Rechtsprechung
| BFH, 17.01.1990 - IX R 6/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 17.01.1990 - IX R 6/89
Anschluß an BFH-Urteil vom 21. April 1986 IV R 190/85.
- BFH, 25.03.1993 - V R 100/92
Zulässigkeit einer Revision ohner vorherige Zulassung bei Geltendmachung einer …
Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs eröffnet die zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 FGO nicht (…BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 III R 68/88, BFH/NV 1989, 377; vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664;… vom 28. April 1992 VIII R 31/91, BFH/NV 1992, 685). - BFH, 28.04.1992 - VIII R 31/91
Voraussetzung und Schlüssigkeit der Revision bei Geltendmachung eines …
Die gerügte Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gehört nicht zu den in § 116 FGO aufgeführten Verfahrensmängeln (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 III R 68/88, BFH/NV 1989, 377 und vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664). - BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
Möglichkeiten der Manipulation bei der Zusammensetzung eines Spruchkörpers - …
Eine Verfahrensrüge genügt nur dann den Anforderungen des § 120 Abs. 2 FGO, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568; vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664;… Beschluß des erkennenden Senats vom 7. März 1990 X R 59/89, BFH/NV 1991, 103). - BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91
Anforderungen an die Begründung des Revisionsgrundes Verfahrensmangel
Die zur Begründung des Mangels erforderlichen Tatsachen müssen lückenlos vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664). - BFH, 06.09.1993 - VIII R 41/93
Einlegung von Rechtsmitteln (§§ 73 , 121 FGO )
Die geltend gemachte Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) gehört nach ständiger Rechtsprechung nicht zu den in § 116 FGO aufgeführten Verfahrensmängeln (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 III R 68/88, BFH/NV 1989, 377, und vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664).
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