Rechtsprechung
| BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; FGO § 69; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 4; ; FGO § 69 Abs. 6 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Statthaftigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95
Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des …
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BFH, 13.10.1999 - I S 4/99
Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Dies gilt auch dann, wenn in der Hauptsache inzwischen ein Verfahren beim BFH anhängig und der erneute Antrag deshalb beim BFH zu stellen ist (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86). - BFH, 19.11.2003 - I S 7/03
AdV-Antrag, Stellung beim BFH
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 19. September 2003 I S 7/03, BFH/NV 2004, 516; Gosch in Beermann/Gosch, § 69 FGO Rz 330 f., m.w.N.).
- BFH, 18.09.1996 - I B 39/96
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BFH, 16.10.2006 - IV S 8/06
Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in der Revisionsinstanz
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Das finanzgerichtliche Urteil selbst ist kein solcher Umstand (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06, juris) und wird vom Antragsteller auch nicht als solcher angeführt. - BFH, 25.03.1998 - IX S 27/97
Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von …
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Die im Übrigen mit der Revision gerügten Verfahrensmängel betreffen lediglich das gerichtliche Verfahren, nicht hingegen den angefochtenen Steuerbescheid (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 1998 IX S 27/97, BFH/NV 1998, 1115). - BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90
Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im …
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (…vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - BFH, 14.08.1997 - X B 108/97
Beschwerde gegen einen die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluss
Auszug aus BFH, 08.05.2008 - IX S 30/07
Gericht der Hauptsache ist der BFH, wenn der angefochtene Verwaltungsakt Gegenstand eines bei ihm anhängigen Verfahrens ist (BFH-Beschluss vom 14. August 1997 X B 108/97, BFH/NV 1998, 68).
- BFH, 19.12.2012 - V S 30/12
Aussetzung der Vollziehung: Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen
Nach der Rechtsprechung des BFH liegen solche Umstände vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (…BFH-Beschluss vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535, und vom 8. Mai 2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499). - BFH, 03.03.2009 - IV S 12/08
Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung …
- BFH, 03.03.2009 - IV S 13/08
Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung …
- FG Hamburg, 16.01.2018 - 6 V 120/17
Aussetzung der Vollziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs bei Steuerhinterziehung …
Neue vom Antragsteller vorgebrachte rechtliche Gesichtspunkte oder veränderte rechtliche Beurteilungen rechtfertigen eine Änderung eines Gerichtsbeschlusses nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO im Regelfall nicht, es sei denn, es liegen eine veränderte Gesetzeslage, die Klärung von Rechtsfragen durch das BVerfG oder eine veränderte Rechtsprechung des BFH oder des EuGH vor (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499;… Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 330 f., Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 166; jeweils m. w. N.). - BFH, 26.09.2008 - VIII B 37/08
Voraussetzungen wiederholter gerichtlicher Aussetzungsanträge - veränderte oder …
Dies gilt auch dann, wenn in der Hauptsache inzwischen ein Verfahren beim BFH anhängig und der erneute Antrag deshalb beim BFH zu stellen ist (grundlegend BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86; vom 8. Mai 2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499, jeweils m.w.N.). - FG Hamburg, 03.01.2011 - 3 V 146/10
Beteiligtenbezeichnung im Gewinnfeststellungsbescheid für eine später durch …
Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (BFH-Beschlüsse vom 08.05.2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499, …und vom 18.09.1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…BFH-Beschluss vom 15.01.1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - FG Saarland, 26.04.2012 - 1 V 1013/12
Wiederholter AdV-Antrag wegen Feststellung auf der Treugeberebene (zweite Stufe) …
Bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Ausgangslage erfüllen neue rechtliche Überlegungen des Antragstellers ebenso wie die bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation den Tatbestand des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO nicht (BFH vom 8. Mai 2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499 m.w.N.). - FG Köln, 04.10.2012 - 13 V 2252/12
Zulässigkeit eines erneuten Antrags, Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht …
Rn. 49 Nachdem der BFH in der Vergangenheit stets betont hat, dass die Begrenzung der Antragsbefugnis gemäß § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO auch in den Fällen zu beachten sei, in denen zwischenzeitlich der BFH zum Gericht der Hauptsache geworden ist (…vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1834; vom 16. Oktober 2006 IV S 8/06,nv, juris; vom 8. Mai 2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499; vom 28. November 2008 VIII S 27/07, nv, juris; vom 17. März 2009 X S 11/09, nv, juris), hat der IV. Senat des BFH nunmehr einen Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung im Verfahren der Revision (…vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Juli 2011 IV S 11/10, BFH/NV 2011, 1894) insoweit als einen von den Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 FGO unabhängigen Antrag angesehen, wie er sich auf die Zeit seit Ergehen des (stattgebenden) FG-Urteils erstreckte. - FG Hessen, 22.10.2008 - 7 V 2514/08
Zulässigkeit eines wiederholenden Antrags auf Aussetzung der Vollziehung: …
Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ist auch eine wiederholte Antragstellung zulässig, da andernfalls durch eine neue Antragstellung die Vorschriften der genannten Norm unterlaufen werden könnten (so ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. z.B. den Beschluss vom 8. Mai 2008 IX S 30/07 in BFH/NV 2008, 1499). - FG München, 11.02.2011 - 14 V 100/11
Statthaftigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Rn. 15 Solche Umstände liegen vor, wenn entweder nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Gegebenheiten den Fall in tatsächlicher Hinsicht in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Mai 2008 IX S 30/07, BFH/NV 2008, 1499 …und vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247) oder wenn eine Gesetzesänderung oder eine zwischenzeitlich ergangene gerichtliche Entscheidung zu einer veränderten Beurteilung der maßgeblichen Rechtslage führen können (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535). - FG München, 16.09.2010 - 13 V 2356/10
Änderung eines Beschlusses über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung - …
- FG München, 13.04.2010 - 14 V 495/10
Änderung eines AdV-Beschlusses
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