Rechtsprechung
| BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
AO § 42
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 42; EStG § 21
- Kanzlei Prof. Schweizer
Gegenseitige Vermietung zwischen Mutter und Sohn kein Rechtsmißbrauch
- Wolters Kluwer
Eigentumswohnung - Wechselseitige Vermietung - Werbungskosten - Sportmediziner
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AO 1977 § 42
Einkommenssteuer; Werbungskostenüberschuss durch Vermietung der übertragenen Eigentumswohnung; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages mit nahem Angehörigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
AO § 42
Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Wohnungsvermietung - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gegenseitiger Mietvertrag unter Verwandten als Steuertrick erlaubt
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Wechselseitige Vermietung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 21 EStG
Einkommensteuer; Übertragung eines Grundstücks und Rückanmietung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verträge zwischen Angehörigen
Papierfundstellen
- BFHE 178, 542
- NJW 1996, 1623
- BB 1996, 203
- BB 1996, 98
- DB 1996, 74
- BStBl II 1996, 158
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (20)
- BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86
Eine wechselseitige Vermietung kann Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des …
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des Rechtsmißbrauchs i. S. des § 42 AO 1977 gegeben sind, d. h. wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N., und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397, betr.Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von den Entscheidungen zur wechselseitigen Vermietung ab (vgl. Urteile in BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904;… vom 1. April 1993 V R 85/91, BFH/NV 1994, 64, und vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738).
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Danach setzt die steuerrechtliche Anerkennung eines solchen Vertrages voraus, daß er eindeutig und ernstlich vereinbart ist und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt (vollzogen) wurde (BFH-Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160). - BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83
Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter …
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Die Steuerpflichtigen sind grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, daß sich eine geringere Steuerbelastung ergibt (BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, zu 3. a); die gewählte Gestaltung ist auch der Besteuerung zugrunde zu legen.
- BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90
Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter …
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des Rechtsmißbrauchs i. S. des § 42 AO 1977 gegeben sind, d. h. wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N., und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397, betr. - BFH, 12.02.1992 - X R 121/88
Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Demgegenüber beruht die steuerliche Nichtanerkennung von schenkweise begründeten Darlehensforderungen im wesentlichen darauf, daß durch die Verbindung von Schenkung des Kapitals und seiner darlehensweisen Rückgewährung unklar ist, ob das Kapital tatsächlich in die Verfügungsmacht des angeblich Beschenkten gelangt ist (grundlegend BFH-Urteile vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468, m. w. N.;… vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 1992, BStBl I 1992, 729). - BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90
Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Diese Bindung besteht dann nicht, wenn die tatsächlichen Feststellungen auf einem Rechtsirrtum oder Verfahrensmangel beruhen oder gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder anerkannte Schätzungsgrundsätze verstoßen (…vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 72/85, BFH/NV 1991, 369, und vom 27. Juni 1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151). - BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90
Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter …
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von den Entscheidungen zur wechselseitigen Vermietung ab (vgl. Urteile in BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904;… vom 1. April 1993 V R 85/91, BFH/NV 1994, 64, und vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738). - BFH, 11.11.1988 - III R 268/84
Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei …
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Die Mutter des Klägers konnte ihm die Wohnung ohne jede Auflage oder Einschränkung übertragen, sie konnte sich aber auch die Nutzungsmöglichkeit, sei es dinglich gesichert, sei es lediglich schuldrechtlich, vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872). - FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 55/91
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Der Senat sieht auch im Hinblick auf die von der Revision angeführten Urteile des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 55/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 377, rkr.), und vom 2. Juli 1991 1 K 272/90 (EFG 1991, 725, rkr.) keinen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsprechung abzuweichen. - BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81
Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen. …
Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Demgegenüber beruht die steuerliche Nichtanerkennung von schenkweise begründeten Darlehensforderungen im wesentlichen darauf, daß durch die Verbindung von Schenkung des Kapitals und seiner darlehensweisen Rückgewährung unklar ist, ob das Kapital tatsächlich in die Verfügungsmacht des angeblich Beschenkten gelangt ist (grundlegend BFH-Urteile vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468, m. w. N.;… vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 1992, BStBl I 1992, 729). - BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88
Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem …
- BFH, 01.04.1993 - V R 85/91
Noch eine schädliche Praxisvermietung (§ 42 AO )
- BFH, 04.03.1993 - X R 70/91
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12 EStG )
- BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88
Aufwendungen für einen sportmedizinischen Fortbildungslehrgang in einem bekannten …
- BFH, 19.09.1990 - IX R 72/85
Besteuerung des Nutzungswertes einer Immobilie in Spanien
- BFH, 14.12.1990 - VI R 117/89
Abzug von Kosten für die Teilnahme an einem Lehrgang als Werbungskosten
- BFH, 17.07.1992 - VI R 140/89
Voraussetzungen der Einordnung von Aufwendungen für einen Lehrgang als …
- BFH, 15.03.1990 - IV R 109/88
Anrechenbarkeit eines Lehrgangs für Ärzte auf die Einkommensteuer
- BFH, 23.06.1992 - VI R 15/90
Berücksichtigung von Teilnahmegebühren an Fortbildungslehrgängen als …
- FG Saarland, 02.07.1991 - 1 K 272/90
Lohnsteuer; Aufwendungen für Club-Sprachkurs im Ausland
- BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96
Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung
Steuerumgehung ist die durch den Mißbrauch qualifizierte Steuervermeidung (vgl. BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158, 159, m.w.N.; vom 28. März 1995 IX R 47/93, BFHE 177, 416, BStBl II 1996, 59;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 42 AO 1977 Rz. 2). - BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen
Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158;… vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404;… BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).Denn der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs durch Verzicht auf das Wohnungsrecht oder --wie im Streitfall-- auf dessen Unentgeltlichkeit steht regelmäßig entgegen, dass selbst eine umfassendere, vorbehaltlose Schenkung eines Grundstücks mit anschließender (Rück-)Anmietung durch den Schenker nach der ständigen BFH-Rechtsprechung nicht als unübliche Gestaltung anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158;… in BFH/NV 1997, 404).
