufnahme der Werbungskostenüberschüsse auf familiären Gründen beruhte.

  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht sprechen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. c, m.w.N.; vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).
  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98
    Ein solcher Ausnahmesachverhalt ist unter anderem dann gegeben, wenn die Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein auf eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung hindeutet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 --Ferienwohnung--;… ferner BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
  • FG Hessen, 20.12.2001 - 1 K 1419/96

    Vermietung; Totalgewinnprognose; Einkünfteerzielungsabsicht; besonderer Umstand; …

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht sprechen (Urteile des BFH in BStBl II 1998, 771, und BStBl II 1999, 826, sowie vom 21.8.2001 IX R 45/98, BFH/NV 2002, 22 ).

    Die Grundsätze dieser Entscheidung sind nicht aufgegeben; die Entscheidung wird vielmehr in den nachfolgenden Urteilen des BFH in BStBl II 1998, 771, BStBl II 1999, 826, und BFH/NV 2002, 22 , zitiert.

  • FG Köln, 31.01.2002 - 15 K 3072/99

    Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei

    Außerdem können besondere Arten der Nutzung der Immobilie ausnahmsweise schon für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sein, wie dies etwa bei einer Ferienwohnung der Fall sein kann (BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 m.w.N.; vom 21. August 2001 IX R 45/98, BFH/NV 2002, 22).

    Rn. 45 Kann mit den obigen Ausführungen zu b. die Überschusserzielungsabsicht der Kläger hinsichtlich der Vermietung der Ferienwohnung nicht nach dem Beweis des ersten Anscheins ohne Berücksichtigung einer Prognoserechnung bejaht werden (zur Entbehrlichkeit der Prognoserechnung vergl. insbesondere BFH-Urteil BFH/NV 2002, 22), ist die Überschusserzielungsabsicht der Kläger im Streitfall gesondert festzustellen.

  • FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 166/99

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige

    In derartigen Fällen sei "keine Prognoseberechnung angezeigt" (vgl. das Urteil vom 30.9. 1997 R 80/94, BStBl II 1998, 771 sowie zuletzt das Urteil vom 21.8. 2001 IX R 45/98, HFR 2002, 103).

    Ein derartiger Ausnahmefall könne z. B. dann gegeben sein, wenn schon die Art. der Nutzung der Immobilie für sich allein auf eine private nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung hindeute, etwa wenn ein Haus nach einem aufwendigen Umbau an einen Angehörigen unter Inkaufnahme von Werbungskostenüberschüssen vermietet werde (vgl. das Urteil des BFH vom 21.8. 2001 IX R 45/98 a. a. O. unter Hinweis auf das Urteil vom 25.1. 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher …

    Von der Rechtsprechung sind entsprechende Ausnahmen - u.a. - anerkannt worden bei befristeter Vermietung (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 - IX R 47/99 - BStBl II 2003, 580), aufwändig gestaltetem Wohngebäude (BFH-Urteil vom 06. Oktober 2004 - IX R 30/03 - BStBl II 2005, 386), stark privat veranlasster Art der Nutzung (BFH-Urteil vom 21. August 2001 - IX R 45/98 - BFH/NV 2002, 22) sowie bei von vorneherein nur kurzfristig angelegter Vermietung (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 - IX R 57/00 - BStBl II 2003, 695).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2002 - 3 K 69/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige; Einkommensteuer 1995, …

    Allerdings kann die Überschusserzielungsabsicht trotz des durch die obigen Besonderheiten gekennzeichneten Ausnahmesachverhalts erst dann verneint werden, wenn eine Prognoserechnung ergibt, das objektiv nicht mit einem Totalüberschuss der Einnahmen zu rechnen war (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771, und vom 21. August 2001, IX R 45/98, BFH/NV 2002, 22 ).
  • FG Thüringen, 12.11.2003 - III 917/01

    Fremdvergleich bei Angehörigen-Mietvertrag; Einkommensteuer 1999

    Nach dem BFH-Urteil vom 21.09.2001, Az: IX R 45/98 sei bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtige, letztlich einen Einkünfteüberschuss zu erwirtschaften.
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