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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10334
BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06 (https://dejure.org/2006,10334)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - IX ZA 27/06 (https://dejure.org/2006,10334)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - IX ZA 27/06 (https://dejure.org/2006,10334)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 25 Abs. 1 HGB auf Unternehmensveräußerungen durch den Konkurs- oder Insolvenzverwalter nicht anwendbar, weil die Aufgabe des Verwalters, das Unternehmen im Interesse der Gläubiger an der bestmöglichen Verwertung der Masse im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (…BGH, Urt. v. 11. April 1988 - II ZR 313/87, ZIP 1988, 727; v. 4. November 1991 - II ZR 85/91, ZIP 1992, 398, 399).
  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 25 Abs. 1 HGB auf Unternehmensveräußerungen durch den Konkurs- oder Insolvenzverwalter nicht anwendbar, weil die Aufgabe des Verwalters, das Unternehmen im Interesse der Gläubiger an der bestmöglichen Verwertung der Masse im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll (BGH, Urt. v. 11. April 1988 - II ZR 313/87, ZIP 1988, 727; v. 4. November 1991 - II ZR 85/91, ZIP 1992, 398, 399).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06
    Gleiches gilt für die Fortführung des Betriebs im Rahmen der Zwangsverwaltung, die sowohl den Interessen des die Vollstreckung betreibenden Gläubigers als auch denjenigen des Schuldners dient (BGHZ 163, 9, 17 f).
  • BGH, 08.05.1989 - II ZR 237/88

    Haftung des bisherigen Unternehmensinhabers für Altverbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06
    Die Haftung des Erwerbers gemäß § 25 Abs. 1 HGB tritt neben diejenige des früheren Inhabers (BGHZ 42, 381, 384; BGH, Urt. v. 8. Mai 1989 - II ZR 237/88, WM 1989, 1219, 1221), bedeutet also nicht dessen Entlassung aus den im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten.
  • BGH, 26.11.1964 - VII ZR 75/63

    Rechtsstellung des Veräußerers eines Handelsgeschäfts; Sinn und Zweck der …

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06
    Die Haftung des Erwerbers gemäß § 25 Abs. 1 HGB tritt neben diejenige des früheren Inhabers (BGHZ 42, 381, 384;… BGH, Urt. v. 8. Mai 1989 - II ZR 237/88, WM 1989, 1219, 1221), bedeutet also nicht dessen Entlassung aus den im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten.
  • BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 423/12

    Internationaler Warenkaufvertrag: Anwendbares Recht bei gesetzlichem …

    Denn in solch einem Fall geriete eine Fortsetzungshaftung in einen unauflöslichen Widerspruch zu der dem Insolvenzverwalter durch das Insolvenzrecht zugewiesenen und bei Eingreifen einer Fortführungshaftung zumindest erschwerten Aufgabe, ein sanierungsfähiges Unternehmen nach Möglichkeit nicht zu zerschlagen, sondern es im Interesse der Gläubiger an einer schnellst- und bestmöglichen Verwertung der Masse etwa im Ganzen zu veräußern (BGH, Urteile vom 11. April 1988 - II ZR 313/87, BGHZ 104, 151, 153 f. mwN; vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, WM 1992, 55 unter II 2;… vom 24. September 2008 - VIII ZR 192/06, aaO Rn. 22; Beschluss vom 9. November 2006 - IX ZA 27/06, juris Rn. 1; BAG, NJW 2007, 942).
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