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Rechtsprechung
   BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1350
BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93 (https://dejure.org/1995,1350)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1995 - IX R 81/93 (https://dejure.org/1995,1350)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1995 - IX R 81/93 (https://dejure.org/1995,1350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten und Fliesenarbeiten als nachträgliche Werbungskosten für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 24 Nr 2, EStG § 10e Abs 6
    Renovierungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987 …

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
    Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen, bei denen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung besteht und die zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, und vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155).

    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (BFH-Urteil in BFHE 178, 155).

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
    Durch die private Lebensführung veranlaßt sind die Aufwendungen auch dann, wenn sie mit Rücksicht auf die eigene Nutzung der Wohnung nach dem 31. Dezember 1986 aufgewendet worden sind (BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).

    Daß sie in diesem Fall überhaupt nicht mit Rücksicht auf die bevorstehende Nutzung durchgeführt wurden, widerspricht jeder Lebenserfahrung (vgl. auch BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 108, …und vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91, BFH/NV 1995, 958).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
    Sind sie daneben auch durch die private Lebensführung veranlaßt (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (zum sog. Aufteilungsverbot BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
    Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen, bei denen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung besteht und die zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, und vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
    Ein unmittelbarer Zusammenhang wäre allenfalls dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stünden (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, 400, BStBl II 1992, 886).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 223/85

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten - Erzielung von Einkünften …

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
    Das FG beruft sich zu Unrecht auf das BFH- Urteil vom 7. August 1990 VIII R 223/85 (BFH/NV 1991, 294).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 61/91

    Renovierungskosten nach Ende der Vermietung vor Selbstbezug

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
    Daß sie in diesem Fall überhaupt nicht mit Rücksicht auf die bevorstehende Nutzung durchgeführt wurden, widerspricht jeder Lebenserfahrung (…vgl. auch BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 108, und vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91, BFH/NV 1995, 958).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533;… vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Aufwendungen für Schönheitsreparaturen und zur Beseitigung kleinerer Schäden und Abnutzungserscheinungen, die der Steuerpflichtige an einer bisher vermieteten Wohnung vor deren eigenen Nutzung durchführt, sind grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Bestätigung des BFH-Urteils vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich waren, um kleinere Schäden und Abnutzungserscheinungen durch den vorherigen Nutzer der Wohnung zu beseitigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533).

    Gerade derartige Aufwendungen werden erfahrungsgemäß mit Rücksicht auf den persönlichen Geschmack und die Qualitätsanforderungen des Steuerpflichtigen gemacht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 533).

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533;… vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98

    Reparaturaufwendungen vor Selbstnutzung der Wohnung

    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Urteil des BFH vom 7. August 1995 - IX R 81/93 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 533).

    Durch die private Lebensführung sind auch Aufwendungen veranlasst, wenn sie mit Rücksicht auf die eigene Nutzung der Wohnung nach dem 31. Dezember 1986 getätigt wurden (Urteil des BFH vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO.).

    Eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung schließt bereits den Werbungskostenabzug aus (Urteil des BFH vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO.).

    Der BFH hat im Urteil vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO., ausdrücklich offen gelassen, ob Reparaturaufwendungen deshalb als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, weil sie an sich der Mieter hätte tragen müssen.

    Der Umstand allein, dass die Mieter die Wohnung in erhöhtem Maß abgenutzt haben mögen, schließt nicht aus, dass die Instandsetzungsarbeiten auch mit Rücksicht auf die bevorstehende eigene Nutzung durchgeführt wurden (Urteil des BFH vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO.).

    Der BFH hat die Frage, ob Reparaturaufwendungen deshalb als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, weil sie an sich der Mieter hätte tragen müssen, bisher ausdrücklich offengelassen (BFH vom 7.11.1995, BFH/NV 1996, 533).

  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

    * die Wohnung nach der Anschaffung zunächst vermietet hat (…BFH-Urteile vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151;… vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221),.
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich sind, um kleinere Schäden und Abnutzungserscheinungen durch den vorherigen Nutzer zu beseitigen (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 11. Juli 2000 IX R 48/96, BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Sind Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533;… vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    a) Soweit Aufwendungen nach Beendigung der Vermietungstätigkeit für die Renovierung einer Wohnung getätigt werden, die der Steuerpflichtige alsbald selbst bewohnen will, werden sie nach der Rechtsprechung des BFH mit Rücksicht auf die Selbstnutzung getätigt und sind mithin privat veranlasst (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, und in BFH/NV 1996, 533).

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (BFH-Urteil vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533, m. w. N.).