Ersetzen die Vertragspartner aber tatsächlich --wie im Streitfall-- eine bisher gewährte unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch eine entgeltliche (ohne dass für diese Ersetzung eine Gegenleistung erbracht wird), stellen sie eine materiell-rechtliche Lage her, die sie bereits bei Eigentumsübergang rechtskonform hätten herstellen können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158;… in BFH/NV 1997, 404) und deren Herstellung zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Übergangs keiner anderen rechtlichen Würdigung unterworfen sein kann (…ebenso Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 187).
- BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages …
Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158;… vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404;… BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).bb) Ob das Eigentum entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wurde, ist danach für die Prüfung von Nutzungsverhältnissen zwischen dem Übertragenden und dem Erwerber am Maßstab des § 42 AO 1977 ebenso wenig von Bedeutung (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158, betreffend die Vermietung einer zuvor von der Mieterin entgeltlich übertragenen Wohnung), wie die Art der Entgeltvereinbarung.
- BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00
Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen
Nach dieser Rechtsprechung sind wechselseitige Vermietungen rechtsmissbräuchlich, wenn sie allenfalls geringfügig unterschiedliche Wohnungen betreffen, die von zwei Personen angeschafft oder hergestellt werden, um sie sogleich wieder ("über Kreuz") dem jeweils anderen in der Weise zu vermieten, dass sich die Vorgänge wirtschaftlich neutralisieren (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m.w.N.; vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; zur Umsatzsteuer BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738).Selbst eine weiter gehende unentgeltliche Übertragung begegnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch dann keinen rechtlichen Bedenken, wenn diese Übertragung eine Wohnung betrifft, die anschließend von den Übertragenden angemietet wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158, zu 2. b).
- BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96
Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch
Ein Mißbrauch liegt nicht schon deshalb vor, weil gleichzeitig zwischen dem ehemaligen und dem jetzigen Eigentümer ein Mietvertrag über die übertragene Wohnung abgeschlossen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158).Die gewählte Gestaltung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil gleichzeitig mit der Übertragung des Grundstücks zwischen dem Kläger als neuem Eigentümer und seiner Mutter als früherer Eigentümerin eine Vereinbarung über die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Wohnung getroffen worden ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158;… in BFH/NV 1996, 598, 600).
- FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15
Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für Internetnutzung und …
Rn. 81 Zudem liegt nach der Rechtsprechung des BFH ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO dann vor, wenn vom Steuerpflichtigen eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.09.1995 IX R 54/93, BStBl. II 1996, 158). - OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06
Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter …
Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs BFH Urt. v. 12-10.1995 - IX R 54/93, NJW 1996, 11623;… BFH Urt. v. 25.11.1994 - IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, 388 = BStBl II 1994, 738 m.w.N;… BFH Urt. v. 19.6.1991 - IX R 134/86, BFHE 164, 49 = BStBl II 1991, 904, m.w.N., BFH Urt. v. 3.12.1991 - IX R 142/90, BFHE 166, 276 = BStBl II 1992, 397). - BFH, 23.10.1996 - I R 55/95
Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen …
Die Steuerpflichtigen sind grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, daß sich eine geringere Steuerbelastung ergibt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, und vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158). - BFH, 18.07.2001 - I R 48/97
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation
Ein Steuerpflichtiger ist nicht gehindert, aus mehreren sich anbietenden Lösungen, die nicht unangemessen erscheinen, die steuerlich günstigste zu wählen (BFH-Urteile vom 17. November 1978 VI R 139/77, BFHE 126, 293, BStBl II 1979, 60; vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942; vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158). - FG München, 12.12.2012 - 1 K 3645/08
Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Verzicht auf Schlussbesprechung erst nach …
Maßgebend sind die gesamten Umstände des Einzelfalles (…BFH, Urteile vom 1. April 1993 V R 85/91, V R 86/91, BFH/NV 1994 S. 64; vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BStBl II 1991 S. 904; vom 12. September 1995 IX R 54/93, BStBl II 1996 S. 158).Der einzige Sinn, die tatsächlich beabsichtigte Nutzung auf Gesellschaftsebene zu ignorieren und hierzu entgegengesetzte Regelungen zu treffen, lässt sich darin erkennen, dass beabsichtigt war, möglichst umfassend einen Tatbestand der Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 EStG vorzuschieben, um auf diese Weise durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten die hohen Schuldzinsen und sonstigen Belastungen als Werbungskosten geltend machen zu können (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 54/93, BStBl II 1991, 904).
