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Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5586
BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94 (https://dejure.org/1996,5586)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1996 - IX R 55/94 (https://dejure.org/1996,5586)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - IX R 55/94 (https://dejure.org/1996,5586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 4
    Erschließungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.05.1990 - VIII R 198/85

    Straßenausbaubeiträge für Ersatz oder Modernisierung bereits vorhandener …

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
    Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (…z. B. Senatsurteil vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).

    Werden hingegen vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, so führen Erschließungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert (BFH-Urteil in BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90

    Nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge zum Ersatz oder zur Modernisierung bereits …

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
    Sofort als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen sind nach dieser Vorschrift auch Erschließungsbeiträge, sofern sie nicht als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden anzusehen sind (Senatsurteil vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29 [BFH 22.03.1994 - IX R 52/90], BStBl II 1994, 842).

    Nicht entscheidend ist, ob die Maßnahme aus anderen Gründen zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hat (Senatsurteil in BFHE 175, 29 [BFH 22.03.1994 - IX R 52/90], BStBl II 1994, 842).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Finanzierungskosten für Bauerwartungsland

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
    Als Werbungskosten abziehbar sind grundsätzlich auch Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen; denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung von Grund und Boden zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761 zu Schuldzinsen für die Finanzierung eines unbebauten Grundstücks).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93

    Erschließungsbeiträge für öffentliche Straße anstelle bisher vorhandener …

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
    Mit Urteil vom 7. November 1995 IX R 99/93 (BFHE 179, 96, BStBl II 1996, 89) hat der Senat entschieden, daß nach diesen Grundsätzen Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand darstellen, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird.
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 5/95

    Erschließungsbeiträge für öffentliche Straße anstelle provisorischer Anbindung an …

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
    Mit Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95 (BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134) hat er ferner klargestellt, daß es im Falle eines Ausbaus einer bislang vorhandenen Straße unbeachtlich ist, ob die bisherige Straße von der Gemeinde lediglich als Provisorium betrachtet und der Grundstückseigentümer zu deren Herstellungskosten herangezogen worden war.
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
    Werbungskosten bilden bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 14.03.1989 - IX R 138/88

    Zugehörigkeit eines an das Elektrizitätsversorgungsunternehmen gezahlten …

    Auszug aus BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
    Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z. B. Senatsurteil vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633;… Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Nutzt er z.B. ein Wohngebäude tatsächlich bereits ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. ab Übergang der Nutzungen und Lasten, dann hat er eine Zweckbestimmung getroffen; das genutzte Wirtschaftsgut befindet sich bereits in einem betriebsbereiten Zustand und kann insoweit nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, …und vom 13. März 1990 IX R 66/86, BFH/NV 1990, 778;… Adler/Düring/Schmaltz, a.a.O., § 255 HGB Tz. 12;… Ordelheide in Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung, B 162 Rz. 255, 257; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, zu nachträglichen Erschließungskosten).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Das gilt vor allem für Schönheitsreparaturen (vgl. dazu Wolf, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 1990, 1769) und sonstige Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Gegenständen und Einrichtungen (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130), insbesondere auch an vorhandenen im Wesentlichen funktionierenden Installationen (Bäder, Strom, Heizung;… vgl. Werndl, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 6 Rdnr. B 90; Stobbe in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 6 EStG Anm. 282 d; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, zu nachträglichen Erschließungskosten; a.A., d.h. auch Schönheitsreparaturen gehören zu den Anschaffungskosten, BFH-Urteil in BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690, zu 1. a).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 61/96

    Erschließungskosten als WK; Ersetzung einer Sickergrube durch Anschluss an …

    Nach dieser Vorschrift sind auch Erschließungsbeiträge sofort als Werbungskosten abziehbar, sofern sie nicht als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden anzusehen sind (Senatsurteile vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842; vom 19. Dezember 1995 IX R 5/95, BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, und vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178).

    a) Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen, da sie dazu dienen, das Grundstück baureif zu machen und es damit i.S. von § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (…z.B. Senatsurteile vom 14. März 1989 IX R 138/88, BFH/NV 1989, 633; in BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, und BFH/NV 1997, 178;… Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29; vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BFHE 183, 504, BStBl II 1997, 811).

    Nicht entscheidend ist, ob die Maßnahme aus anderen Gründen zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hat (Senatsurteile in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842; in BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, und in BFH/NV 1997, 178).

    Unerheblich ist, daß --wie im Streitfall-- bisher lediglich eine private, nicht aber eine öffentliche Abwasserentsorgung vorhanden war (vgl. Senatsurteile in BFHE 179, 133, BStBl II 1996, 134, und in BFH/NV 1997, 178 --Ersetzung einer nicht öffentlichen Straße durch eine öffentliche Gemeindestraße--).

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