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Rechtsprechung
   BFH, 06.05.2008 - IX S 8/08   

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https://dejure.org/2008,22066
BFH, 06.05.2008 - IX S 8/08 (https://dejure.org/2008,22066)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2008 - IX S 8/08 (https://dejure.org/2008,22066)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - IX S 8/08 (https://dejure.org/2008,22066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Anhörungsrüge

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 133a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Keine Überprüfung der angegriffenen Entscheidung in vollem Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - IX S 8/08
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.;… vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).

  • BFH, 25.06.2002 - IX R 55/99

    Miteigentümer; Verwirklichung des Tatbestandes der Einkunftsart VuV

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - IX S 8/08
    Der Kläger macht lediglich geltend, der Senat habe die Frage der Abweichung der Entscheidung des Finanzgerichts von den in der Beschwerdebegründung benannten BFH-Urteilen (zu denen auch der als Urteil wirkende Gerichtsbescheid vom 25. Juni 2002 IX R 55/99, BFH/NV 2002, 1556, zählt) fehlerhaft entschieden und sich hierbei zu Unrecht auf die Anwendung des § 118 Abs. 2 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren berufen.
  • BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - IX S 8/08
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 17.12.2008 - IX S 23/08

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Mit dem Vorbringen jedoch, der Senat habe in der Sache fehlerhaft entschieden, können die Kläger im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2008 IX S 8/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2008, R-751;… vom 14. Oktober 2005 V S 20/05, BFH/NV 2006, 563, m.w.N.).
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