    Dabei ist unerheblich, ob die Aufwendungen überwiegend durch die Nutzung des Mieters oder die zukünftige Eigennutzung des Steuerpflichtigen verursacht worden sind; eine nicht unerhebliche private Veranlassung schließt bereits den Werbungskostenabzug aus (Senatsurteil in BFH/NV 1996, 533, m. w. N.).

    Eine -- nicht nur unerhebliche -- private Mitveranlassung ist aber auch dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige im Anschluß an das Mietverhältnis nur die bei einem Wohnungswechsel typischen Arbeiten (Schönheitsreparaturen, kleine sonstige Reparaturen) durchführen läßt; denn es widerspricht jeder Lebenserfahrung, daß solche Arbeiten überhaupt nicht mit Rücksicht auf die bevorstehende Eigennutzung durchgeführt werden (Urteil in BFH/NV 1996, 533, m. w. N.).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533;… vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Ebenso stehen die vom FA angeführten Urteile des BFH vom 21. Juni 1994 IX R 62/91 (…BFH/NV 1995, 108), vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91 (…BFH/NV 1995, 958), in BFH/NV 1996, 533, in BFH/NV 1997, 850 dieser Beurteilung nicht entgegen; denn sie betreffen Fallgestaltungen, in denen die Renovierungsarbeiten erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt worden waren.

  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht …

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533;… vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich waren, um kleinere Schäden und Abnutzungserscheinungen durch den vorherigen Nutzer der Wohnung zu beseitigen (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 533, und BFH/NV 1997, 850).

  • FG Niedersachsen, 15.11.2005 - 13 K 464/03

    Behandlung von Abbruchkosten und des "Restbuchwerts" eines abgebrochenen Gebäudes …

  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20

    Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen …

  • BFH, 22.01.2003 - X R 20/01

    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

  • FG Niedersachsen, 16.01.2003 - 10 K 82/99

    Steuerliche Behandlung beim Updating noch nicht vollständig abgeschriebener …

  • FG Niedersachsen, 12.08.1997 - VII 488/96

    Abzugsfähigkeit von Renovierungsaufwendungen als Vorkosten im Sinne des § 10 e …

  • BFH, 22.01.2003 - X R 29/98

    Anschaffungsnaher Aufwand

  • BFH, 22.04.1998 - X R 4/95

    Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus …

  • BFH, 22.04.1998 - X R 142/96

    Erwerb eines Einfamilienhaus - Vermietung - Wohneigentumsförderung - …

  • FG München, 24.04.2008 - 15 K 2140/05

    Abbruchkosten und Restwert-Abschreibung als nachträgliche Werbungskosten bei den …

  • FG Saarland, 05.08.2002 - 1 K 331/02

    Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften …

  • FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20

    Durchführung eines selbständigen gesonderten und einheitlichen …

  • FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98

    Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften …

  • BFH, 30.10.2001 - X B 31/01

    Einkommensteuer - Beschwerde - Beschwerdegrund - Vorkosten - Wohnungerwerb - …

  • FG München, 22.01.2003 - 9 K 1013/01

    Nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung; Zufluß der …

  • BFH, 11.02.1998 - X R 150/94

    Einkommensteuer; Eintritt in einen nicht kurzfristig kündbaren Mietvertrag

  • FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96

    Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Beweislast …

  • FG Hamburg, 22.11.2004 - VI 111/01
  • FG Schleswig-Holstein, 20.12.2000 - III 204/98

    Aufwendungen für die Instandsetzung eines unentgeltlich erworbenen Grundstücks …

  • FG Hamburg, 19.03.1998 - VI 157/97

    Abzugsfähigkeit der Abbruchkosten und des Restbuchwertes eines Gebäudes als …

  • FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17

    Vermietung und Verpachtung, nachträgliche Werbungskosten, Werbungskostenabzug, …

  • FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 6206/97

    Erhaltungsaufwand als vorweggenommene Werbungskosten

  • FG Saarland, 28.11.2000 - 2 K 285/00

    Kein Vorkostenabzug (§ 10 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) für zwischenvermietetes …

  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 2/98

    Einkommensteuer: Forderungsausfall des Vermieters

  • BFH, 29.12.1997 - X B 129/97
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 479/01

    Kein Werbungskostenabzug für vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an einer …

  • FG München, 06.12.2001 - 1 K 4562/00

    Ablösung der Vermietungsabsicht durch die Absicht zur Selbstnutzung; …

  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 88/96

    Renovierungskosten der neuen Wohnung im Falle eines Rück-Umzuges aus dem Ausland; …

  • FG München, 10.12.1997 - 1 K 3233/95

    Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.09.2000 - 3 K 3380/97

    Renovierungsaufwendungen nach Beendigung einer Vermietung

  • FG Berlin, 26.01.1998 - 8 K 8308/94
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