- FG Thüringen, 28.09.2011 - 3 K 1086/09
Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Verschmelzung der …
- FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 224/96
Grundstücksübergabe und Rückanmietung
- FG Saarland, 16.06.2015 - 1 K 1109/13
Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft - Gestaltung nach Wegfall …
- FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
Veräußerung eines Hauses an nahen Angehörigen bei verzinslicher Stundung des …
- FG Köln, 22.09.2011 - 6 K 2057/08
Verlusten aus Vermietung und Verpachtung bei wechselseitiger Vermietung
- BFH, 19.12.2001 - X R 41/99
Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung
- FG Nürnberg, 11.12.1997 - IV 126/96
Einkommensteuer; Mietvertrag und dauernde Last
- FG Münster, 13.12.2000 - 13 K 6776/97
Anerkennungsfähigkeit von Verlusten aus Mietverträgen zwischen ahen Angehörigen; …
- BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch
- FG Thüringen, 13.03.1996 - I 120/95
Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
Zum Gestaltungsmissbrauch bei Ersetzung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts …
- FG Thüringen, 27.11.1997 - II 80/96
Begriff des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; Missbrauch durch …
- BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94
Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …
- FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3216/06
Übernahme von privat veranlassten Darlehensverbindlichkeiten durch eine GbR …
- BFH, 09.07.1997 - VIII B 40/97
- FG Köln, 22.02.2007 - 10 K 1875/03
Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen aus wechselseitigen Darlehen unter nahen …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2013 - 6 K 739/08
Lohnsteuerhaftung: nach Abschluss neuer Arbeitsverträge Aushändigung von …
- FG Münster, 20.01.2010 - 10 K 5155/05
Überkreuzvermietung zwischen nahen Angehörigen
- FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02
Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
Rechtsmissbräuchliche Gestaltung bei Ausnutzung des in § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 …
- FG Köln, 17.05.2001 - 15 K 4884/93
Grundstücksübertragung gegen Vereinbarung einer dauernden Last bei gleichzeitiger …
- FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 2460/89
Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs; Beschwer durch zu niedrige Festsetzung …
- FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95
Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum …
- BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94
Vorweggenommene Erbfolge: Auslegung von Vereinbarungen
- FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09
Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich - …
- FG Schleswig-Holstein, 26.09.2001 - I 83/98
§ 42 AO wird nach Tatbestand und Rechtsfolgen durch § 50c EStG verdrängt
- FG Köln, 22.03.2012 - 10 K 2089/09
Zuordnung von Verbindlichkeiten zum Zwecke der Wertanpassung nach Einbringung …
- FG München, 17.03.2009 - 13 K 4093/06
Veräußerung von GmbH-Anteilen zur Vermeidung der Besteuerung eines …
- FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes …
- FG Hamburg, 22.08.2003 - VI 82/03
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsübertragung gemäß § 20 UmwStG
- FG Düsseldorf, 27.03.2002 - 7 K 2932/01
Fortbildungskosten; Arzt; Sportmedizin; Wintersportlehrgang; Private …
- FG Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - 2 K 54/02
Vermeidung des Konkurses einer GmbH und damit Vermeidung der Verwertung von …
- FG Sachsen, 02.11.2004 - 1 K 1330/00
Gestaltungsmissbrauch bei Anmietung eines Einfamilienhauses des Arbeitnehmers …
- FG Köln, 06.05.1998 - 10 V 2394/98
Änderung einer vorläufigen Einkommensteuerfestsetzung; Anknüpfungspunkt der …
- FG Köln, 20.01.1998 - 12 K 7564/94
Rechtswidrigkeit der Einheitswertbescheide; Berücksichtigung gewährter Darlehen …
- FG München, 24.09.1996 - 2 K 131/96
- FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 218/96
Entgeltliche Übertragung eines Hausanteils unter Angehörigen
- FG Hamburg, 12.10.2000 - VII 13/98
Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach § 4 Abs.
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